Der Acker liegt an einer Strasse neben den Acker ist eine Gärtnerei.
Wie kann ich jetzt diese Wiese zu Bauland erklären lassen?
Geht das überhaupt?
Wie muss ich da vorgehen
Mon, Martin,
Wie muss ich da vorgehen
Du gehst zu Deinem Bürgermeister und fragst ihn, ob da Bauland ausgewiesen wird.
Gruß Ralf
Hallo,
nicht zu vergessen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eine V+E-Planes.
Christian
Hi Christian,
nicht zu vergessen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eine V+E-Planes.
das sind des Bürgermeisters Pflichten, nicht die des Fragestellers.
Gruß Ralf
Hallo erstmal,
zunächst mal müsste man wissen, was überhaupt gebaut werden soll. Dann muss man sich erkundigen, ob es schon einen Bebauungsplan für das Gelände gibt und ob dieser ggf. die geplante Nutzung abdeckt. Alternativ kann auch in einem nicht beplanten Gebiet nach bestimmten Vorgaben gebaut werden. Hier spielt dann wieder die Frage eine Rolle, was überhaupt gebaut werden soll.
Schaden kann es auch nicht, mal Einsicht in den Flächennutzungsplan bzw. den Raumordnungsplan zu nehmen. Hieraus kann man ersehen, wie einfach oder auch kompliziert die ggf. sinnvolle Aufstellung eines B-Planes werden könnte. In gut funktionierenden Kommunalverwaltungen und bei klaren Ratsmehrheiten kann man einen B-Plan durchaus in weniger als einem Jahr durchbekommen, in komplizierten Fällen auch gerne mal 10 Jahre. Eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde ist auf jeden Fall schon mal ein guter Ansatz, und dann muss man ggf. den Weg über die Politik (Ratsmitglieder/Bürgermeister) wählen.
Gruß vom Wiz
Der Acker liegt an einer Strasse neben den Acker ist eine
Gärtnerei.
Wie kann ich jetzt diese Wiese zu Bauland erklären lassen?
Geht das überhaupt?
Wie muss ich da vorgehen
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- Zum Bauamt und die aktuelle Situation zu erfahren.
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- Falls eine mündliche Auskunft grundsätzlich positiv über Ihr Vorhaben urteilt, so ist eine Bauvoranfrage einzureichen.
Für ein mündliches Auskunftsbegehren besteht jedoch keine Pflicht seitens des Bauamtes. Es könnte aber sein, dass Sie auf einen „Verständigen“ treffen, der bereit ist, Ihren Wunsch kurz zu bewerten.
Gruss
Friedrich Pausch