mein Mieter hat das Regenfallrohr aus der Kanalisation gezogen und lässt es einfach an der Hauswand entlang auf dem Asphalt
absichern. Natürlich ist das übel für die Bausubstanz.
Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung das Rohr zurück zu stecken und zuletzt durch anwaltliches Schreiben, in der eine Frist gesetzt war, zur Behebung und zurück Instalierung des Rohres in den Kanal, reagiert der Mieter nicht.
Welche Behörde kann eingeschaltet werden.
Bitte um eure Ratschläge
Danke im Voraus
Da wird gar keine Behörde eingeschaltet. In dem anwaltlichen Schreiben dürfte doch vermutlich drin stehen, dass nach Fristablauf ein für ihn kostenpflichtiger Rückbau der Geschichte durch ein geeignetes Unternehmen erfolgen wird. Dann setzt man sicherheitshalber noch mal eine kurze Nachfrist, in der das (noch einmal) steht, und beauftragt nach Ablauf dann eine geeignete Firma. Deren - angemessene - Rechnung präsentiert man dann dem Mieter und verklagt ihn notfalls auf Zahlung.
Wenn es sich beim Asphalt um öffentlichen Grund handelt wäre das Ordnungsamt ein Ansprechpartner - dieses wird sich aber auch an den Hauseigentümer wenden.
Was ich nicht verstehe ist, wieso der RA ein Schreiben verfasst, aber seinem Mandanten nicht über die nächsten möglichen Schritte aufgeklärt hat (die ja hier schon aufgezeigt wurden).
Nette Idee:
„Du Ordnungsamt, mein Mieter hat das Fallrohr rausgezogen und jetzt läuft die ganze Suppe auf die Straße.“
„Du Vermieter, ich schicke Dir sofort einen bösen Brief, dass Du dafür verantwortlich bist, dass das wieder in Ordnung kommt. Dein Mieter ist mir herzlich egal. Wie Du mit dem klarkommst, ist deine Sache!“
Stimmt doch gar nicht. Du hast sogar eine Menge Rechte. Du musst sie nur kennen und richtig nutzen. Die Sache mit dem Ordnungsamt hat im Übrigen nichts mit der Vermietung sondern nur mit dem Eigentum am Objekt zu tun.
Ich verstehe aber immer nicht, wieso immer alles gleich zum Rechtsbeistand eskaliert werden muss, mit Fristensetzung und Bösdrohungen.
Mein Leben währt jetzt schon über ein halbes Jahrhundert und ich bin alles andere als einer, der es allen Recht macht und gut mit jedem kann und den alle Menschen mögen, aber im Privatbereich bzw. ähnlichen wie der geschilderten Konstellationen hab ich sowas noch nie gebraucht.
Setzt euch zusammen, trinkt Kaffee miteinander und geht aufeinander zu.
Stimmt nicht. Rechte hat man als Vermieter schon.
Man darf nur nicht die Hände in den Schoss legen und nichts tun, damit man im Zweifelsfall nicht der Böse ist. Und auf den grossen Bruder „Staat“ warten, der die bösen Buben verhaut und die Sache glatt zieht.
Du hast einen Rechtsanwalt, der bekommt Geld dafür, dass er Dir hilft und Dich auch berät. Oder nicht?
vermutlich hat er im Boden ein Rohr kaputt gemacht, weil er über die Jahre das Haus heruntergewirtschaftet bewusst hat, um keine Mieterhöhung zu riskieren.
Seit 3 Jahren bin ich nun Eigentümer. Der Mieter lebt schon 28 Jahre dort und macht was er will.
Sag mal, hast du ein bisschen Geld? Man kann auch die Leute zum Auszug „überreden“, indem plötzlich Bauarbeiten stattfinden, die mit lang andauernden und erheblichen Einschränkungen der Bequemlichkeit verbunden sind. Dafür würde ich sogar in Kauf nehmen, dass er die Miete mindert.
Geht der Mieter nicht regulär zu kündigen? Ist Kündigung Eigenbedarfs wegen irgendwie möglich?
So ein bisschen länger ist der Hebel des Vermieters schon.
Es gibt überall die Vereine „Haus und Grund“. Eine Mitgliedschaft da ist absolut erschwinglich und du kannst dir den einen oder anderen Rat dort holen.
es wurde mal eben die decke durchbrochen.
kurze zeit später galt dies als „modernisierung“ mit brachialischer mieterhöhung.
so wurde ich auch zum auszug überredet - allerdings nicht ohne schadensersatz.
aber du hast sicher nur ein scherzlein gemacht, ja?