Bauliche Veränderungen Katze Mieter Katzenleiter

Hallo,
Fragen: wäre es möglich ein Brett bzw. ein Steg, seitlich am balkon anzulegen? davor ist eine
tanne, also wäre das brett bzw. katzenleiter kaum sichtbar von der
strasse aus.
Das brett ist auch nicht angeschraubt, ledeglich mit
gaffaband gesichert. nun ist nur so, dass eine person was dagegen hat
bei der gemeinschaftsversammlung. der Vermieter/Eigentümer richtet sich nur
danach, und sagt dass es ausreichen würde für die entfernung des
brettes, wenn eine Stimme dagegen ist. Die meisten mieter hätten nichts oder kaum was dagegen…
Was kann passieren? was kann man unternehmen um die Leiter anbringe zu dürfen ca 2,5m? 
es ist ein
vierstöckiges mehrfamilein haus…
Die Katze ist halb häußlich, aber eben auch freigänger.

LG

Hallo,

[…]
nun ist nur so, dass eine person was dagegen hat
[…]
was kann man unternehmen um die Leiter
anbringe zu dürfen ca 2,5m?

Man könnte rausfinden, wer sich denn konkret dagegen ausgesprochen hat und hier (vllt mit etwas Geld) Überzeugungsarbeit leisten.

es ist ein
vierstöckiges mehrfamilein haus…
Die Katze ist halb häußlich, aber eben auch freigänger.

Wie wäre es mit einem reinen Stubentiger?

Greetz
T.

Guten Morgen!

Die Katze ist halb häußlich, aber eben auch freigänger.

Wie wäre es mit einem reinen Stubentiger?

Wie soll das gehen? Die Katze ist doch nun mal da, gehört zur Familie und ist kein austauschbarer Gegenstand. Wer sein „Viech“ liebt, zieht eher in eine katzengerechtere Behausung um. Manche Leute reden mit dem Vermieter, um sich schon mal für die nächste im Erdgeschoss frei werdende Wohnung vormerken zu lassen. Bis es so weit ist, lassen Betroffene ihren Tiger übers Treppenhaus nach draußen und lassen sie/ihn möglichst zu festen Zeiten wieder herein. Aus Beobachtungen ähnlicher Fälle weiß ich, dass sich Katzen an solche Vorgehensweise gewöhnen und sich ungefähr zur passenden Zeit in der Nähe des Hauseingangs einfinden. Es geht hoffentlich nicht um einen Riesenkomplex an einer vielbefahrenen Straße, aber in einer ruhigen Wohngegend kann es so funktionieren.

Gruß
Wolfgang

2 Like

Hallo,

Das brett ist auch nicht angeschraubt, ledeglich mit
gaffaband gesichert.

ich verstehe nicht ganz, inwiefern das dann eine ‚bauliche Veränderung‘ sein sollte. Ist das tatsächlich so?
Gruß
Alfred

Hallo Alfred!

Das brett ist auch nicht angeschraubt, ledeglich mit
gaffaband gesichert.

ich verstehe nicht ganz, inwiefern das dann eine ‚bauliche
Veränderung‘ sein sollte. Ist das tatsächlich so?

Im geschilderten Fall spielt es keine Rolle, ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt oder nicht. Außerhalb seiner Mietwohnung will der Mieter irgendwas machen/anbringen/aufstellen. Das geht nur, wenn der Eigentümer/Vermieter/Verwalter zustimmt. Sonst eben nicht.

Gruß
Wolfgang

Danke! (owt)
nix

Tatsächlich muss der Eigentümer Veränderungen außerhalb des Mietgegenstandes und deren Wirkung auf dem Gesamteindruck „seiner“ Fassade nicht hinnehmen.

G imager