Bauliche Veränderung in einer Mietwohnung

Wir wohnen in einer Wohnung,die ehemals 2 Wohnungen waren. Dieser Zustand war schon, als wir eingezogen sind. Nun möchten wir ein Bad und eine Küche zu einem großen Zimmer machen. Sprich die Wand einschlagen, Elektrik neu machen und die Wasserleitungen neu verlegen, damit es eine große Küche wird. Unsere Vermieterin hat zugestimmt, jedoch beahuptet sie das dieser Umbau ca. 4.500€ kosten würde, die wir übernehmen müssen, da dies nur durch Fachbetriebe gemacht werden darf, aus Versicherungstechnischen gründen. Ebenso möchte sie ein Kaution in höhe von 4.500€ haben, für den rückbau, falls wir mal ausziehen.

Meine Frage lautet:

  1. Darf sie die 4.500€ Kaution zusätzlich verlangen ?
  2. Ist es richtig, das aus Versicherungstechnischen Gründen dies nur Fachpersonal darf ?

Ich bin der Meinung, das dies auch qualifizierte Facharbeiter dürfen? In meinem Bekanntenkreis, habe ich genügend Freunde die Maurer, Elektriker usw. sind. Kann ich nicht einfach die Wand weg machen und bei Auszug selber wieder herstellen ?

Vielen Dank für euer bemühen bei der Antwort.

Hallo,

an und für sich ist es Ihre Sache als Mieter, was Sie während der Mietzeit mit der Mietsache anstellen - solange Sie alles wieder in Ordnung bringen, wenn Sie ausziehen. Sie haben schon richtig gehandelt, die Vermieterin wg. dem Umbau zu informieren und diese hat ja ihre Zustimmung signalisiert.

Klar, dass die Vermieterin gern Fachleute an den Umbau lassen möchte, aber die kosten viel Geld. Meiner Meinung nach sind Sie jedoch nicht verpflichtet, einen Meisterbetrieb den Umbau machen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass elektr. Leitungen und Wasserleitungen so fachgerecht verlegt werden, dass nicht plötzlich ein Kabelbrand oder Wasserrohrbruch das Ende vom Lied sind.

Die Kaution kann die Vermieter meiner Meinung nach nicht verlangen. Der Haken wird sein: Verweigern Sie die Zahlung der Kaution (4500,00 Euro Kaution + Umbaukosten, da kommt ganz schön was zusammen), wird die Vermieterin dem Umbau evtl. nicht mehr zustimmen.

Ich denke, Sie sollten zusammen mit ihren Handerwerkern nochmal das Gespräch mit der Vermieterin suchen.

Alles Gute und viel Glück

Micha

Frage 1 kann ich nicht beantworten
Zu 2: haftungsrechtlich kann der Versicherer verlangen, dass die arbeiten von Fachfirmen durchgeführt werden (z.B. wg. Regressansprüchen)
MfG
WS

Es ist ein Grundrecht der Vermieterin, Bauausführungen von einer Fachfirma zu verlangen. Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass andere Fachkräfte das ebenso gut könnten, aber wenn es die Vermieterin verlangt, wird keine andere Möglichkeit gegeben sein.

Hinsichtlich des Umbaus ist durchaus zu berücksichtigen, ob es eine tragende Wand ist oder nicht. Versicherungstechnisch könnte da ein Problem entstehen.

Da die Wohnung bei einem Auszug im ursprünglichen Zustand hinterlassen werden muss, würde dann ein Rückbau erforderlich sein. Wenn die Vermieterin hier eine zusätzliche Sicherheit verlangt, ist das durchaus berechtigt.

Grüße
snoops

Hallo,

zunächst einmal würde ich mir die Erlaubnis für den Umbau schriftlich einholen. Das heißt aber nicht, das die Vermieterin automatisch für alle Zeit die Einbauten gut heißen muss.
Die Vermieterin kann beim Auszug selbstverständlich darauf bestehen, das alles zurück gebaut wird. Das geht zu Lasten des Mieters.

