Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, dass jemand in NRW in seinem Garten eine Aufschüttung und ein Holz-Gartenhaus aus dem Baumarkt aufgestellt hat. Die Aufschüttung wäre in der Form, dass er die vorhandene Aufschüttung um 2 Meter gartenseitig nach hinten verlängert hat (vorher 8 Meter, nun 10 Meter). Auf diese bereits vorhandene und nun etwas verlängerte Aufschüttung hat er das Gartenhaus gesetzt. Das Problem ist, dass das Haus mit Aufschüttung übe 3,5 Meter hoch ist. Die seitliche Abstandsfläche von der Aufschüttung und Gartenhaus liegt bei 1,8 Meter. Nun möchte das Bauamt, dass der Nachbar eine Baulast für die fehlenden 1,20 Meter Abstandsfläche übernimmt. Dies möchte der Nachbar aber nicht, da er hierdurch von einer Wertminderung seines Grundstückes ausgeht. Die Aufschüttung alleine läuft keilförmig vom Wohnhaus weg und wäre am höchsten Punkt 2 Meter hoch. Dort stünde auch das Gartenhaus. Der rückseitige Nachbar läge mit über 4 Metern Abstand im grünen Bereich.
Kann man noch irgendetwas machen, oder hat man hier keine Chance?
Vielen Dank für eure Tipps.