Baulohn - Nicht erbrachte Leistungen

Wenn Arbeitgeber Arbeitsnachweise verlangt und daraus das monatliche Entgelt errechnet und Arbeitnehmer der Meinung ist alle Akkordrichtlinien eingehalten zuhaben, aber dann auf dem Lohnzettel „nicht erbrachte Leistungen“ wiederfindet, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen eine detailierte Auflistung seiner Lohnberechnung verlangen?

Wenn Ja mit welcher gesetzl. Grundlage bzw. im welchem § ist dies wiederzufinden?

Mfg

Doppelpost: Jobs & Karriere (owT)
.

Sorry - nicht verstanden
Hi!

Kannst Du das ein „wenig“ (vielleicht mit einem Bleist Beispiel) konkretisieren?
Durch diese Fragestellung steige ich nicht durch (muss aber jetzt nicht an der Fragestellung liegen *g*)

LG
Guido

passt hier aber besser.
Ciao

Hallo

Wenn Arbeitgeber Arbeitsnachweise verlangt und daraus das
monatliche Entgelt errechnet und Arbeitnehmer der Meinung ist
alle Akkordrichtlinien eingehalten zuhaben, aber dann auf dem
Lohnzettel „nicht erbrachte Leistungen“ wiederfindet, kann der
Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen eine detailierte
Auflistung seiner Lohnberechnung verlangen?

§ 108 GewO:

  1. Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstigen Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

  2. Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.

Gruß,
LeoLo

Also z.B. Ein Fliesenleger hat eine akkordvorgabe von 15qm pro tag, diese auch eingehalten werden. Wenn einmal diese 15 qm nicht geschafft werden, arbeitet man am samstag den rest nach. Trotzdem steht am ende des monats die spalte "nicht erbrachte leistungen " auf dem Lohnzttel. Der Lohnzettel ist einer von datev, vondaher auch nicht wirklich detailliert aufgelistet wie nun was wo hingehört.

Daher die frage ob man einen arbeitgeber getzl. dazu zwingen kann diese „nicht erbrachte leistungen“ detalliert aufzulisten?!

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