Bauland oder Ackerland?

Moin!

Mir ist da jetzt was untergekommen, was ich nicht so ganz verstehe. Aber sicher wird mir hier jemand auf die Sprünge helfen können :smile:

Wir haben inzwischen ein Grundstück gefunden, auf dem wir -so denn alles passt- unser künftiges Zuhause erbauen wollen.
Nach regen Verhandlungen habe ich dem Verkäufer einen Preis aus dem Rücken geleiert, der etwa 40% unter dem Marktpreis liegt. Das gefällt mir eigentlich recht gut :smile:

Auch sonst sind alle unserer Vorstellungen erfüllt. Jetzt habe ich den Verkäufer gebeten, mir alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er für das Grundstück hat (Grundbuchauszug, Bauvoranfrage, Flurplan) und ein verbindliches Angebot zu machen.

Gestern erhielt ich nun auf dem Postweg alle Unterlagen. Was mich jetzt ein wenig verwundert, ist folgendes:

Im Grundbuchauszug steht unter Wirtschaftsart, das es sich bei der Fläche um Ackerland handelt. Das erscheint mir insofern erst mal eigenartig, da sich das Grundstück innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, in einer normalen, bebauten Straße zwischen diversen Häusern befindet.
Aber Ackerland ist eben Ackerland. Normalerweise dürfte ich doch auf Ackerland kein Haus bauen, oder? Dafür müßte es doch per Definition Bauland sein, meinte ich bisher. Liege ich soweit richtig?

Zusätzlich bekam ich allerdings eine Kopie eines Schreibens des zuständigen Bauordnungsamtes, dieses Schreiben ist die Antwort auf eine „Anfrage zur Bebaubarkeit nach §34 BauGB“.
Diesem Schreiben ist folgender Text zu entnehmen:

Zitat:

_Ihre Anfrage zur Bebaubarkeit , hier eingegangen am XX.XX.XXXX, beantworte ich wie folgt:

**Das in Rede stehende Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde XXXXX.
Daraus ergibt sich die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks unter der Voraussetzung, das die Erschließung gesichert ist.

Die geplante Bebauung müsste sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.**_

Zitatende. Die fetten Hervorhebungen sind nicht etwa von mir, die sind genau so in dem Schreiben drin.

Kann mir vielleicht jemand von Euch mal verklickern, was mir das ganze jetzt sagen soll?

Ist das nun Ackerland (wie im Grundbuch steht), auf dem ich nicht Bauen kann und das damit für mich uninteressant wäre? Oder ist es, wie der Verkäufer behauptet, tatsächlich Bauland, auf dem ich nun doch bauen dürfte (wie ja auch in dem Schreiben des Bauordnungsamtes drin steht) und das damit für mich sehr interessant wäre?

Für jede Antwort wäre ich wie immer dankbar.

Gruß vom

Dicken MD.

PS: Wenn weitere Infos gebraucht werden, reiche ich die gerne nach :smile:

Hi Dicker,

es fällt mir schwer den Tatbestand anders zu formulieren, als es im Schreiben steht:

**Das in Rede stehende Grundstück befindet sich im
unbeplanten Innenbereich der Gemeinde XXXXX.
Daraus ergibt sich die grundsätzliche Bebaubarkeit des
Grundstücks unter der Voraussetzung, das die Erschließung
gesichert ist.

Die geplante Bebauung müsste sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung sowie nach der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen.**

oder kurz: stelle einen Bauantrag. Dieser ist zu genehmigen, da es sich um eine Fläche innerhalb der Gemeindegrenzen handelt.

Wenn in der Nahcbarschaft nur eingeschoßige Häuser stehen, darfst du dort allerdings kein 6-geschossiges Gebäude hinstellen.
Du mußt in der Reihe bauen, in der die anderen Häuser stehen. du mußt auf First- und Traufenhöhe und Firstrichtung achten. Du mußt die Geschoßflächenzahl beachten etc. Dein Haus sollte also so in den Maßen sein, wie die Nachbargebäude.

gruss
winkel

Moin, Winkel!

Zunächst mal Danke für die Antwort.

oder kurz: stelle einen Bauantrag. Dieser ist zu genehmigen,
da es sich um eine Fläche innerhalb der Gemeindegrenzen
handelt.

Okay, wenn ich es also richtig peile, dann ist die Bezeichnung Ackerland hinfällig und ich dürfte das Grundstück durchaus als Bauland betrachten, oder?

Wenn in der Nahcbarschaft nur eingeschoßige Häuser stehen,
darfst du dort allerdings kein 6-geschossiges Gebäude
hinstellen.
Du mußt in der Reihe bauen, in der die anderen Häuser stehen.
du mußt auf First- und Traufenhöhe und Firstrichtung achten.
Du mußt die Geschoßflächenzahl beachten etc. Dein Haus sollte
also so in den Maßen sein, wie die Nachbargebäude.

