Baum an der Grundstücksgrenze

Ein Baum hat sich ungewollt an der Grundstückgsgrenze selbst ausgesät. Natürlich wachsen die Äste zum Nachbarn rüber. Darf der Nachbar einfach die Äste abschneiden und über den Zaun werfen, so daß dort wachsende Pflanzen beschädigt werden bzw. eingehen? Oder muß der Nachbar denjenigen, der für den Baum verantwortlich ist, zuerst mal zur Entfernung der Äste auffordern?

http://mein-nachbarrecht.de/themen/120-baeume-und-st…

trotzdem mit Gruß
duck313

Danke für den Link

Dort steht, dass der Nachbar nach angemessener Fristsetzung selbst die Äste abschneiden darf. Soweit ist die Sache klar. (In der Schilderung findet keine Fristsetzung statt) Die entscheidende Frage ist: Darf er die abgeschnittenen Äste einfach über den Zaun werfen?

Grüße von Ukoschi

Aus dem weiter unten genannten Gerichtsurteil geht hervor, daß der Nachbar die Schäden, die er durch die herabgefallenen Äste verursacht hat, bezahlen muß. Ist das dann übertragbar, daß er die Äste auch nicht auf das andere Grundstück werfen darf?

Hallo!

ist das nicht einsichtig ?

Man kann die Äste schon über den Zaun LEGEN, wenn man einsehen kann, wo sie landen. Wenn das eine hohe Mauer wäre, dann darf man es nicht einfach rüberwerfen. Für daraus folgende Schäden haftet man.

Auch darf man Fallobst,Blüten oder Laub überhaupt nicht rüberwerfen, das muss man selbst entsorgen auf eigene Kosten !

Man kann dem Nachbarn aber auch die Kosten für die Entsorgung und den Schnitt von Ästen aufbürden. Schließlich war er ja dafür verantwortlich, er hatte Gelegenheit bekommen es preiswert in Eigenhilfe zu erledigen.
Wenn nun etwa ein Gartendienst kommen müsste, dann zahlt er eben.

MfG
duck313

Hallo Duck 313

vielen dank für die Bestätigung. Sicher ist das einsichtig, aber hier gab es heftige Diskussionen zu dem Thema. Daher bin ich sehr froh über die deutliche Bestätigung

Gruß
Ukoschi