Bauliche Maßnahmen aussenbereich

Guten Tag,

Ist eine Stützmauer(1,5m Höhe, aus Stein-Gabionen) im Aussenbereich des Bebauungsplanes als bauliche Massnahme einzustufen?
Vielen Dank!

Moin,
alles was mit dem Erdboden verbunden ist, und sei es durch die Schwerkraft, kann als bauliche Anlage gelten.
Darauf kommt es aber nicht an. Wichtig ist:
die baurechtliche Genehmigungspflicht. Diese ergibt sich aus der gültigen Landsbauordnung (LBO).
die planungsrechtliche Zulässigkeit. „Außenbereich des Bebauungsplanes“ ist eine sachlich falsche Bezeichnung. Es gibt Bebauungsplanbereiche und Bereiche, für die kein Bebauungsplan gilt. In B-Plänen können Bestimmungen gelten, die Stützmauern verbieten, für nur ausnahmsweise Zulässig erklären, oder im Gegensatz zur LBO für genehmigungspflichtig erklären.
Weiterhin gibt es dann noch Außenbereiche. Dort sind Baumaßnahmen (auch Stützmauern) grundsätzlich unzulässig, außer …
Es ist also ersichtlich, dass eine Beratung durch einen Architekten oder besser, direkt durch das Bauamt der einzig richtige Weg zu sein scheint.

vnA