Das allerdings wird nun lustig. Die anderen umliegenden Häuser (nicht nur in dieser Straße) sind eher ein Bunt durcheinander gewürfelter Haufen verschiedenster Architekturkunst. Will heißen, es sind teilweise Häuser mit 1½ Etagen, teilweise 2½ Etagen, teilweise Bungalowbauten mit nur einer Etage und Flachdach. Eine einheitliche Bebauungslinie existiert nicht, alle Bauten sind je nach Lust und Laune auf den Grundstücken plaziert. Auch die Firstrichtungen variieren in allen erdenklichen Möglichkeiten. Kurz gesagt: Jedes Haus für sich ist ein Stück Individualität, keines gleicht auch nur im entferntesten dem anderen. Das ist unter anderem einer der Punkte neben dem Preis, die das Grundstück attaktiv machen :smile:
Nach welcher Grundlage soll ich mich denn da richten? Die Aussage, das sich die Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen soll, sagt mir lediglich, das ich frei nach Schnauze irgendein Haus bauen könnte, wenn auch vielleicht nicht unbedingt ein Mehrfamilienhaus :smile:

Was also kann ich dem noch entnehmen? Fällt Dir dazu noch was ein?

Gruß vom

Dicken MD.

Moin Dicker,

(ich bin zwar nicht winkel aber ich mische mich einfach 'mal so ein…*g*)

Habe meinen Daddy gefragt, der sitzt im Bauausschuss der Gemeinde und arbeitet auf dem Bauamt, da sollte er so’was wissen…

Habe ihm den Lex vorgelesen und er sagt ja, man kann bauen, es heisst nur, dass kein B-Plan vorliegt (Bebauungsplan)

Okay, wenn ich es also richtig peile, dann ist die Bezeichnung
Ackerland hinfällig und ich dürfte das Grundstück durchaus als
Bauland betrachten, oder?

Jein - das Grundstueck ist nicht erschlossen, d.h. fuer Wasser, Strom, Gas etc. musst Du die Anschlusskosten tragen. Das kann teuer werden, mein Daddy meinte das wird der Grund sein weil’s billiger ist.

Das allerdings wird nun lustig. Die anderen umliegenden Häuser
(nicht nur in dieser Straße) sind eher ein Bunt durcheinander
gewürfelter Haufen verschiedenster Architekturkunst. Will
heißen, es sind teilweise Häuser mit 1½ Etagen, teilweise 2½
Etagen, teilweise Bungalowbauten mit nur einer Etage und
Flachdach. Eine einheitliche Bebauungslinie existiert nicht,
alle Bauten sind je nach Lust und Laune auf den Grundstücken
plaziert. Auch die Firstrichtungen variieren in allen
erdenklichen Möglichkeiten. Kurz gesagt: Jedes Haus für sich
ist ein Stück Individualität, keines gleicht auch nur im
entferntesten dem anderen. Das ist unter anderem einer der
Punkte neben dem Preis, die das Grundstück attaktiv machen :smile:

Vaeterchen hat gegrinst als ich ihm diesen Ausschnitt vorgelesen habe, es gibt keine 1 1/2 Etagen hat er mir gesagt…:wink:

Nach welcher Grundlage soll ich mich denn da richten? Die
Aussage, das sich die Bebauung in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen soll, sagt mir lediglich, das ich frei nach
Schnauze irgendein Haus bauen könnte, wenn auch vielleicht
nicht unbedingt ein Mehrfamilienhaus :smile:

Das war fuer ihn eine weitere Indikation fuer das Fehlen eines B-Planes, keine Vorgaben von der Gemeinde also solltest Du ziemlich „freien Lauf“ haben.

liebe Gruesse,
Astrid

Moin, Astrid!

(ich bin zwar nicht winkel aber ich mische mich einfach 'mal
so ein…*g*)

Bitte, immer gern! Zumal, wo Du anscheinend jemanden an der Quelle zu sitzen hast *gg*

Habe meinen Daddy gefragt, der sitzt im Bauausschuss der
Gemeinde und arbeitet auf dem Bauamt, da sollte er so’was
wissen…

Ahh, jemand mit Fachwissen in der Familie :smile:
Sowas ist immer gut. Wenn Du nix dagegen hast, würd ich gleich noch weiter fragen, wer weiß, wann ich wieder jemanden finde, der so direkten Zugang zu Info´s hat *g*

Habe ihm den Lex vorgelesen und er sagt ja, man kann bauen, es
heisst nur, dass kein B-Plan vorliegt (Bebauungsplan)

Supi, also stünde dem Bau nix im Wege. Also kann ich auf die Bezeichnung Ackerland pfeifen, richtig?

Jein - das Grundstueck ist nicht erschlossen, d.h. fuer
Wasser, Strom, Gas etc. musst Du die Anschlusskosten tragen.
Das kann teuer werden, mein Daddy meinte das wird der Grund
sein weil’s billiger ist.

