Als Sportverein haben wir eine Mauer hochzuziehen, die jedoch nicht in „Eigenleistung“ erbracht werden soll, sondern von zwei pensionierten Rentnern, denen es erlaubt ist, auf 325 € - Basis zu arbeiten.
Kann ich mit diesen Herren einen Werkvertrag schliessen, oder muss ich die beiden kurzfristig anstellen? Wie sieht es mit Unfallversicherung aus, mit Haftung? Kann jemand Tipps geben???
Danke
Tim
hi,
hmm werkvertrag wohl eher nicht, weil dann müsste ja wieder rechnungen - firma - finanzamt - berufsgenossenschaft - etc.
also ich würde das so machen:
es wird dann schon eigenleistung, allerdings des vereins als körperschaft,
Arbeitsvertrag auf Geringfügigkeitsbasis mit dem verein, der müsste aber schon ne arbeitsamtsnr. haben/ beantragen, dann sind die auch arbeitsrechtl. abgesichert wenn was passiert, im zweifelsfall nochmal beim AA nachfragen, finanz- und wettbewerbsrechtlich dürfte es keine probleme geben, da keine handwerklich genehmigungspflichtige tätigkeit ausgeführt wird, allenfalls handwerksähnlich, notfalls als hausmeistertätigkeit titulieren, beim mauern auf arbeitsschutz achten, also keine wackelgerüste sondern, zugelassene (gibts auch im baumarkt oder gerüstfirma zum selberaufstellen zu leihen),
frage:
ist/ muss die mauer bauamtlich genehmigt werden?
(statik, bauausführung, nachbarn, einsturzgefahr, sicherheit etc.)
im zweifelsfall, ist auch noch ein guter mittelweg, eine kleine handwerksfirma als „fachunternehmen“ beauftragen und die rentner als hilfskräfte zur verfügung stellen - vorteil: bauausführung hat durch die fachfirma gewährleistung und wird durch die rentner billig
hoffe das hilft
uwe
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hallo tim,
ich würde lieber eine baufirma in der ortsnähe
beauftragen.
ist wahrscheinlich besser wegen der garantie,
berufsgenossenschaft usw.
mfg
kunde3
Hi Tim
Wieso sind die Rentner noch nicht Mitglieder deines Vereins,dann könnten sie doch die Eigenleistung leisten,für,sagen wir mal,eine
„Verpflegungspauschale“!?
Gruß
Lenz