Bauliche Änderung / Hausordnung

Hallo,
Als erstes möchte ich Euch herzlich grüßen und mich im Voraus bei euch bedanken. Ich habe einige Problem mit meinem Vermieter. Er hat nach einem Hausbesichtigung, uns über einen Rechtsanwalt schriftlich aufgefordert folgende Änderungen am Haus vorzunehmen:

1- keine Tageskinder zu betreuen - insges. Tägl.2?
2- Das Gäste WC, das aus einem schäbigen alten Zustand in ein modernes WC umgewandelt wurde, schon 4,5 Jahre vor der Beendigung des Mietvertrags wieder in sein ursprünglichen Zustand zu bringen? Ein mündlicher Zusage war vor her erteilt wurden. Die Gesamtkosten hatten wir getragen.
3- den Holzofen, der Die Abnahme des Schornsteinfegers bestanden hat, abbauen zu müssen? Der Vermieter war bei Gesprächen mit dem Schornsteinfeger dabei.
4- Veränderung von einem Spülbecken - nicht in der Küche, sondern in einem Kinderzimmer- in ein Waschbecken rückgängig zu machen? Hierfür lag auch eine mündliche Zusage vor.
Darf nun der Vermieter von uns das fordern, wenn wir noch einige Jahre dort wohnen werden? Es handelt sich um ein Einfamilienhaus und wir sind die alleinigen Mieter.
Der Mietvertrag läuft Ende 2014 aus.
Ich werde mich für jede Hilfe freuen und bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe.

Danke, Bortex

Hallo Bortex,
ich kann leider zu diesen rechtlichen Dingen keine Ratschläge geben. Es klingt jedenfalls sehr merkwürdig.
Viel Erfolg!
apoanum

Hallo und langsam,immer mit der Ruhe. Es ist EGAL ob sein RA etwas schreibt,er muß es auch Begründen. zb. laut Vertrag ist es nicht gestattet Bauliche Veränderungen ohne schriftliche Genehmigung durch zu führen.1.) ein WC kann getauscht werden und bis Mietende so bleiben.Jedoch ist es Strittig wenn das Alte so Schlecht war, hätte er es Tauschen müßen.Ist das Alte noch im Keller? Einfach zum Vertragsende wieder anschrauben und er kann nichts machen.Der Ofen ist Normalerweise nach Einbau in seinem Besitz übergegangen, auch hier sollte Vorher etwas schriftliches geregelt sein,wer für Wartung oder Instandhaltung aufkommt? Da er beim Einbau dabei war,bzw. beim gespräch mit Schornsteinfeger hat er es geduldet und somit den Einbau zugestimmt.Doch ich würde den Ofen rausnehmen, das kleine Loch zu machen und Gut ist, doch auch wie alles andere ERST bei Auszug. Wie lange habt ihr ihn denn schon? Auch das Waschbecken kann er nicht einfach nach längerer Zeit beanstanden, wenn es Ordentlich gemacht wurde? Jeder Vermieter hat das Recht sein Objeckt in dem Zustand zurück zu bekommen wie es übergeben wurde. Bauliche Veränderungen sollten immer schriftlich gemacht werden. Doch es ist ohne genaue angaben was im Mietvertrag steht, schwer genaueres zu sagen.Ich sage zu meinen Mieter immer, Verändert ihr etwas, hebt es auf und stellt den Zustand so wie er war wieder her und haltet in etwas Renovierungen ein und alle sind zufrieden. Aus meiner Sicht kann er bis Ende Mietzeit nicht Wirklich etwas Fordern.Im Gegenteil, Mieter die ihr Bad Neu Fliesen und bessere Objeckte einbauen, Verbessern den Wohnwert und soweit ich weiß??? Können sie bei Auszug wenn es belegbar ist auch etwas Abfindung erwarten wenn es nicht beschädigt oder abgewohnt ist? Doch das ist Ermessens sache und bei jedem Vermieter anders? MFG
So nun zur Tages betreuung,ist es Gewerblich kann er schon sagen das geht nicht. Ist es Privat kann er nichts machen.

