Baulich getrennte Richtungsfahrbahn vs.Schild

Hallo,

eine Bundesstraße hat je zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung.
Die Mittelline ist zunächst nur eine Doppellinie.
Hier gilt 100km/h.
Vor einer Kreuzung mit LZA wird auf 70km/h beschränkt.
100m nach der Kreuzung wird auf 100km/h beschränkt.
Hier gibt es nach wie vor zwei Streifen je Richtung, durch Doppellinie getrennt.
Nochmals 100m hinter diesem Tempo 100 Schild beginnt nun eine Betonschutzwand auf einem schmalen Mittelstreifen. Ab hier sind nun die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt und somit dürfte doch Richtgeschwindigkeit 130 gelten.

Nur warum wurde 100m vorher das Tempo 100 Zeichen aufgestellt? Ich bin mir fast sicher, dass dies extra sagen soll: Hey, wirklich nur 100km/h, auch wenn da hinten die Betonschutzwand beginnt.
Aber hätte dazu nicht unmittelbar am Anfang der Wand das Zeichen stehen müssen?

Also:
Gilt auf dem Stück, wo die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind, nun 100km/h, auch wenn dieses Schild 100m vor Beginn der baulichen Trennung steht?

Gilt auf dem Stück, wo die Richtungsfahrbahnen baulich
getrennt sind, nun 100km/h, auch wenn dieses Schild 100m vor
Beginn der baulichen Trennung steht?

natürlich,
auf autobahnen gilt auch nur richtg. wenn nichts anderes beschildert ist.

hauptmann

Hallo,

die durch Zeichen angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt wohl durchgehend.

Gemäß StVO, §3 Abs. 3 ist es übrigens unerheblich, ob eine bauliche Trennung vorliegt ODER für jede Fahrtrichtung mindestens zwei durch „Striche“ getrennte Fahrstreifen vorhanden sind. Sofern also nichts anderes angeordnet ist, gilt hier KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung - wie auf der Autobahn.