4 Wochen nach der vorjaehrigen Eigentuemer-Versammlung wurde eine Metall-Tuer mit Schloss vor dem Muell-Tonnen-Haeuschen angebracht! Es wurde kein Beschluss, keine Abstimmung durchgefuehrt! Bei der diesjaehrigen WE-Versammlung habe ich mich beschwert, dass sich als Eigentuemer ueberhaupt nicht gefragt wurde. Darauf wurde von der Wohnungsverwalterin behauptet, dass es sich ueberhaupt nicht um eine „bauliche Veraenderung“ handelt und demzufolge auch keine Zustimmung erforderlich waere! Leider habe ich bei den anderen Miteigentuemern keine Unterstuetzung, da diesen erklaert wurde, dass die Konsequenz uebervolle Muelltonnen durch Fremdeinwuerfe waeren und das wuerde erhebliche Mehrkosten fuer Muellabfuhr nach sich ziehen! Weiterhin wurde behauptet, dass auch viele andere Wohnanlagen in unserer Strasse abschliessbare Muell-Container-Haeuschen haben, was ueberhaupt nicht stimmt! Unsere Wohnanlage ist nachweislich die einzige in der ganzen Strasse!
Da ich den „Aufwand“ mit Sicherheits-Schloss aufsperren und Tuermechanismus (die faellt einem staendig ins Kreuz) fuer laecherlich halte und ich mich als Eigentuemer „uebergangen“ fuehle, wuerde ich am liebsten sehen, wenn die Staehltuer wieder entfernt werden muesste!
Wer muesste in diesem Falle dann fuer die Kosten aufkommen?
Moin, Antonio,
ich mich als Eigentuemer „uebergangen“ fuehle
solche Übergriffe heilt man, indem man eine Eigentümerversammlung einberuft und die Sache zur Abstimmung bringt.
Wer muesste in diesem Falle dann fuer die Kosten aufkommen?
Die Eigentümergemeinschaft, wer sonst?
Gruß Ralf