Bauleistung §13b bei GmbH&Co.KG und GmbH

Beispiel:
GmbH&Co.KG - Teilhafter Herr A, Vollhafterin GmbH
GmbH - Inhaber Herr A (Gesellschaftergeschäftsführer)

Wie verhält es sich, wenn die GmbH&co.KG der GmbH eine Bauleistung im Sinne des § 13b UstG in Rechnung stellt. Handelt es sich um einen Innenumsatz oder ist nach § 13b abzurechnen? (Da Herr A ein Unternehmer ist und mehrere Unternehmen betreibt?)

Hallo Heike,

um einen Innenumsatz könnte es sich ja nur handeln, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der GmbH und der KG bestehen würde. Eine solche besteht nach herschender Rechtsprechung aber niemals.

13b kommt zur Anwendung, wenn eine Bauleistung an einen Bauleister erbracht wird. Die GmbH erbringt aber wahrscheinlich keine Bauleistungen sondern nur die KG.

M.E. also kein 13b-Fall.

Grüße
Chris

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Hallo Chris,
beide Firmen erbringen grundsätzlich Bauleistungen (auch an andere Firmen und in diesem Fall ist es auch eine Bauleistung) Also ist doch mit § 13b abzurechnen?