Bauliche Veränderung durch Vermieter

Ein Vermieter möchte eine bauliche Veränderung vornehmen. Er möchte eine Terassenüberdachung bauen. Die Mieter fühlen sich aber durch die geplante Überdachung gestört und lehnen sie ab. Der Mietvertrag läuft nur noch 2 Jahre (befristet wegen anschließender Eigennutzung durch den Vermieter). Müssen die Mieter den Bau der Überdachung akzeptieren?

Auch ein nettes Hallo,

inwieweit fühlen sich die Mieter gestört?
Was beeinträchtigt durch die Terassenüberdachung die Mieter?

Da muss schon mehr mitgeteilt werden, um zu erkennen, inwieweit die Rechte der Mieter verletzt würden.

Schönen Tag noch.

Guten Tag,

zunächst einmal vielen Dank für die Fragen.

Der Mietvertrag wurde für eine Wohnung mit einem kleinen Garten und Terrasse abgeschlossen. Der Garten ist zwar klein und schattig, auf der Terrasse gibt es aber stundenweise Sonne und man ist dort dann in der “freien Natur“.

Die Überdachung der Terrasse würde einen vergleichsweise großen Raum einnehmen und Sonnenstrahlen nur noch durch die Verglasung einfallen lassen.Der Blick aus dem Wohnzimmer in den Garten würde beeinträchtigt und die Terrasse erschiene wie ein „Gewächshaus“: Licht, Luft, Sonne kämen nicht mehr direkt auf die Terrasse. Die Wohnsituation wäre damit eine andere als bei Abschluss des Mietvertrages. Der Mieter möchte aber – wie bei Abschluss des Mietvertrages – weiterhin das Gefühl haben, in einem Garten und nicht in einem „Gewächshaus“ zu sitzen.

Ihnen wünsche ich auch noch einen schönen Tag.

Hallo !

Warum will denn ein Vermieter die Terrasse seines Mieters schon während dessen Mietzeit überdachen ? Doch nicht für den Mieter ?

Nach meiner Rechtsauffassung wäre das unzulässig,jedenfalls wenn der Mieter es nicht möchte.
Gerade bei befristem Mietvertrag,der voraussehbar bald endet,weil anschließend Eigenbedarf vorliegt,ist nicht recht einzusehen,warum schon jetzt die Überdachung gebaut werden soll.

MfG
duck313

Hallo,

das ist jetzt verständlich und nach m.E. ebenfalls eine Beeinträchtigung der Wohnsituation, die der Mieter so nicht akzeptieren muss.
Sofern der Vermieter keine Gründe geltend machen kann, welche die dann eintretende Verschlechterung der Mietsache rechtfertigt, würde, für den Fall, dass er dennoch die baulichen Veränderungen vornimmt, mit einer Reduzierung der mtl. Miete als Regress duch den Mieter dann zu rechnen haben.

Schönen Tag noch:wink:

Guten Tag,
herzlichen Dank für die Antwort. Das macht Mut!
Viele Grüße