Hallo zusammen,
folgender Fall: Eigentümer hat selbstständig und ohne Besc hluss an seinem Stellplatz (Sondereigentum) das Gras zwischen den Rasengittersteinen rausgemacht, um gegen das Unkraut anzukommen. Der Stellplatz sieht jetzt unter aller Sau aus und es kamen 2 Beschwerden von Miteigentümern. Handelt es sich hier jetzt um eine bauliche Veränderung von Sondereigentum, das nur mit einem Mehrheitsbeschluß durchgeführt werden darf?? Eine Veränderung des Allgemeinbildes ist in jedem Fall entstanden!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
MfG