Nee, Du, das Grundstück ist erschlossen. Das ist ja der Witz an der Sache. Am Grundstück (also in der Straße) liegen alle wichtigen „Medien“ (so heißt das glaub ich) an. Also Trinkwasser, Kanalisation, Strom, Gas und sogar die Telekommunikationsleitungen sind schon da. Der einzige Punkt, der noch fehlt, ist die Asphaltierung der Straße, die ist halt unbefestigt. Und nach Aussage der Gemeinde ist in den nächsten Jahren da wohl aufgrund der knappen Kassen definitiv nicht mit zu rechnen.

Den „billigen“ Preis hab ich raushandeln können, weil der Verkäufer (eine Gemeindeeigene Firma) derzeit ein nicht ganz kleines Finanzielles Problem hat und alles versilbern muß, was zu versilbern geht :smile:

Vaeterchen hat gegrinst als ich ihm diesen Ausschnitt
vorgelesen habe, es gibt keine 1 1/2 Etagen hat er mir
gesagt…:wink:

Naja, schon klar. Damit meinte ich halt eine Etage als Erdgeschoß und darauf dann ein Dachgeschoß *g*
Mir hat man erklärt, das das als 1½ bezeichnet wird.

Nach welcher Grundlage soll ich mich denn da richten? Die
Aussage, das sich die Bebauung in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen soll, sagt mir lediglich, das ich frei nach
Schnauze irgendein Haus bauen könnte, wenn auch vielleicht
nicht unbedingt ein Mehrfamilienhaus :smile:

Das war fuer ihn eine weitere Indikation fuer das Fehlen eines
B-Planes, keine Vorgaben von der Gemeinde also solltest Du
ziemlich „freien Lauf“ haben.

Was heißt das denn nun genau? Heißt das, das ich mir einfach ein schickes Häuschen suchen kann und mir das daruf bauen lassen darf?

Was mich immer noch brennend interessieren würde, ist die Antwort auf die Frage, warum zum Geier das im Grundbuch immer noch als Ackerland eingetragen ist? Eigentlich ist es doch nun Bauland und müßte von daher geändert werden? Kannst Du dazu Deinen Daddy nochmal befragen? Würde mich echt interessieren.

Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Antwort, hat mich wieder ein Stück schlauer gemacht.

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo Dicker,

Nee, Du, das Grundstück ist erschlossen. Das ist ja der Witz
an der Sache. Am Grundstück (also in der Straße) liegen alle
wichtigen „Medien“ (so heißt das glaub ich) an. Also
Trinkwasser, Kanalisation, Strom, Gas und sogar die
Telekommunikationsleitungen sind schon da. Der einzige Punkt,
der noch fehlt, ist die Asphaltierung der Straße, die ist halt
unbefestigt. Und nach Aussage der Gemeinde ist in den nächsten
Jahren da wohl aufgrund der knappen Kassen definitiv nicht mit
zu rechnen.

Also ein Grundstück ist erschlossen, wenn alle diese Medien AUF dem Grundstück liegen. D.h. die gesamten Abzweigungen müssen von der Straße aus auf das Grundstück verlegt werden.

Naja, schon klar. Damit meinte ich halt eine Etage als
Erdgeschoß und darauf dann ein Dachgeschoß *g*
Mir hat man erklärt, das das als 1½ bezeichnet wird.

Bei uns heißen solche Häuser „Kniestock“.

Das war fuer ihn eine weitere Indikation fuer das Fehlen eines
B-Planes, keine Vorgaben von der Gemeinde also solltest Du
ziemlich „freien Lauf“ haben.

Was heißt das denn nun genau? Heißt das, das ich mir einfach
ein schickes Häuschen suchen kann und mir das daruf bauen
lassen darf?

Geh doch einfach mal auf die Gemeinde und frage, welche Planung dort genehmigungsfähig wäre. Nimm am besten einfach ein paar Prospekte von Häusern mit.

Was mich immer noch brennend interessieren würde, ist die
Antwort auf die Frage, warum zum Geier das im Grundbuch immer
noch als Ackerland eingetragen ist? Eigentlich ist es doch nun
Bauland und müßte von daher geändert werden? Kannst Du dazu
Deinen Daddy nochmal befragen? Würde mich echt interessieren.

Frag doch mal, was eine Grundbuchänderung kostet! Das verschiebt man am besten auf den Tag, wo sowieso eine Grundbuchänderung (z.B. Eigentümerwechsel) anhängig ist. Das ist das dann ein Aufwasch.

gruss
winkel

Supi, also stünde dem Bau nix im Wege. Also kann ich auf die
Bezeichnung Ackerland pfeifen, richtig?

Im Grundbuch steht wahrscheinlich nur die derzeitige Nutzung drin, dh. wenn du gebaut hast, dann wird bebaute Fläche eingetragen.

