Bauleistungsbeschreibung Keller

Hallo Bauexperten,
da meine Frau und ich eine Vollunterkellerte DHH bauen wollen und wir (natürlich) Angst vor einem nassen Keller haben, wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr zu folgender Bauleistungsbeschreibung Stellung nehmen könntet.
Vielen Dank.
Aragorn

Beschreibung:

Sohle:
Die Stahlbetonsole ist aus wasserundurchlässigem Beton B 25 KR WU, ca. 22 cm dick, entsprechend der statischen Berechnung, 2-lagig bewehrt und mit einer 0,2 mm starken PE-Folie unterlegt. Ein Ringfundamenterder wird in die Betonsohle eingelegt.

Entwässerung:
Die Entwässerungsleitungen werden innerhalb und außerhalb des Gebäudes aus Kunststoffrohren (PVC BN 100) auf kürzestem Weg in frostfreier Tiefe (bis ca. 0,8 m) aus dem Gebäude geführt und an den vorhandenen Schmutzwasser- bzw. Regenwasserschacht angeschlossen. Eine Ringdrainage NW 100, in Granulatasche gelegt, ist vorgesehen. Ein Schacht für eine Hebeanlage ist nicht im Gesamtpreis enthalten.

Kellermauerwerk:
Die Kelleraußenwände werden aus wasserundurchlässigem beton B 25 KR WU örtlich eingeschalt und anschließend betoniert; Wandstärke 30 cm. Bewehrung lt. statischer Berechnung. Die Kellerinnenwände werden aus großformatigen Kalksandsteinen in 17,5 cm bzw. 11,5 cm lt. statischer Berechnung erstellt. Die Sichtseiten erhalten einen Fugenglattstrich.

OK
Hallo,

augenscheinlich ist die Leistungsbeschreibung ok. Was zur Beurteilung fehlt ist das Bodengutachten, Planunterlagen nebst Statik und Details. Wie werden zum Beispiel die Hauseinführunegn ausgebildet.

Wichtig hier ist die ordnungsgemässe Verarbeitung und Nachbehandlung des Betons. Da werden die meisten Fehler gemacht.

Christian

Hallo,

ich mach’ ja nicht gerne Wrebung für ein anderes Forum, da mir das hier:

http://www.bau.de

aber prima geholfen hat und hilfreicher war als www, schau mal dort nach. Deine Frage ist bestimmt schon gestellt worden, bzw. Du kannst erfahren wie ein Keller aufgebaut wird.
Stichworte: Bodengutachten Abdichtung weiße/schwarze Wanne, drückendes Wasser WU-Beton

Anschauenswert ist auch noch
http://www.prokeller.de

Viel Glück
Gruß
Harry

Hallo,

wie ist das eingentlich mit der Drainage und den neuen Vorschriften zur Regenwasserversickerung (ATV138…). Ich dachte es wäre in ganz Deutschland einheitlich, demnach dürfen auch keine Drainagen mehr angelegt werden?
Gruß
Stefan

Nein
Hallo Stefan,

Drainagen dürfen angelegt werden, es geht um die Frage der Versickerung. Wenn es auf dem gleichen Grundstück ist ist dies ok.

Christian

wie ist das eingentlich mit der Drainage und den neuen
Vorschriften zur Regenwasserversickerung (ATV138…). Ich
dachte es wäre in ganz Deutschland einheitlich, demnach dürfen
auch keine Drainagen mehr angelegt werden?

Hallo Stefan,

die Versickerung von Regenwasser kann man schlecht verbieten, schließlich ist das der naturgegebene Normalzustand, der zu unseren elementaren Lebensgrundlagen gehört. Andererseits ist es sinnvoll, Niederschlagswasser und Erdfeuchte vom Haus fern zu halten. Deshalb darf man selbstverständlich Drainagen verlegen. Das Drainwasser soll aber wie das Niederschlagswasser aus der Dachentwässerung auf dem eigenen Grundstück versickern, sofern dies hinsichtlich Bodenbeschaffenheit und Bebauung möglich ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo

also bei uns ist es ausdrücklich verboten Drainagen zu verlegen, so selbstverständlich scheint es also nicht zu sein. Die Versickerung des Regenwassers soll über die „belebte Bodenschicht“ erfolgen. Was mich wundert ist das es zum Thema Regenwasserversickerung so unterschiedliche Auslegungen gibt, ist ja auch eine Kostenfrage.
Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

schau einmal nach ind en Unterlagen und unterscheide zwischen Verlegen und Anschliessen.

Christian

Hallo

steht nur drin „Drainagen sind nicht erlaubt“. Hab ich auch schon im Gespräch mit dem Leiter Tiefbauamt geklärt: es ist so gemeint, deswegen empfehlen sie auch dringend einen WU-Keller, womit wir bei den nächsten Mehrkosten sind

Hydrologische Besonderheiten
Hallo Stefan,

da liegen bei Dir bestimmt hydrologische Besonderheiten vor, weshalb man dies regional einschränkt. [zum Beispiel Grundwasserströmung etc.]

Christian

Nein. Das ist bei uns ab jetzt grundsätzlich so. Laut unserem Tiefbauleiter gibt es da bundesweite Vorgeschriften, mir scheint nur das die regional höchst unterschiedlich interpretiert werden.
Gruß
Stefan

Also ich finde es ist schwer zu sagen ob die Beschreibung OK ist, da zum beispiel die Info über den Lastfall fehlt. Bei drückendem Wasser ist eine Bopla mit so geringer stärke sicherlich nicht zulässig, da macht dann z.B: euch keine Drainage Sinn.

Ob die Beschreibung letzendlich OK ist kann dann eigentlich nur der Archi und / oder Statiker entscheiden.