Uns wurde gesagt, das alles was zu bemustern ist beim Hausbau, sollte vor der Bauleistungsbeschreibung geklärt sein und in dieser dann festgehalten sein und dies möglichst detailliert.
Oft wird sie zu allgemein verfasst.
Auch der Bauvertrag stellte sich bei uns bei einer Prüfung als sehr fehlerhaft dar.
Gibt es eigentlich für beides irgendwelche Musterverträge irgendwo ?
BGB-Bauverträge gibt es als Muster im Internet, einfach mal googeln. Bei Baubeschreibungen kocht jeder Bauträger sein eigenes Süppchen, da werden gern Leistungen mal „vergessen“ oder einfach nicht erwähnt, so dass später locker mal € 10.000,-- extra zusammenkommen. Wir können gern Ihre Baubeschreibung analysieren, wenn Sie dies wünschen. Vorher erstellen wir Ihnen dafür ein Angebot.
Hausbauverträge sind für den Leien oft nicht zu durchschauen.
Hier wird auch viel gemogelt.
Da das Haus eine individuelle Werksleistung § 635 BGB darstellt, sollte so viel wie möglich von den Versprechungen im Vertrag beschrieben sein. Vieles was da steht ist aber auch nach dem AGB-gesetz nicht gültig.
Durch Vergleich der Anbieter-ggf auch Prospekt- auf den kann man sich im Vertrag auch berufen- bekommt man ein Gefühl dafür.
Besser ist es einen / mehrere sachkundigen Freund… den Vertrag mal lesen zu lassen.
Hier geht es um Bausachverstand, Rechtsfragen und kaufmännische Fragen.
Der Preis steht zwar drin , aber im Vertrag steht was man dafür bekommt.
Falls sie wollen schicken sie den Vertrag mal zu, und ich stelle Fragen- was nicht eindeutig geregelt ist.
Da die Materie sehr komlex ist-kann das aber nur nach meinem Wissensstand geschehen.