Interessant ist es nur, wenn Bebauungspläne/Flächennutzungspläne der Gemeinde existieren, dort sind dann Vorgaben für Bebauung enthalten (z.B. Baufenster, maximal bebaubare Fläche u.a.), und dort enthaltene Ackerflächen oder Grünflächen dürfen nicht bebaut werden! Wenn das also bei dir nicht existiert, brauchst du dir keine Sorgen machen…
Beatrix
http://www.belzig-online.de

Moin Dicker,

Bitte, immer gern! Zumal, wo Du anscheinend jemanden an der
Quelle zu sitzen hast *gg*

Joh, bauen ist in Deutschland naemlich ganz schoen kompliziert…:wink:

Ahh, jemand mit Fachwissen in der Familie :smile:
Sowas ist immer gut. Wenn Du nix dagegen hast, würd ich gleich
noch weiter fragen, wer weiß, wann ich wieder jemanden finde,
der so direkten Zugang zu Info´s hat *g*

Doch, der alte Herr hat vor allem den Vorteil, dass er die Probleme von allen moeglichen Blickwinkeln kennt. Maurer gelernt, dann Architekt gebaut und als solcher gearbeitet, eigene Baufirma gehabt und jetzt genehmigt er das, was er frueher beantragt hat…:smile:

Habe ihm den Lex vorgelesen und er sagt ja, man kann bauen, es
heisst nur, dass kein B-Plan vorliegt (Bebauungsplan)

Supi, also stünde dem Bau nix im Wege. Also kann ich auf die
Bezeichnung Ackerland pfeifen, richtig?

Naja, drauf pfeifen wuerde ich nicht, aber es ist grundsaetzlich bebauungsfaehig da innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Nee, Du, das Grundstück ist erschlossen. Das ist ja der Witz
an der Sache. Am Grundstück (also in der Straße) liegen alle
wichtigen „Medien“ (so heißt das glaub ich) an. Also
Trinkwasser, Kanalisation, Strom, Gas und sogar die
Telekommunikationsleitungen sind schon da. Der einzige Punkt,
der noch fehlt, ist die Asphaltierung der Straße, die ist halt
unbefestigt. Und nach Aussage der Gemeinde ist in den nächsten
Jahren da wohl aufgrund der knappen Kassen definitiv nicht mit
zu rechnen.

An der Strasse, ja, aber sind da auch „Abzweiger“ am Grundstueck? Halte ich eher fuer unwahrscheinlich (alldieweil „Ackerland“)

Den „billigen“ Preis hab ich raushandeln können, weil der
Verkäufer (eine Gemeindeeigene Firma) derzeit ein nicht ganz
kleines Finanzielles Problem hat und alles versilbern muß, was
zu versilbern geht :smile:

Wat dem eenen sien Uhl…:wink:

Naja, schon klar. Damit meinte ich halt eine Etage als
Erdgeschoß und darauf dann ein Dachgeschoß *g*
Mir hat man erklärt, das das als 1½ bezeichnet wird.

Mag auch in und um Berlin anders sein als in Schleswig-Holstein, will ich nicht bestreiten *g*

Das war fuer ihn eine weitere Indikation fuer das Fehlen eines
B-Planes, keine Vorgaben von der Gemeinde also solltest Du
ziemlich „freien Lauf“ haben.

Was heißt das denn nun genau? Heißt das, das ich mir einfach
ein schickes Häuschen suchen kann und mir das daruf bauen
lassen darf?

Wenn ich mich nicht irre, musst Du die Plaene erst 'mal der Gemeinde vorlegen, deren Bauausschuss diese dann genehmigt (oder auch nicht), dann geht’s weiter zum Bauamt - kann auch sein, dass das Bauamt das macht, da bin ich mir nicht sicher (hab noch nie in Deutschland ein Haus gebaut oder gekauft *g*). Ich krieg Vaeterchen nicht an die Strippe…:frowning: (ist Dir eigentlich klar, dass das die Computerindustrie schaedigt? *fg*)

Was mich immer noch brennend interessieren würde, ist die
Antwort auf die Frage, warum zum Geier das im Grundbuch immer
noch als Ackerland eingetragen ist? Eigentlich ist es doch nun
Bauland und müßte von daher geändert werden? Kannst Du dazu
Deinen Daddy nochmal befragen? Würde mich echt interessieren.

Weil kein B-Plan da ist, ganz einfach. Als Bauland deklariert wird’s erst mit B-Plan (ich denke darueber nicht mehr so viel nach, bin damit aufgewachsen *g*) und den scheint’s nicht zu geben, ergo - kein Bauland.

liebe Gruesse von der gruenen Insel
Astrid

P.S.: Habe mir hier gerade ein Haus gekauft und werde nie wieder behaupten die Deutschen seien buerokratisch!!! :wink:

Und nochmal Hallo!

Also ein Grundstück ist erschlossen, wenn alle diese Medien
AUF dem Grundstück liegen. D.h. die gesamten Abzweigungen
müssen von der Straße aus auf das Grundstück verlegt werden.

Naja, auf jeden Fall ist das preiswerter, als wenn ich den ganzen HokusPokus von wegen Kanalisation und so weiter (Erschließungsgebühren?) auch noch selbst löhnen müßte. Die Anschlüße von der Straße zum Haus dürften da doch deutlich billiger werden, oder?
Derzeit ist es so, das bei dem Grundstück in der unbefestigten Straße davor die ganzen Leitungen liegen, Entfernung zum potentiellen Hausanschluß ca. vier bis fünf Meter.

