Bauleistung 13b oder lieber nicht

hallo,

folgender fall:

firma D macht eine wärmedämmung für den endverbraucher Z (kein bauleister) und rechnet mit USt ab.

firma D beauftragt damit einen sub K, der diese leistung unstrittig an D ohne USt abrechnet (soweit klar).

K hat jetzt bei der erbringung der leistung einen schaden angerichtet.

diesen schaden repariert (bauleistung) die firma S und rechnet an den endverbraucher Z mit USt ab (soweit klar, da zwar bauleistung, aber eben nicht 13b)

Z holt sich den rechnungsbetrag von S über die kürzung der schlussrechnung von D wieder (mit USt, da ja die rechnung von D an Z auch mit USt war)

D will jetzt natürlich den schaden von dem sub K erstattet bekommen und stellt diesem jetzt eine rechnung über den schaden mit USt…

zu beurteilen wäre jetzt die rg. von D an K über den schaden.

mit oder ohne USt ?

noch fragen ?

vielen dank

gruß inder

Hallo,

meines Erachtens ist die Forderung von D an K als Schadenersatzleistung anzusehen und kann somit nicht § 13b unterliegen.

Hier wäre vielleicht sogar zu prüfen, ob diese Leistung überhaupt umsatzsteuerbar wäre, da eventuell gar kein Leistungsaustausch vorliegt.

Gruß
Lawrence