Bauleistungsversicherung zeitgleich mit

… Wohngebäudeversicherung abgeschloßen

es wurde eine Bauleistungsversicherung und eine Wohngebäudeversicherung zeitgleich am 12.11.2010 abgeschloßen.Die Bauleistungsversicherung soll in der Bauphase greifen .
Die Wohngebäudeversicherung nach dem Einzug am 01.05.2011
Kann die Wohngebäudeversicherung in der 14. tägigen Kündigunsfrist in 2011 gekündigt werden.
im Versicherungsvertrag steht aber Beginn 12.11.2010
Somit währe es ja eine Doppelversicherung.

Guten Tag.
Das ist keine Baurechtsfrage, wohl eher eine Versicherungsrecht- oder AGB-Rechtfrage.
Mir sind die terminlichen Zusammenhänge allerdings auch so nicht ganz klar: 14 Tage nach 12.11.2010 sind doch jetzt vorbei.
Ggf. beachten, ob es „Vorschriften“ gibt, die das Vorliegen einer Gebäudeversicherung vorschreiben/verlangen, z.B. Hypothekengewährung. Die Bauleistungsversicherung ist m.E. nicht mit einer Wohngebäudeversicherung gleichzusetzen.

Hallo, da ich nicht den Vertrag kenne ist es besser Sie erkundigen sich bei Ihrem Versicherungsvetreter und bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Normalerweise gibt es die Bauherrnhaftpflichtversicherung oder Bauleistungsversicherung kombiniert mit der Wohngebäudeversicherung sind aber einzeln zu betrachten. Bauleistung ist durch die Bauleistungsversicherung abgesichert und das Haus durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Für fehlerhafte Leistungen am Bau ist / sind die Betriebshaftpflichtversicherungen der Baufirmen oder möglicherweise des bauleitenden Architekten zuständig. Also Mängel genau ermitteln und schriftlich geltend machen. Die Versicherungsverträge haben Kündigungsfristen. Mängelbeseitigungen sollten in der Versicherungszeit erfolgen, da sonst die Baufirmen eventuell pleite gehen. Sonst einfach schriftlich kündigen mit dem Hinweis zum „nächstmöglichen Termin“. Ich nehme an Sie wollen den Versicherer wechseln ?

Gerne lese ich von Ihnen
MfG Willi Jänsch

Hallo Mattikiel

Eine Bauleistungsversicherung deckt die Schäden während der Bauzeit ab mit Außnahme der Brandversicherung.

Die Wohngebäudeversicherung deckt während der Bauzeit lediglich die Brandversicherung ab (ist allerdings für das 1. Jahr bei den meisten Versicherer beitragsfrei.
Nach Baufertigstellung wird die Wohngebäudeversicherung aktiviert. Meist mit folgenden Bausteinen: Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Frost, Elementar (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch).

Eine Doppel-Versicherung trifft hier nicht zu.

Eine Kündigung ist möglich mit 3 monatiger Frist zum Ende der Vertragslaufzeit.

Viele Grüße!

Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen! Tut mir leid!
Gruß
Charly-Heinz

Meinen Sie bei der Bauleistungsversicherung die Rohbauversicherung, die das Gebäde während der Bauphase gegen Feur- Sturm- und Leitungswasserschäden versichert?

Ich kenne das nur so, dass mann bei Baubeginn die Wohngebäudeversicherung abschließt. Mann zahlt einen Monatsbeitrag und ist dann während der Bauphase, längstens aber 1 Jahr lang versichert. Danach kommt dann die normale Wohngebäudeversicherung mit regelmässigen Beiträgen zum tragen.

Mit freundlichen Grüßen
F.-W. Hollmann-Raabe

Sehr geehrter mattikiel,

in Ihrer Versicherungsangelegenheit sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Das Versicherungsrecht ist umfangreich und oft nicht nur für Laien mit Fallstricken versehen.

Eine gute Beratung erhalten Sie bei einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe, etwa der in Kiel.

Informationen über die Beratungsarbeit der Verbraucherzentralen finden Sie unter

Sachversicherungen
Welche Versicherungen für mein Hab und Gut sind sinnvoll? Welchen Schutz bieten sie? Was dürfen sie kosten? Wie kann man kündigen? Das Spektrum reicht von der Hausrat- und Gebäudeversicherung über die Reisegepäckversicherung bishin zu den Haftpflichtversicherungen.

Versicherungs-Check
Haben Sie sich gegen die wichtigsten Risiken vernünftig abgesichert? Zahlen Sie für Ihre Versicherungen zu viel, können Sie vielleicht Geld sparen? Welchen Schutz bieten sie? Wie kann man kündigen? Das Spektrum reicht von Sach- und Haftpflicht- über Lebens-versicherungen bishin zur Risikoversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla

Ich kann nur aus meiner Erfahrung von 2004 berichten:

Wir haben auch beide Versicherungen abgeschlossen und die waren miteinadner gekoppelt, d. h. man erhielt bei Abschluss der Wohngebäudversicherung einen 3-järigen gestaffelten Bonus.

Die Bauleistungsversicherung war die versicherung geben Diebstahl u. ä. während der Baupahse, die Gebäudeversicherung für Brandschäden, auch am noch nich fertiggetellten Wohntgebäude. Nach Bauabschlus läuft die Wohngebäudeversicherung weiter, die andere läuft aus.

Hallo Mattikel

erst mal Entschuldigungdas ich so spät antworte aber ich war im Urlaub.
Die Versicherung kannst Du im nachhinein nicht mehr kündigen ,aber es ist auch nicht verkehrt beide zu haben,da die Bedingungen verschieden sind.Die Bauvers haftet für alles was mit der Renovierung oder dem Baugeschehen zu tun hat .Die Gebäudeversicherung wenn ein Schaden durch äußere Einflüsse geschieht.Lies Dir mal bitte die Police durch und Du wirst sehen das es einige Unterschiede gibt.
Mit frdl Grüssen Tine