Naja, schon klar. Damit meinte ich halt eine Etage als
Erdgeschoß und darauf dann ein Dachgeschoß *g*
Mir hat man erklärt, das das als 1½ bezeichnet wird.

Bei uns heißen solche Häuser „Kniestock“.

Hab ich auch schon mal gehört den Begriff. Konnte ich aber bisher nix mit anfangen.

Was heißt das denn nun genau? Heißt das, das ich mir einfach
ein schickes Häuschen suchen kann und mir das daruf bauen
lassen darf?

Geh doch einfach mal auf die Gemeinde und frage, welche
Planung dort genehmigungsfähig wäre. Nimm am besten einfach
ein paar Prospekte von Häusern mit.

Werd ich machen. Guter Gedanke, hätte von mir sein können :smile:

Was mich immer noch brennend interessieren würde, ist die
Antwort auf die Frage, warum zum Geier das im Grundbuch immer
noch als Ackerland eingetragen ist? Eigentlich ist es doch nun
Bauland und müßte von daher geändert werden? Kannst Du dazu
Deinen Daddy nochmal befragen? Würde mich echt interessieren.

Frag doch mal, was eine Grundbuchänderung kostet! Das
verschiebt man am besten auf den Tag, wo sowieso eine
Grundbuchänderung (z.B. Eigentümerwechsel) anhängig ist. Das
ist das dann ein Aufwasch.

Ahja, jetzt klingelts. Wenn das was extra kostet, tät ich das auch nicht einfach so nebenher machen lassen. Das kann ich insofern nachvollziehen.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Mahlzeit!

Supi, also stünde dem Bau nix im Wege. Also kann ich auf die
Bezeichnung Ackerland pfeifen, richtig?

Im Grundbuch steht wahrscheinlich nur die derzeitige Nutzung
drin, dh. wenn du gebaut hast, dann wird bebaute Fläche
eingetragen.

Klingt plausibel :smile:

Interessant ist es nur, wenn
Bebauungspläne/Flächennutzungspläne der Gemeinde existieren,
dort sind dann Vorgaben für Bebauung enthalten (z.B.
Baufenster, maximal bebaubare Fläche u.a.), und dort
enthaltene Ackerflächen oder Grünflächen dürfen nicht bebaut
werden! Wenn das also bei dir nicht existiert, brauchst du dir
keine Sorgen machen…

Also Bebauungsplan scheint es nicht zu geben. Was zum Geier ist denn nun wieder ein Flächennutzungsplan? Wo kriege ich sowas denn nun wieder her?
Vom Verkäufer bekam ich eine Kopie eines Flurplans. Da steht aber nix drin außer teilweise den Namen der Eigentümer der Flurstücke und die Nummern der Flurstücke.
Was ist denn ein Baufenster? Und woher definiert sich die maximal bebaubare Fläche? Hat das was mit einer Bebauungsrichtzahl(heißt das so?) zu tun? Mir wurde gesagt, es gäbe irgendeine Richtzahl von 0,2 die beachtet werden müsse. Was hat es damit auf sich?

Oh Je, Fragen über Fragen. Und ich hab erst nächsten Dienstag einen Termin bei einem Spezialisten für sowas. Dabei bin ich doch so neugierig…

Naja, vielleicht kann mir ja hier noch wer was erklären :smile:

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Hi Dicker,

wenn Du in einem Gebiet baust, das keinen Bebauungsplan hat, ist es zumindestens in NW so, daß Du ein ausführliches Verfahren beim Bauantrag durchstehen mußt. Es gibt z.T. mehr Fragen, der Antrag ist umfangreicher (incl. Fallstricke, die umschifft werden müßen) und leider auch teurer.
Wenn Du einen Architekten hast, mach ihn auf diesen Umstand aufmerksam. Einige dierser Herren Künstler übersehen so was gerne, was regelmäßig zu einem abgelehnten Bauantrag führt, der aber genausoviel kostet wie ein angenommener.

Frag außerdem nach, ob Deine Gemeinde/Stadt eine Vorprüfung des Bauantrags anbietet. Die ist entweder ümmesöns (wie bei uns :smile: )
oder kostet nicht die Welt.

Gandalf

Tach nochmal!

Bitte, immer gern! Zumal, wo Du anscheinend jemanden an der
Quelle zu sitzen hast *gg*

Joh, bauen ist in Deutschland naemlich ganz schoen
kompliziert…:wink:

Ich glaub, das merk ich schon. Irgendwie muß hier in D immer alles so unheimlich kompliziert und bürokratisch sein *g*

Doch, der alte Herr hat vor allem den Vorteil, dass er die
Probleme von allen moeglichen Blickwinkeln kennt. Maurer
gelernt, dann Architekt gebaut und als solcher gearbeitet,
eigene Baufirma gehabt und jetzt genehmigt er das, was er
frueher beantragt hat…:smile:

So einen hätt ich ja auch gern in meiner Familie *g*
Gibt´s die irgendwo zu kaufen? Oder auf Leasing-Basis?

