Bauliche Veränderung im Gemeinschaftsbereich ?

Hallo

Wir sind Eigentümer in einem MFH. Auf dem gesamten Grunstück befindet sich ein weiteres MFH, was ebenso von Eigentümern und Mietern bewohnt ist und zu einer Eigentümergemeinschaft zählt. Zu jeder Wohnung befindet sich noch eine Garage und ein extra Stellplatz.
Nun Bauten die Mieter und Eigentümer unseres Hauses einen riesen Carport über Ihre Stellflächen. Dies geschah allerdings ohne Absprache mit allen Eigentümern und ohne Wissen unserer Hausverwaltung. Zu dem pflanzte unsere über uns wohnende Mieterin einfach einen Baum vor unserem Haus auf der Gemeinschaftsrasenfläche.
Nicht das ich etwas gegen die Natur hätte , aber ohne Absprache mit den anderen Eigentümern ist dies doch nicht zulässig.
Da wir sicherlich allein mit unserem Problem stehen, da sich die anderen Eigentümer neutral verhalten wollen, stelle ich hier diese Frage zum Eigentümer Gemeinschaftsrecht.

Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Generell müssen VEränderungen mindestens dem Verwalter angezeigt werden.
Ich nehme an, daß die Wurzel des Baumes kein Mauerwerk schädigen können insofern kann man das durchgehen lassen.
Allerdings muss der verwalter in der nächsten ETV den Punkt ansprechen sonst macht zukünfti jeder was er will.
Bei den Carport würde ich über einen ETV Beschluss die nächtragliche Genehmigung empfehlen mit Angaben welche Grösse uns Aussehen die weiteren Carports haben dürfen.
In beiden Fällen wurde ich die evtl Rückbauverpflichtung durch die Verursacher in eimen Beschluss festhakten (ínteressant sind natürlich die Rückbaukosten, falls es dazu irgendwann kommen sollte.
Achtung Ansprechpartner sind ausschlisslich die eigentümer nicht die Mieter. Hier muss der Vermieter tätig werden. Es besteht keine rechtsbeziehung zwischen den Eigentümern im gesamten und den Mietern.
Gruss Hermann 47