Bauleistungen nach UStG § 13b mit Materiallieferung

Jemand schreibt Rechnungen nach UStG 13b an andere Unternehmer. Es handelt sich um Bauleistungen, die er mit einem Stundensatz berechnet. Manchmal wird neben der Arbeitskraft auch Material gestellt. Wie verfährt er damit am einfachsten? In der Rechnung mit ausweisen ohne Umsatzsteuer, gesonderte Rechnung mit Umsatzsteuer?

Servus,

da gibt es keine Wahl, ergo keine mehr oder weniger einfache Alternative.

Wenn mit der Arbeitskraft Material gestellt wird, handelt es sich um eine Werklieferung. Diese ist in § 13b Abs 2 Nr 4 UStG ausdrücklich genannt. Das bedeutet, dass bei einem Ausweis von USt diese als unberechtigt ausgewiesene USt ohne Vorsteuerabzug abzuführen wäre, während sie der Rechnungsempfänger kaum bezahlen wird, weil es sich ja um einen 13b-Fall handelt, in dem er die USt auf die empfangene Leistung schuldet.

Schöne Grüße

MM