Supi, also stünde dem Bau nix im Wege. Also kann ich auf die
Bezeichnung Ackerland pfeifen, richtig?

Naja, drauf pfeifen wuerde ich nicht, aber es ist
grundsaetzlich bebauungsfaehig da innerhalb einer
geschlossenen Ortschaft.

Ich glaub, das ist das wichtigste, oder?

An der Strasse, ja, aber sind da auch „Abzweiger“ am
Grundstueck? Halte ich eher fuer unwahrscheinlich (alldieweil
„Ackerland“)

Naja, da neben dem Grundstück und auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch Häuser sind, dürfte es wohl nicht so schwierig werden, die Anschlüße machen zu lassen, oder?
Ich weiß, das die ganzen Grundstücke dort erst voriges Jahr an die Kanalisation angeschlossen wurden, als selbige neu gebaut wurde.

Was heißt das denn nun genau? Heißt das, das ich mir einfach
ein schickes Häuschen suchen kann und mir das daruf bauen
lassen darf?

Wenn ich mich nicht irre, musst Du die Plaene erst 'mal der
Gemeinde vorlegen, deren Bauausschuss diese dann genehmigt
(oder auch nicht), dann geht’s weiter zum Bauamt - kann auch
sein, dass das Bauamt das macht, da bin ich mir nicht sicher
(hab noch nie in Deutschland ein Haus gebaut oder gekauft
*g*). Ich krieg Vaeterchen nicht an die Strippe…:frowning: (ist Dir
eigentlich klar, dass das die Computerindustrie schaedigt?
*fg*)

Wat schert mich die Computerindustrie *gg*
Na, ich denke mal, das ich nächsten Dienstag auf alle Fälle ein wenig mehr dazu erfahren werde. Dann wird mir bestimmt auch das ganze notwendige Prozedere erklärt werden.

Weil kein B-Plan da ist, ganz einfach. Als Bauland deklariert
wird’s erst mit B-Plan (ich denke darueber nicht mehr so viel
nach, bin damit aufgewachsen *g*) und den scheint’s nicht zu
geben, ergo - kein Bauland.

Irgendwie klingt das alles plausibel :smile:

Letztlich ist für uns ja nur wichtig, das wir darauf ein Haus bauen können, ob das nun Acker heißt oder sonstwie :smile:

P.S.: Habe mir hier gerade ein Haus gekauft und werde nie
wieder behaupten die Deutschen seien buerokratisch!!! :wink:

Watt denn? Geht es etwa noch schlimmer als hier bei uns? Kann ich mir ja kaum vorstellen…

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Hi,

noch’mal ganz kurz, hatte grade Vattern an der Strippe (ich sach’s ja, die arme Computerbranche…*gg*).

Also, die Baugenehmigung geht zur Gemeinde und zum Kreis (gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich nicht um Berlin handelt?) zwecks Genehmigung.

Die Genehmigung der Gemeinde ist mehr oder weniger Formsache, weil wenn vom Baugesetz nichts dagegen spricht, genehmigt der Kreis. Eine kleine Chance hat die Gemeinde zum Querschiessen, aber dafuer muss sie eine Aenderung des Flaechennutzungsplanes einreichen, ist aber eher unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wahrscheinlich empfehlenswert die Jungs nicht zu aergern…:wink:

liebe Gruesse,
Astrid

Mahlzeit!

wenn Du in einem Gebiet baust, das keinen Bebauungsplan hat,
ist es zumindestens in NW so, daß Du ein ausführliches
Verfahren beim Bauantrag durchstehen mußt. Es gibt z.T. mehr
Fragen, der Antrag ist umfangreicher (incl. Fallstricke, die
umschifft werden müßen) und leider auch teurer.

Ja, davon hab ich schon gehört. Irgendwer hat mir mal erklärt, das bei einem B-Plan-Gebiet eine Bauanzeige reichen täte und dies wesentlich billiger wäre. Aber man kann ja nicht alles haben. Dafür ist das Grundstück billiger, sogar deutlich :smile:

Wenn Du einen Architekten hast, mach ihn auf diesen Umstand
aufmerksam. Einige dierser Herren Künstler übersehen so was
gerne, was regelmäßig zu einem abgelehnten Bauantrag führt,
der aber genausoviel kostet wie ein angenommener.

Guter Tip, Danke. Aber einen Architekten hab ich noch nicht. Und da es wohl auf ein Fertighaus hinauslaufen wird, wird sich dann wohl auch eher der Hausanbieter darum kümmern, oder? Auf jeden fall werd ich dran denken :smile:

Frag außerdem nach, ob Deine Gemeinde/Stadt eine Vorprüfung
des Bauantrags anbietet. Die ist entweder ümmesöns (wie bei
uns :smile: )
oder kostet nicht die Welt.

Umsonst??? Bei einer öffentlichen Dienststelle??? Daran glaub ich hier nicht mehr… Kann ich mir einfach nicht vorstellen *g*
Aber fragen werd ich danach auf jeden Fall, Danke für den Hinweis.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Huhu *wink*

Ich glaub, das merk ich schon. Irgendwie muß hier in D immer
alles so unheimlich kompliziert und bürokratisch sein *g*

Nicht nur in Germanien, glaube es mir!!!

