Wir haben uns vor einigen Jahren ein Grundstück in Hamburg gekauft.
Als wir alles in trockenen Tüchern hatten, bekamen wir aber keine Baugenehmigung, mit der Begründung das es für dieses Grundstück keine Baulast Eintragung gab.
Die postalische Adresse ist ein Privatweg, welches wir, von im Grundbuch eingetragenes, Wegerecht besitzen. Dieser Weg, ist für schweres Gerät nicht geeignet,bzw. so eng bemessen, das er gerade Mal ausreicht für ein PKW.
Diese stört uns auch nicht weiter, da da Grundstück auch anders zu erreichen war.
Die ander Zuwegung, war teils Eigentum der Stadt und teils privat.
Auf den besagten Weg, wollt die Privatperson nicht, das wir eine Baulast eintragen.
Auf den postlöschen Weg war auch keine Baulast.
Die Besitzerin, bot uns dann an, das wir eine Baulast auf ihren Weg eintragen könnten aber auch nur dann, wenn wir gleichzeitig auf das Wegerecht verzichten würden.
„Es endert sich aber nichts ihr könnt weiter den Weg Benutzen usw., das nur am Rande.“
Das Haus haben wir über den zweite Zuwegung errichtet, wo keine Baulast eingetragen ist.
Wir wohnen nun gut acht Jahre hier. Nun ist es aber so das, wenn wir den postalischen Weg nehmen, eine Menge Weg und Zeit sparen, wenn man zu Fuß unterwegs ist.
Nun kommt es wie es kommen musste seit gut 2 Jahren, verschlechtert sich das Verhältnis zwischen uns.
Jetzt schon dermaßen, das uns gedroht wird, wir wegen Hausfriedensbruch angezeigt würden, wenn wir es wargen würden diesen Weg zu benutzen.
Meine Frage:
Wofür war die Baulast gut und habe ich dennoch das Recht, den Weg, wo die Baulast eingetragen ist, zu nutzen? Trotz Verzicht auf das Wegerecht!