Liebe Member,
ich habe eine Frage zu Nachbarkeitsstreits. Wenn eine SEHR große Tanne an einer Grundstücksgrenze steht und folgende Probleme auftreten: 1. Nachmittags ist das Grundstück voller Schatten; 2.Der Garten wird sehr stark mit Tannennadeln und -zapfen beschmutzt; wie kann man dann vorgehen? In der Zeitung stand bereits, dass überstehende lange Zweige den Eigentümer dazu auf Wunsch des Nachbarn dazu zwingen sie abzutrennen. Ich bitte um eure Meinungen und Kenntnisse.
Mit freundlichen Grüßen
Paradatta!
Überhang, § 910 BGB
Hallo!
In der Zeitung
stand bereits, dass überstehende lange Zweige den Eigentümer
dazu auf Wunsch des Nachbarn dazu zwingen sie abzutrennen.
§ 910 BGB:
"(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. "
(aus http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html)
Zum Schattenwurf und herüberfallenden Nadeln und Zapfen kann ich leider nichts sagen.
Gruß
Paul