Bauliche Veränderung, Miete, Rechtliche Folgen

Hallo,

ich habe 2 nebeneinanderliegende Wohnungen angemietet,
der Vermieter hat nur gesagt, das man sich über die Kosten nicht einig wäre, der Hausmeister sagte es ist OK, und sie hört und sieht nichts, nur beim Auszug soll der Durchbruch wieder zurückgebaut werden.

Jetzt haben die neugierigen Nachbarn die Hausmeisterin angerufen ob es genehmigt ist, und die ist jetzt sauer, weil sie sich mit dem Vermieter kurzschließen muß.

Nun meine Frage, hat es irgendwelche Rechtlichen Folgen(kündigung,…)für mich, da ich sonst mit meinen 4 Kindern auf der Straße sitzen würde.

Für die Rückbauarbeiten würde ich selbstverständlich aufkommen.

Danke

Hallo,

entscheidend ist was der Vermieter sagt und nicht der Hausmeister. Also wenn ich Vermieter wäre, dann wäre der Mieter aus der Wohnung draußen, wenn er mein Eigentum beschädigt.
Wer sagt denn , dass das keine Tragende Wand war, die da weggeholzt wurde. Ich würde mich auf eine Kündigung einstellen
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Hallo

natürlich kann so was zur Kündigung führen. Bitte schriftlich bestätigen lassen das der Durchbruch i.o. ist und das nach Auszug alles wieder ordnungsgemäß hergestellt wird. Damit bist du auf jedenfall auf der sichern Seite, eimen Hausmeister würde ich keine Okay abnehmen.

Gurß

Der Vermieter hat ja nur wg. der Kosten noch keine Entscheidung getroffen, und der Hausmeister hat auch bei dem Vermieter angefragt, da ging es auch nur um die Kosten, die ja ich übernehme.

hallo

na sowas hat keinen Kündigungsgrund da fehlt halt einfach nur die Komunikation!

na dann einfach nochmal nach haken!

gruß.

Als Mieter müssen Sie die Genehmigung zur baulichen Veränderung der Mietsache vom Vermieter vorliegen haben, ansonsten erfüllt eine solche Veränderung den Straftatbestand der Sachbeschädigung und könnte die friatlose Kündigugn des Mietvertrages zur Folge haben. Gehört das gesamte Gebäude einem Vermieter, so kann der Ihnen eine solche Maßnahme genehmigen. Handelt es sich um Eigentumswohnungen, muß nicht nur der jeweilige Eigentümer der Wohnugnen einen solchen Durchbruch genehmigen, sonder dieser muß sich vorher auch vergewissern, dass die Teilungserklärunge eine solche Verbindung zweier Wohnungen ohne Zustimmung der WEG erlaubt.

Man müsste erstmal wissen worum es geht. Anhand dieser Beschreibung eine rechtlich hilfreiche Antwort abzuleiten… fast unmöglich.

By the way: Was der Kollege über mir schreibt kann ich so nicht ganz stehen lassen. Sachbeschädigung liegt nicht vor wenn sie kleinere bauliche Veränderungen in der Wohnung durchführen. Es ist ihr gemieteter Grund und Boden und da können Sie machen was sie wollen, so lange sie dem Vermieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand wieder zurückgeben

Hallo, anscheinend haben Sie ohne Wissen des Vermieters einen Mauerdurchbruch gemacht. Dies ist eine erhebl. Veränderung an der Mietsache (auf Juristendeutsch), dafür hätten Sie unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen müssen. Der Vermieter könnte Ihnen deswegen kündigen.- Mein Rat, da „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, d.h. der Mauerdurchbruch ist nunmal da: Sprechen Sie mit dem Vermieter direkt, schieben Sie die Schuld nicht auf die Hausmeister; ich denke, der Durchbruch war aus Ihrer Sicht sinnvoll, z.B. um die in der anderen Whg. einquartierten Kinder besser versorgen zu können oder dergl.- Da Sie für die Rückbaukosten geradestehen, wird der Vermieter wohl ein Auge zudrücken- „Müssen“ muß er aber nicht, er kann Ihre Umbauaktion auch mietrechtl. als Vertrauensbruch werten, dann müssten Sie sich mit dem Gedanken an Auszug anfreunden.-
Gruß, Achim
PS. Auf der Strasse muß in D niemand sitzen, es gibt die Obdachlosenbehörden, die immer einen gewissen Grad an Leerstandswohnungen in petto haben.-