Ich würde mich vorsorglich beim Mieterverein beraten lassen. Normalerweise ist das ja eine Aufwertung der Wohnung.
Eine zusätzliche Kaution kann die Vermieterin vermutlich schon verlangen, als fester Bestandteil des Vertrags/Erlaubnis. Auch da besser, die paar Euro für den Mieterverein investieren.

In der Regel dürfen Fachleute schon die Arbeiten ausführen und es muss keine Firma beauftragt werden. Zu beiderseitiger Sicherheit sollte das Ganze aber durch einen Meister (Fachmann) begutachtet werden.

Ich selber lasse alle Arbeiten am Strom von meinem Cousin ausführen, der ja einen Meistertitel besitzt.
Das entbindet den Handwerker nicht von der Versicherungspflicht. Wird geschlampt könnte dieser Freundschaftsdienst in der Tat teuer werden.
Meist für denjenigen, der die Arbeiten veranlaßt hat.

Deshalb besser absichern - gerade bei Mietwohnungen.
In der Regel müssen Schönheitsreparaturen fachgerecht (also nicht Fachfirma) durchgeführt werden in mittlerer Qualität Bei einem Umbau wüde ich mich da ohne fachlichen Rat einzuholen besser nicht darauf verlassen.

Steht fest, das die Wohnung bei Auszug in vorherigem Zustand rückversetzt wird, würde ich auch sagen, das die Freunde und Bekannte dies ausführen können.
Strittig wird es halt nur, wenn im laufenden Mietverhältnis aufgrund der Umbaumaßnahmen Schäden auftreten.

Die Vermieterin muss den Umbau nicht erlauben und ohne die geforderte Kaution wird sie das wohl auch nicht.
Das ist ihr Recht als Eigentümerin und in der Hinsicht sitzt sie am längeren Hebel.
Eine Fachfirma kann sie aber meines Wissens genrell nicht fordern - fachmännisch ja - Fachfirma - nein!

Ich zahle für den Mieterverein inkl. Rechtschutz einen Jahresbeitrag von 82 Euro und kann nur raten dort vorzusprechen. Rat bekommt man direkt , wenn die
Mitgliedschaft bezahlt wurde (kann man direkt machen).
Rechtschutz erst nach einer gewissen Zeit.

Grüße
tna

Hallo,

Wir wohnen in einer Wohnung,die ehemals 2 Wohnungen waren.
Dieser Zustand war schon, als wir eingezogen sind. Nun möchten
wir ein Bad und eine Küche zu einem großen Zimmer machen.
Sprich die Wand einschlagen, Elektrik neu machen und die
Wasserleitungen neu verlegen, damit es eine große Küche wird.
Unsere Vermieterin hat zugestimmt, jedoch beahuptet sie das
dieser Umbau ca. 4.500€ kosten würde, die wir übernehmen
müssen, da dies nur durch Fachbetriebe gemacht werden darf,
aus Versicherungstechnischen gründen. Ebenso möchte sie ein
Kaution in höhe von 4.500€ haben, für den rückbau, falls wir
mal ausziehen.

Meine Frage lautet:

  1. Darf sie die 4.500€ Kaution zusätzlich verlangen ?
  2. Ist es richtig, das aus Versicherungstechnischen Gründen
    dies nur Fachpersonal darf ?

Die Entscheidung trift in beiden Fällen wohl der Hausbesitzer und nicht der Mieter, denn so wie ich das lese - ist der Umbau nur möglich, wenn dies so eingehalten wird.

Soll ich jetzt zusätzlich wirklich die Frage in Punkto Schwarzarbeit (Facharbeiter im Bekanntenkreis) beantworten ?

Ein Handwerker ist bei fehlerhafter Arbeit immer in der Haftung. Würde diese Haftung auch ihr Bekannter übernehmen ?

Beachte: Wasserleitung wird falsch verlegt - es kommt zu einem Leitungswasserschaden - Kosten 25.000 €.
Die Versicherung zahlt nicht, und verweist auf den Handwerker.