So einen hätt ich ja auch gern in meiner Familie *g*
Gibt´s die irgendwo zu kaufen? Oder auf Leasing-Basis?

Kommt drauf an, wann willste bauen? Er geht Ende des Jahres in Rente…*gg*

Naja, drauf pfeifen wuerde ich nicht, aber es ist
grundsaetzlich bebauungsfaehig da innerhalb einer
geschlossenen Ortschaft.

Ich glaub, das ist das wichtigste, oder?

Yep!

Naja, da neben dem Grundstück und auf der gegenüberliegenden
Straßenseite auch Häuser sind, dürfte es wohl nicht so
schwierig werden, die Anschlüße machen zu lassen, oder?

Schwierig nicht, aber es kostet…

Ich weiß, das die ganzen Grundstücke dort erst voriges Jahr an
die Kanalisation angeschlossen wurden, als selbige neu gebaut
wurde.

Was heißt das denn nun genau? Heißt das, das ich mir einfach
ein schickes Häuschen suchen kann und mir das daruf bauen
lassen darf?

Wat schert mich die Computerindustrie *gg*

Der geht’s im Moment soooo schlecht *g* - heute haben sie den Abbau von 2000 Stellen in Europa angekuendigt, ich bin schon irgendwie froh fest angestellt zu sein…

Na, ich denke mal, das ich nächsten Dienstag auf alle Fälle
ein wenig mehr dazu erfahren werde. Dann wird mir bestimmt
auch das ganze notwendige Prozedere erklärt werden.

*grins* Daddy sagt, dass unter den Arschitekten 'ne ganze Menge Pfeifen 'rumlaufen…:wink:

Irgendwie klingt das alles plausibel :smile:

Huih, ich werde verstanden! :wink:)

Letztlich ist für uns ja nur wichtig, das wir darauf ein Haus
bauen können, ob das nun Acker heißt oder sonstwie :smile:

Ebend!

P.S.: Habe mir hier gerade ein Haus gekauft und werde nie
wieder behaupten die Deutschen seien buerokratisch!!! :wink:

Watt denn? Geht es etwa noch schlimmer als hier bei uns? Kann
ich mir ja kaum vorstellen…

Schlimmer weiss ich nicht, aber mindestens genauso uebel!!! Es war urgewaltig welchen Berg Formulare wir ausfuellen mussten und was die alles wissen wollten…

liebe Gruesse,
Astrid

Hallo Dicker,

40% unter Marktpreis ? Das hört sich für mich etwas komisch an ! Der Marktpreis ist ja üblicherweise der Preis, bei dem sich Angebot und Nachfrage treffen. Wenn die Firma in solchen Finanznöten steckt, könnte sie das Grundstück doch auch beleihen, zu 60% allemal !
Zudem darf eine gemeindeeigene Firma Immobilien sicher nicht so ohne weiteres unter Marktwert verkaufen, sie hat ja gewisse Verpflichtungen gegenüber der Kommune bzw den Steuerzahlern.

Kurz und gut : Vor Unterzeichnung des Kaufvertrages würde ich an deiner Stelle unbedingt noch mit dem zuständigen Mitarbeiter im Bauamt reden !
Die Lage im Ort garantiert noch keine Baugenehmigung !

Selbst mitten in München gibt es noch etliche sogen. landwirtschaftliche Flächen, auf denen eben nicht gebaut werden darf, auch wenn ringsherum Häuser stehen !

Gruß

Heidi

Moin!

noch’mal ganz kurz, hatte grade Vattern an der Strippe (ich
sach’s ja, die arme Computerbranche…*gg*).

Also, die Baugenehmigung geht zur Gemeinde und zum Kreis (gehe
ich Recht in der Annahme, dass es sich nicht um Berlin
handelt?) zwecks Genehmigung.

Nochmals ganz herzlichen Dank :smile:

Und natürlich hast Du Recht, wäre nicht Berlin *g*

Die Genehmigung der Gemeinde ist mehr oder weniger Formsache,
weil wenn vom Baugesetz nichts dagegen spricht, genehmigt der
Kreis. Eine kleine Chance hat die Gemeinde zum Querschiessen,
aber dafuer muss sie eine Aenderung des Flaechennutzungsplanes
einreichen, ist aber eher unwahrscheinlich. Trotzdem ist es
wahrscheinlich empfehlenswert die Jungs nicht zu aergern…:wink:

Werd mir große Mühe geben, Nett zu sein *fg*

Danke, Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Moin!

40% unter Marktpreis ? Das hört sich für mich etwas komisch an
! Der Marktpreis ist ja üblicherweise der Preis, bei dem sich
Angebot und Nachfrage treffen. Wenn die Firma in solchen
Finanznöten steckt, könnte sie das Grundstück doch auch
beleihen, zu 60% allemal !

