Baum auf der Straße gepflanzt

Hallo.

Mal angenommen, man wollte auf der Straße ein Bäumchen pflanzen (z.B., weil man nicht möchte, daß dort jemand parkt), müßte man eine Genehmigung dafür haben, und wenn ja, von wem?
Bei wem müßten sich Nachbarn beschweren, wenn es sie stört, daß es wegen des Bäumchens einen Parkplatz weniger gibt? Und welche Folgen hätte dies?
Oder dürfte man das Bäumchen einfach umfahren, bevor es ein Baum ist?

Gruß

 

Hallo.

Mal angenommen, man wollte auf der Straße ein Bäumchen
pflanzen (z.B., weil man nicht möchte, daß dort jemand parkt),

hm… kannst Du dir vorstellen, dass ein Anwohner mitten auf der Straße mit dem Presslufthammer ein großes Loch für das Bäumchen machen darf ?

Zumindest würde derjenige erreichen, dass er in der Presse einen Artikel über sich lesen dürfte.
Und vermutlich kommen dann am nächsten Tag diese weißgekleideten Mänchen und würden ihn gefesselt in eine Gummizelle verfrachten.

Gruß Merger

Hallo,

Du meinst sicher nicht „auf der Fahrbahn“. Ich hoffe es zumindest einmal. Also wird es der Seitenstreifen bzw. der Fußgängerbereich sein. Beides wäre öffentlicher Raum. Dort darf man ohne Genehmigung weder einen Baum pflanzen noch Kartoffeln anbauen. Auf einer Privatstraße mag dies anders aussehen.

vdmaster

Lügen über die Psychiatrie
Servus,

das hast Du jetzt hübsch aus dem Blaumilchkanal entnommen und dabei nicht berücksichtigt, dass sich bei der stationären Aufnahme in der Psychiatrie gegen den Willen des Aufgenommenen im Lauf der zurückliegenden sechzig Jahre einiges geändert hat, ferner auch bei der Anwendung von Zwangsjacken und der Gestaltung und Nutzung von Kriseninterventionsräumen.

Diese Art von Witzblatt-Stereotypen ist nicht geeignet, die Angst von Leuten vor der Psychiatrie zu verringern, die sie - genau wie Du oder ich - irgendwann mal gut brauchen könnten. Falls man mal eine Krise erlebt, die eine stationäre Aufnahme sinnvoll macht - und, wie gesagt, Du weißt nicht, wann Du eine solche Krise erleben wirst, und ich weiß es auch nicht - ist es nicht förderlich, wenn man dabei ein vorgefasstes Bild von der Psychiatrie hat, das von solchen Lügenmärchen geprägt ist wie den „Irrenfängern“ in Weiß, die mit Autos in der Gegend herumfahren und Jagd auf Leute machen, die sie fesseln und einsperren können.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Du meinst sicher nicht „auf der Fahrbahn“. Ich hoffe es
zumindest einmal. Also wird es der Seitenstreifen bzw. der
Fußgängerbereich sein.

Sorry, nein, nicht die Fahrbahn. Ich dachte an eine relativ schmale Seitenstraße,
bei der durch ein entsprechendes Hinweisschild darauf hingewiesen wird, man möge doch bitte mit einer Fahrzeughälfte auf dem Gehweg parken. Dieser ist mittig gepflastert, links und rechts davon ist nichts bzw. mehr oder weniger gepflegtes Grün.
Und eben Bäume. Dort stelle man sich vor, zwischen einem Baum und einer Einfahrt ist Platz für einen nicht zu großen PKW. Wie durch Zauberei stünde da nun plötzlich ein Bäumchen knapp hinter der Einfahrt, welche man nun nicht mehr zum erklimmen des Bordsteins nutzen und somit den den Parkplatz nicht mehr nutzen kann. Wäre ja aus Sicht des Grundstücksbesitzers verständlich, könnte aber bei anderen Anwohnern zu Ärger führen.

Beides wäre öffentlicher Raum. Dort
darf man ohne Genehmigung weder einen Baum pflanzen noch
Kartoffeln anbauen.

So weit so gut. Und wenn man es doch täte?

Hallo.

Mal angenommen, man wollte auf der Straße ein Bäumchen
pflanzen (z.B., weil man nicht möchte, daß dort jemand parkt),

hm… kannst Du dir vorstellen, dass ein Anwohner mitten auf
der Straße mit dem Presslufthammer ein großes Loch für das
Bäumchen machen darf ?