Gruß Merger

Hallo,
zu der Kaution kann ich keine Stellung beziehen, da Mietrecht nicht mein Thema ist. Jedoch erscheint mir die Erhöhung zweifelhaft, da der Umbau durch die Mietpartei getragen wird.
Mir ist im Bereich Versicherungsschutz, und dies kann hier nur die Wohngebäudeversicherung betreffen, keine Rechtsnorm minderer Zwangsintensität bekannt, die auf die Installation von Fachbetrieben abstellt
Michael

JA sicher hat die Vermieterin Recht! Es handelt sich ja um bauliche Veränderungen an fremdem Eigentum. Die Kaution ist nur eine Sicherungsleistung die nur zum tragen kommt, um Vermieter vor finanz. Schäden zu bewahren.

Die Kaution für den Rückbau ist berechtigt.
Über die Höhe lässt sich streiten.
Lasst euch, von Fachfirmen, Kostenvoranschläge machen.

Und der Umbau sollte wirklich nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Sollte es bei der Verlegung der Wasser/Heitzungsrohre zu Undichtigkeiten kommen, oder sollte ein Kupferwurm für einen Brand verantwortlich sein, wer haftet?

Selbstverständlich könnt ihr mit dem ausführenden Unternemen Eigenleistungen vereinbaren.
Das senkt die Umbaukosten erheblich.

Nur bei der Kaution sehe ich wenig Spiehlraum.

MfG ulli P

Würde mich über eine Antwort freuen

dieser Umbau ca. 4.500€ kosten würde, die wir übernehmen
müssen, da dies nur durch Fachbetriebe gemacht werden darf,
aus Versicherungstechnischen gründen. Ebenso möchte sie ein
Kaution in höhe von 4.500€ haben, für den rückbau, falls wir
mal ausziehen.

Meine Frage lautet:

  1. Darf sie die 4.500€ Kaution zusätzlich verlangen ?
  2. Ist es richtig, das aus Versicherungstechnischen Gründen
    dies nur Fachpersonal darf ?

Ich bin der Meinung, das dies auch qualifizierte Facharbeiter
dürfen? In meinem Bekanntenkreis, habe ich genügend Freunde
die Maurer, Elektriker usw. sind. Kann ich nicht einfach die
Wand weg machen und bei Auszug selber wieder herstellen ?

Vielen Dank für euer bemühen bei der Antwort.

Hallo verehrte/r User/in,
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo,

Hier geht es um Haftung für eventuelle direkt Schäden oder Folgeschäden. Diese wird von einem Fachbetrieb eher übernommen werden, als von Ihren fachlich gewiß versierten Bekannten, die Ihnen einen privaten Freundschaftsdienst erweisen.

Wenn Ihr VM die Wohnungen nach Ihrem Ausszug wieder in 2 getrennte Wohnungen zurückbauen möchte, bzw. das wohnwerterhöhende 2. Bad wiederherstellen möchte, werden sicher mehr als 4500€ benötigt werden. Die Hinterlegung eines Unkostenbeitrages Ihrerseits empfinde ich als fair. Ich empfehle Ihnen jedoch die Formulierung einer diesbezüglichen Vereinbarung mit dem VM anwaltlich prüfen zu lassen.
MfG

Hallo,
genau kann ich das nicht sagen, aber ich würde die Kombination aus Fachwerkstatt und erhöhte Kaution als nicht Zulässig sehen.
Ich denke, dass es in einem zusätzlichen Vertrag geregelt werden muss das der Mieter die Wohnung nach dem Auszug wieder in den alten Zustand bringen muss. 
Das die Arbeiten von einem Fachmann gemacht werden müssen und auch sollten sehe ich als zulässig. 

Gruß

Jede Antwort auf Deine Frage wäre eine Rechtsberatung. Als Nichtjurist bin ich dazu nicht befugt.

Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen sie gar nichts machen. Die Vermieterin will keine Risiken eingehen und sichert sich deshalb ab. Wenn sie auf -Ihre Forderung nicht eingehen , dann wird sie Ihnen die Massnahme wohl untersagen .