1- keine Tageskinder zu betreuen - insges. Tägl.2?
2- Das Gäste WC, das aus einem schäbigen alten Zustand in ein
modernes WC umgewandelt wurde, schon 4,5 Jahre vor der
Beendigung des Mietvertrags wieder in sein ursprünglichen
Zustand zu bringen? Ein mündlicher Zusage war vor her erteilt
wurden. Die Gesamtkosten hatten wir getragen.
3- den Holzofen, der Die Abnahme des Schornsteinfegers
bestanden hat, abbauen zu müssen? Der Vermieter war bei
Gesprächen mit dem Schornsteinfeger dabei.
4- Veränderung von einem Spülbecken - nicht in der Küche,
sondern in einem Kinderzimmer- in ein Waschbecken rückgängig
zu machen? Hierfür lag auch eine mündliche Zusage vor.
Darf nun der Vermieter von uns das fordern, wenn wir noch
einige Jahre dort wohnen werden? Es handelt sich um ein
Einfamilienhaus und wir sind die alleinigen Mieter.
Der Mietvertrag läuft Ende 2014 aus.
Ich werde mich für jede Hilfe freuen und bedanke mich im
Voraus für Eure Hilfe.

Danke, Bortex

Hallo UWe,
vielen Dank für die beruhigende Mut machende Worte. Beim Gäste-WC handelt es sich um einen 110 x 100 cm kleines WC. Uralte WC-Becken, der auf dem alten grauen PVC-Boden stand. Der Abflussrohr des Waschbeckens war aus Blei und auf dem Putz installiert. Die schiefe Wände waren mit Ölfarbe Militär-grau gestrichen. Wir haben alles ausgerissen, einen teuren Eck-WC-Stein für Wandhängendes WC Marke Geberit mit Spülung angebracht, Wasseranschluss gelegt, Abflussrohr des WB aus grauem HT-Rohr in der Mauerwerk angebracht und verputzt. Anschließend das Ganze mit 19 mm OSB-Platten verkleidet. Den Boden alleine habe ich mit 5 cm OSB-Platte belegt. Anschließend alles grundiert und ordentlich und akkurat gefliest. Damit wir in dem Raum keinen Platz verschenken, haben wir ein 48 cm tiefen Wand-WC installiert - Sondergröße, 3 Fach teurer als die Standardgröße. Damit war der Abstand von WC-Becken diagonal zur Ecke des Raumes nicht verändert worden. Natürlich haben wir vorher ein Paar Fotos gemacht. Gesamtkosten 864€. Der Vermieter selbst hat sich vorher darüber beklagt, dass kein Fliesenleger bereit war, ihm diesen Raum zu modernisieren,zu viel Flickarbeit.
Was den Offen betrifft, hat Schornsteinfeger erst uns einige Vorlagen gemacht und nach der Zustimmung des Vermieters - wieder mündlich :frowning:, haben wir die Auflagen an dem Schornstein erfüllt. Der Offen ist seit Dez. letzten Jahres im Betrieb.
Was ist hier zu Raten? Erst das Gespräch mit ihm suchen, oder direkt zum Rechtsanwalt gehen? Oder gibt es einen dritten Weg. Wir haben bis Ende Mai Zeit alles wieder rückgängig machen.
Aber Tageskinder. Sie gehören unserem Bekannten und wir bekommen Geld dafür, was wir auch steuerlich absetzten.
Für weitere Hilfen bin ich sehr dankbar.