Nein. Kannst Du Dir vorstellen, daß er nur eins gebuddelt hat auf dem Sandstreifen des Gehwegs? Kannst Du Dir weiterhin vorstellen, daß manche Menschen tun, wonach ihnen ist, ohne sich um evtl. nötige Genehmigungen zu kümmern?

Zumindest würde derjenige erreichen, dass er in der Presse
einen Artikel über sich lesen dürfte.
Und vermutlich kommen dann am nächsten Tag diese
weißgekleideten Mänchen und würden ihn gefesselt in eine
Gummizelle verfrachten.

Du neigst zu Übertreibungen.

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OT
Mir haben aber trotzdem eure beiden Beiträge gefallen^^ Und der Hinweis bezüglich Anpflanzung von Kartoffeln war auch klasse :smiley:

Eine schöne Frage!

Was ich täte
Hi!
Hört sich ein wenig nach „Maschendrohtzaun“ an… da kommt ihr bald ins Fernsehen, wenn ihr das auf die Spitze treibt :smile:

Sorry, nein, nicht die Fahrbahn. Ich dachte an eine relativ
schmale Seitenstraße,
bei der durch ein entsprechendes Hinweisschild darauf
hingewiesen wird, man möge doch bitte mit einer Fahrzeughälfte
auf dem Gehweg parken. Dieser ist mittig gepflastert, links
und rechts davon ist nichts bzw. mehr oder weniger gepflegtes
Grün.

Ich hab’s immer noch nicht verstanden, wie das da aussieht…
von der Mitte aus: Straße, Grün, Gehweg, Grün? Wie soll man da halb auf dem Gehweg parken? Steht dort so ein Schild?
Und: „Erklimmen“ des Bordsteins? Also, wenn man das vorsichtig macht, ist das gang und gäbe, dies ohne Absenkung zu tun. Wenn das aufgrund Felgen und Bereifung oder Tieferlegung nicht möglich ist, ist das Dein Problem.

Beides wäre öffentlicher Raum. Dort
darf man ohne Genehmigung weder einen Baum pflanzen noch
Kartoffeln anbauen.

Und wie sieht’s mit Möhren aus? :wink:

So weit so gut. Und wenn man es doch täte?

Nunja, da sind doch die Behörden gefragt. Ich würde zur Gemeindeverwaltung gehen und dort erst einmal mündlich nachfragen, wie das rechtlich aussieht. Und dann weitersehen.

(…man könnte mit dem Baumpflanzer auch mal sprechen)

Grüße
kernig

So weit so gut. Und wenn man es doch täte?

Da mindestens einmal im Jahr die Strassenreinigung kommt, ist der Baum -sofern er nicht bei Nacht und Nebel verschwindet- weg.

Grüße
miamei

Stimmt,heutzutage kommt das SEK und verpackt dich Transportgerecht mit Kabelbindern.
Die weiße Jacke bekommst du erst in der Klapse von den freundlichen Herren in Weiss.
Und wenn du noch nicht verrückt bist,da wirst du es.

http://www.cicero.de/salon/psychiatrie-die-dubiosen-…

http://www.focus.de/politik/deutschland/fehldiagnose…

Hallo Benny,

ja, ganz recht - genau diese billige Schmierenpropaganda ist es, die den Leuten Angst vor der Psychiatrie macht. Ziemlich ekelhaft, wie Du hier z.B. Paranoiden den Zugang zu einer medizinischen Betreuung erschwerst.

Gruß

MM

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Ja, das ist wirklich ein Geschmiere. Wenn ein „Gemeingefährlicher“ dann mal entlassen wird, geht das Geschrei wieder andersherum >

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Hallo.

Mal angenommen, man wollte auf der Straße ein Bäumchen
pflanzen (z.B., weil man nicht möchte, daß dort jemand parkt),

hm… kannst Du dir vorstellen, dass ein Anwohner mitten auf
der Straße mit dem Presslufthammer ein großes Loch für das
Bäumchen machen darf ?

Nein. Kannst Du Dir vorstellen, daß er nur eins gebuddelt hat
auf dem Sandstreifen des Gehwegs?

Du kennst den Unterschied zwischen einer Straße und einem Gehweg ???

Scheinbar wurde für diese Frage das Plauderbrett gesucht und nicht gefunden!