Hallo
Beim Lesen der Fragen und mancher Antworten sträuben sich mir sämtliche Nackenhaare.

„an und für sich ist es Ihre Sache als Mieter, was Sie während der Mietzeit mit der Mietsache anstellen - solange Sie alles wieder in Ordnung bringen“
Bauliche Veränderungen noch dazu mit Eingriffen in die Statik (Wand rausbrechen) und die Elektroinstallation sind keinesfalls Sache des Mieters (trotz bestehender Beseitigungspflicht des Mieters).
siehe z.B. hier:
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hil…

Grundsätzlich hat der Mieter keinen Anspruch auf bauliche Veränderungen - einzige Ausnahme: erforderliche Barrierefreiheit > § 554a BGB. Und da schreibt selbst der Gesetzgeber vor: „Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen.“

Wenn wie im vorliegenden Fall kein Umbauanspruch des Mieters besteht, dann kann der Vermieter frei entscheiden ob und unter welchen Bedingungen (Höhe der Rückbau-Kaution, Fachbetrieb) er den vorübergehenden Veränderungen des Mieters an seinem Eigentum zustimmt.

Zur Einschätzung eines angemessenen Betrags für die Rückbau-Kaution kann der Vermieter durchaus einen entsprechenden Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs seiner Wahl zugrundelegen.

Kommt es zu einem Schaden am Gebäude prüft i.d.R. die Gebäudeversicherung und z.B. bei Brand auch die Staatsanwaltschaft auf die Schadensursache/Verursacher und Regressmöglichkeiten.

Ich betreue z.B. derzeit die Beseitigung eines Wasserschadens in einer Küche wegen eines kleinen, lange nicht bemerkten Loches in der Wasserzuleitung nach dem Eckventil (nach Geschirrspülereinbau des Mieters). Inzwischen hat die Schadenssumme 30.000 Euro überschritten … und es ist damit zu rechnen, dass die Versicherung sich noch mit dem ausführenden Fachbetrieb des Mieters auseinandersetzen wird - zum Glück für den Mieter!

Hallo,

das ist natürlich eine erhebliche Änderung der baulichen Substanz, die versicherungsrelevante Änderungen beinhalten. Falls es z. B. zu einem Wasser- oder Brandschaden kommt, forscht die Versicherung evtl. nach nicht fachmännisch durchgeführten Arbeiten, um die Versicherungsleistung zu sparen.

Die unüblich hohe Kaution, möchte die Vermieterin offensichtlich für einen eventuellen Rückbau zurücklegen. Es ist für den Rückbau nicht damit getan, die Wand wieder einzuziehen, es müssen z. B. auch alle Leitungsänderungen und die Fußbodenanpassung vorgenommen werden.

Da man heutzutage kleinere Wohnungen besser als größere Wohnungen vermieten kann und vermutlich nach Ihrem Auszug aus der einen großen Wohnung wieder zwei kleine gemacht werden muss, ist die Vermieterin daran interessiert, nicht auf den entstehenden Kosten sitzen zu bleiben -das würden Sie an ihrer Stelle auch vermeiden.

Meine Empfehlung ist, dass Sie sich eine Wohnung suchen, die Ihren Vorstellungen entspricht, ohne dass Sie so viel Geld in die Hand nehmen müssen.

Gruß Knarf

…war im Urlaub…

Kann Ihnen zu dieser Baumaßnahme leider keine verbindliche Ausage machen.

Meine Vorstellung: Machen Sie einen Vertrag mit der Vermieterin, dass Sie die Abeiten auf Ihre Kosten durchführen lassen und dass kein Rückbau erfolgen muß. Dann haben Sie und die Vermieterin einen Vorteil.

Gruß Fred

Hallo Topmad,

da bin ich überfragt, sry

Grüße
hubu

Hallo Topmad,

sofern Die Arbeiten fachmännisch ausgeführt werden, besteht versicherungstechnisch keine Bedenken.

Sollte jedoch ein Handwerker privat in seiem ausgeübten Beruf Schäden verursachen, kann evtl. die private Haftpflicht den Versicherungsschutz versagen.