Klar könnte sie das Grundstück auch beleihen. Mir ist aber wurscht, warum sie es nicht tun wollen. Ich bin da hemmungslos, ich nutze das voll aus *g*
Und inzwischen hat man mir das ganze verbindlich angeboten, sie sind also dran gebunden.

Zudem darf eine gemeindeeigene Firma Immobilien sicher nicht
so ohne weiteres unter Marktwert verkaufen, sie hat ja gewisse
Verpflichtungen gegenüber der Kommune bzw den Steuerzahlern.

Was scheren mich die Verpflichtungen dieser Firma? Mich interessiert da vorrangig mein eigener Vorteil *g*

Kurz und gut : Vor Unterzeichnung des Kaufvertrages würde ich
an deiner Stelle unbedingt noch mit dem zuständigen
Mitarbeiter im Bauamt reden !
Die Lage im Ort garantiert noch keine Baugenehmigung !

Naja, da mir das Ergebnis einer Bauvoranfrage vorliegt, in dem eine Bebaubarkeit zugesagt wird, mach ich mir da kaum Sorgen. Aber unabhängig davon werd ich eh noch mit dem zuständigen Amt sprechen. Soweit mir bisher bekannt ist, ist das Amt an die Aussage in diesem Schreiben gebunden. Will heißen, wenn sie die Bebaubarkeit zugesagt haben, können sie das nicht so einfach zurückziehen.

Und in de Kaufvertrag kommt sowieso eine Klausel, die bei Nichterteilen einer Baugenehmigung ein Rücktrittsrecht für mich vorsieht. Mir wurde seitens des Verkäufers bereits bestätigt, das sie mit dieser Klausel einverstanden wären.

Da ich von Natur aus eher sehr vorsichtig bin, möchte ich da lieber kein Risiko eingehen.

Danke, Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hi,

Klar könnte sie das Grundstück auch beleihen. Mir ist aber
wurscht, warum sie es nicht tun wollen. Ich bin da
hemmungslos, ich nutze das voll aus *g*
Und inzwischen hat man mir das ganze verbindlich angeboten,
sie sind also dran gebunden.

Zudem darf eine gemeindeeigene Firma Immobilien sicher nicht
so ohne weiteres unter Marktwert verkaufen, sie hat ja gewisse
Verpflichtungen gegenüber der Kommune bzw den Steuerzahlern.

Was scheren mich die Verpflichtungen dieser Firma? Mich
interessiert da vorrangig mein eigener Vorteil *g*

Das ist doch logisch !!! (Sonst wärst du ja blöd…:wink:)
Ich habe lediglich Zweifel am ‚Marktwert‘, und der wird nun mal stark von der möglichen Nutzung bestimmt !

Und in de Kaufvertrag kommt sowieso eine Klausel, die bei
Nichterteilen einer Baugenehmigung ein Rücktrittsrecht für
mich vorsieht. Mir wurde seitens des Verkäufers bereits
bestätigt, das sie mit dieser Klausel einverstanden wären.

Sehr vernünftig !

Da ich von Natur aus eher sehr vorsichtig bin, möchte ich da
lieber kein Risiko eingehen.

Na, dann is ja alles gut !

Ciao

Heidi

Moin nochmal!

Was scheren mich die Verpflichtungen dieser Firma? Mich
interessiert da vorrangig mein eigener Vorteil *g*

Das ist doch logisch !!! (Sonst wärst du ja blöd…:wink:)

Tja, ich bin halt nicht Blöd *g*

Ich habe lediglich Zweifel am ‚Marktwert‘, und der wird nun
mal stark von der möglichen Nutzung bestimmt !

Nun ja, bevor ich mit denen verhandelt hab, hab ich mich natürlich schlau gemacht. Meine Recherchen im Vorfeld ergaben, das der Bodenrichtwert in der Gemeinde etwa bei 100€/m² für ortsüblich erschlossenes Bauland liegt. Nachdem ich das wußte, hab ich mir diverse Angebote angeschaut. Anhand diverser Maklergespräche und nach dem intensiven Studium diverser Immobilienanzeigen habe ich herausfinden dürfen, das reale Preis in der Gegend derzeit bei um die 70€/m², maximal bei 80€/m² liegt. Und für das derzeitige Angebot konnte ich einen Preis von läppischen 48€m² rausholen. Wenn ich nun voraussetze, das wir dort tatsächlich bauen können, ist der Preis aus meiner Sicht schon ein echter Hammer.

Und in de Kaufvertrag kommt sowieso eine Klausel, die bei
Nichterteilen einer Baugenehmigung ein Rücktrittsrecht für
mich vorsieht. Mir wurde seitens des Verkäufers bereits
bestätigt, das sie mit dieser Klausel einverstanden wären.

Sehr vernünftig !

So bin ich halt *g*

Da ich von Natur aus eher sehr vorsichtig bin, möchte ich da
lieber kein Risiko eingehen.

Na, dann is ja alles gut !

Mein Reden :smile:

Danke für Deine Anregungen.

Gruß vom

Dicken MD.