Moin,

Nein. Kannst Du Dir vorstellen, daß er nur eins gebuddelt hat
auf dem Sandstreifen des Gehwegs? Kannst Du Dir weiterhin
vorstellen, daß manche Menschen tun, wonach ihnen ist, ohne
sich um evtl. nötige Genehmigungen zu kümmern?

kannst Du DIr vorstellen, daß Typen vom Ordnungsamt oder vom Grünflächenamt kommen, ihres Amtes walten und den Baum rausreißen, weil er ungenehmigt auf öffentlichem Grund steht?!

Gandalf

bei der durch ein entsprechendes Hinweisschild darauf
hingewiesen wird, man möge doch bitte mit einer Fahrzeughälfte
auf dem Gehweg parken. Dieser ist mittig gepflastert, links
und rechts davon ist nichts bzw. mehr oder weniger gepflegtes
Grün.
Und eben Bäume. Dort stelle man sich vor, zwischen einem Baum
und einer Einfahrt ist Platz für einen nicht zu großen PKW.

Das heißt, auf dem unbefestigten Streifen zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg sind also schon Bäume vorhanden und man möchte, dass dort noch einer hinkommt?

Kann man in diesen Fall nicht beim Amt anfragen, ob man nicht einen weiteren Baum für diese Stelle spenden kann?

Hallo,
in NRW sollte man mal den §32 des Straßen und Wegegesetzes NRW lesen. Da steht u.a." Die Bepflanzung des Straßenkörpers und der Nebenanlagen, ihre Pflege und Unterhaltung bleiben dem Träger der Straßenbaulast vorbehalten.".

Plfanzt man trotzdem was, ist es eine Ordnungswidirgkeit und/oder nicht genehmigte Sondernutzung. Kommts deswegen zum Unfall, ist es (u.U.) ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wird ein ausgeschilderter Parkplatz unbrauchbar gemacht, gilt ersteres.
Pflanzt man was, Nachbarn beschweren sich und der örtliche Grünpflegedienst rückt aus und räumt das Unkraut weg, gibt es eine gesalzene Rechnung für den Blödsinn in grob geschätzt dreistelliger Höhe (siehe zB §22 StrWG NRW).

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
in NRW sollte man mal den §32 des Straßen und Wegegesetzes NRW
lesen. Da steht u.a." Die Bepflanzung des Straßenkörpers und
der Nebenanlagen, ihre Pflege und Unterhaltung bleiben dem
Träger der Straßenbaulast vorbehalten.".

Das ist meines Wissens in Berlin auch so. Hier ist es das Grünflächenamt.

Plfanzt man trotzdem was, ist es eine Ordnungswidirgkeit
und/oder nicht genehmigte Sondernutzung. Kommts deswegen zum
Unfall, ist es (u.U.) ein gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr. Wird ein ausgeschilderter Parkplatz
unbrauchbar gemacht, gilt ersteres.
Pflanzt man was, Nachbarn beschweren sich und der örtliche
Grünpflegedienst rückt aus und räumt das Unkraut weg, gibt es
eine gesalzene Rechnung für den Blödsinn in grob geschätzt
dreistelliger Höhe (siehe zB §22 StrWG NRW).

Dann hoffe ich mal, auch das ist in B. so und der Baum muß wieder weg.

bei der durch ein entsprechendes Hinweisschild darauf
hingewiesen wird, man möge doch bitte mit einer Fahrzeughälfte
auf dem Gehweg parken. Dieser ist mittig gepflastert, links
und rechts davon ist nichts bzw. mehr oder weniger gepflegtes
Grün.
Und eben Bäume. Dort stelle man sich vor, zwischen einem Baum
und einer Einfahrt ist Platz für einen nicht zu großen PKW.

Das heißt, auf dem unbefestigten Streifen zwischen der
Fahrbahn und dem Gehweg sind also schon Bäume vorhanden

Ja, reichlich.

und
man möchte, dass dort noch einer hinkommt?

Jemand möchte wohl eher verhindern, daß man zu nah an seiner Einfahrt parkt.

Kann man in diesen Fall nicht beim Amt anfragen, ob man nicht
einen weiteren Baum für diese Stelle spenden kann?

Ich würde eher beim Amt anfragen, wer den Baum wieder verschwinden läßt.

Hallo,

das zuständige Bauamt würde dafür Sorge tragen, dass der unrechtmäßig gepflanzte Baum wieder verschwindet. Je nach Bundesland haben die ein Verzeichnis aller Bäume auf öfftl. Grund.

Da auch der Gehweg, der baumbefallene Zwischenstreifen und natürlich die Fahrbahn selbst zur Strasse gehört, dürfte die Abteilung Tiefbau innerhalb des Bauamtes zuständig sein.

Gruß
vdmaster