Gruß Bortex

Hallo Herr Bortex,danke für ihre aufstellung.Mieter, wie Sie es sind, gibt es nicht so oft und ihr Verm. sollte sich Glücklich Schätzen das Sie die Kosten selbst getragen haben.Doch so wie Sie es Schildern, ist es leider häufig.Gerade Ältere Verm.glauben das ihr Eigentum Zerstört anstatt Verbessert wurde.Wenn Sie Fotos vom Zust. VORHER+Nachher gemacht haben, dürfte ihnen im Normalfall nicht viel Passieren? Zb. Bleileitungen müßen ausgetauscht werden,wovor sie viele gern drücken da es nicht auf die Miete umgelegt werden kann.Auch die Ausrede, ich finde kein Fliesenleger wegen der Flickarbeiten, ist oft nur Ausrede.Jeder Handwerker ist Froh ein Auftrag zu bekommen, doch wieder müste er die Kosten selbst tragen und das wollte er umgehen.Auch mit Ofen brauchen Sie sich keine großen Sorgen machen, meine ich.Der Schornsteinfeger Meister, hatte ihnen Vorgegeben was zu tun sei, um ein Ofen in Betrieb nehmen zu können,es muß zu einer Abnahme gekommen sein,die auch Bezahlt werden muste.Vermutlich hat der Vermieter die Kosten bei der letzten Betriebskosten Abrechnung aufgeführt und somit als Genehmigt Anerkannt.Ich denke schon, sie sollten mal ihre Fotos nehmen und erst mal ein Gespräch mit ihm vereinbaren. Sagen Sie ihm, das Sie wenn er es Wünscht, den Ofen bei Auszug wieder raus nehmen und in den Uhrsprünglichen Zustand zurück versetzen.WC und Waschbecken, könnten eine Wohnwert Verbesserung darstellen, wenn anhand der Fotos ersichtlich ist das Bleileitungen Entfernt wurden und die Sanierung Ordentlich erfolgte. Geht er nicht darauf ein und besteht weiter auf Sofortige Änderung, Scheuen Sie nicht den Weg zum Anwalt,aus meiner Sicht haben sie Gute Karten und könnten unter Umständen sogar noch Material Kosten verlangen? Doch das sollte ein Fachanwalt für Mietrecht klären.Ihr Vermieter wird sich überlegen, Gerichts Kosten und RA Kosten zu Zahlen, wenn sie in ihrer BK die Abnahme vom Schornstfm.haben, die er ja selbst Bezahlte und Foto von Bleileitungen haben, welche getauscht werden musten.Ich bin kein RA und heute ist Recht haben und Recht bekommen, etwas sehr verschiedenes, doch in ihrem Fall glaube ich das sie die Besseren Karten haben? Immer Freundlich bleiben, wenn das nicht Hilft, gehen sie doch mal zur Rechtsberatung im Bürgeramt, ist Kostenlos und sie erfahren dort, ob nicht Sie Ansprüche stellen können?Mich Wundert, warum er es erst Mündlich geduldet hat und nun Brief vom RA kommt mit Aufforderung den Uhrsprünglichen Zustand wieder herzustellen? Hatten Sie Streit? Ach Ja, die Kinder von Bekannten, solange sie keine Kita aus ihrer Wohnung gemacht haben,oder ein Schild mit Tageskinder Stelle, kann er ihnen nicht Verbieten,Kinder ihrer Freunde zu betreuen.Selbst Tagesmütter die vom Bezirksamt Kinder Vermittelt bekommen,brauchen keine Gewerberäume dafür. Ebenso könnte er dann ja ihrer Frau Heimarbeit Verbieten, was auch nicht Rechlich geht.Ich Hoffe ich konnte ihnen etwas Mut machen und etwas Helfen? MFG. Buchholz

Hallo,
Hatte leider eure Anfrage übersehen. ist aber nicht mein Fachgebiet. Mir viel nur auf alles mündlich vereinbarte hilft oft vor Gericht nicht, wenn nicht auch Zeugen vorhanden sind. Ich hoffe es hat sich alles zum Guten entwickelt.
MfG christian

Hallo,

Als erstes möchte ich Euch herzlich grüßen und mich im Voraus
bei euch bedanken. Ich habe einige Problem mit meinem
Vermieter. Er hat nach einem Hausbesichtigung, uns über einen
Rechtsanwalt schriftlich aufgefordert folgende Änderungen am
Haus vorzunehmen:

1- keine Tageskinder zu betreuen - insges. Tägl.2?
2- Das Gäste WC, das aus einem schäbigen alten Zustand in ein
modernes WC umgewandelt wurde, schon 4,5 Jahre vor der
Beendigung des Mietvertrags wieder in sein ursprünglichen
Zustand zu bringen? Ein mündlicher Zusage war vor her erteilt
wurden. Die Gesamtkosten hatten wir getragen.
3- den Holzofen, der Die Abnahme des Schornsteinfegers
bestanden hat, abbauen zu müssen? Der Vermieter war bei
Gesprächen mit dem Schornsteinfeger dabei.
4- Veränderung von einem Spülbecken - nicht in der Küche,
sondern in einem Kinderzimmer- in ein Waschbecken rückgängig
zu machen? Hierfür lag auch eine mündliche Zusage vor.
Darf nun der Vermieter von uns das fordern, wenn wir noch
einige Jahre dort wohnen werden? Es handelt sich um ein
Einfamilienhaus und wir sind die alleinigen Mieter.
Der Mietvertrag läuft Ende 2014 aus.
Ich werde mich für jede Hilfe freuen und bedanke mich im
Voraus für Eure Hilfe.

Danke, Bortex

Danke Christian,
leider habe ich es versäumt die weitere Entwicklung der Problematik hier im Forum zu setzen. Wir sind zu einem guten Rechtsanwalt gegangen. Er schrieb dann einen Brief an den Rechtsanwalt unseres Vermieters und seit dem haben wir nicht mehr von ihnen gehört. Aber auch gar nichts mehr. Das ist schon fast 8 Monate :wink:).

Danke, Bortex