Baum des Vermieters stört. Absägen lassen ?

Hallo,

ein Mieter mietet eine Wohnung im EG mit Gartenanteil. Der Gartenanteil ist eine mit Pflastersteinen ausgelegte Fläche im gemeinsamen Garten ( 2 Famillienhaus ).

Da die Vermieter über eine Dachterrase verfügen sind sie eigentlich nie im Garten.

Nun ist es aber so das ein Baum der genau an der Stelle steht die dem Mieter gehört ( Pflastersteinfläche ) und im Sommer die halbe Fläche zuwuchert ( nicht durch Mieter nutzbar ).

Da die Wohnung im Winter gemietet wurde konnte der Mieter dies nicht feststellen. Erst letzten Sommer wurde das Problem erkannt.

Nun will der Mieter das vor diesem Sommer der Baum gestutzt wird ( Äste die auf gemietete Fläche ragen absägen ) .

Der Vermieter möchte das aber nicht ( weil er seinen Baum liebt ).

Kann der Mieter hier sowas verlangen ? Immerhin bezhalt er ja für die Gartenfläche und möchte diese auch voll nutzen. Durch den Baum sind fast 50% nicht benutzbar

MfG

Da die Wohnung im Winter gemietet wurde konnte der Mieter dies
nicht feststellen. Erst letzten Sommer wurde das Problem
erkannt.

Ist dieser so schnell gewachsen, ich glaube nicht.

Kann der Mieter hier sowas verlangen ? Immerhin bezhalt er ja
für die Gartenfläche und möchte diese auch voll nutzen. Durch
den Baum sind fast 50% nicht benutzbar

Verlangen ja, durchsetzten ist die andere Sache, Absägen lassen ist Sachbeschädigung. 50 % der Fläche nicht nutzbar wegen was denn, Schatten. Ansonsten gilt die devise gemietet wie gesehen.

schöne Grüße.

Hallo,

sehr verwirrend dieser Text!

Hallo,

ein Mieter mietet eine Wohnung im EG mit Gartenanteil. Der
Gartenanteil ist eine mit Pflastersteinen ausgelegte Fläche im
gemeinsamen Garten ( 2 Famillienhaus ).

Also kein richtiger Garten, sondern nur Pflastersteine auf dem sogenannten „Gartenanteil“

Da die Vermieter über eine Dachterrase verfügen sind sie
eigentlich nie im Garten.

spielt das eine Rolle ?

Nun ist es aber so das ein Baum der genau an der Stelle steht
die dem Mieter gehört ( Pflastersteinfläche ) und im Sommer
die halbe Fläche zuwuchert ( nicht durch Mieter nutzbar ).

wie kann ein Baum eine Fläche zuwuchern ?

Da die Wohnung im Winter gemietet wurde konnte der Mieter dies
nicht feststellen.

Dann war es ein Versäumnis des Mieters, sich den Gartenanteil nicht anzuschauen.

Erst letzten Sommer wurde das Problem
erkannt.

Nun will der Mieter das vor diesem Sommer der Baum gestutzt
wird ( Äste die auf gemietete Fläche ragen absägen ) .

Die Äste waren sicherlich auch schon im Winter da.

Der Vermieter möchte das aber nicht ( weil er seinen Baum
liebt ).

Kann der Mieter hier sowas verlangen ?

Nein - denn es war sein Versäumnis sich die Mietsache nicht anzuschauen.

Immerhin bezhalt er ja
für die Gartenfläche und möchte diese auch voll nutzen.

Was will er denn mit der mit Pflastersteinen zugelegte Gartenfläche machen.

Durch
den Baum sind fast 50% nicht benutzbar.

Wie das denn, ein Baum wächst in die Höhe, kriecht bzw. wuchert
nicht über den Boden.

MfG

Gruß

Sollte der Mieter auf die ‚glorreiche‘ Idee kommen, die Äste einfach abzusägen, macht er sich der Sachbeschädigung schuldig und entsprechend schadenersatzpflichtig. Außerdem verstößt er möglicherweise auch noch gegen die Baumschutzsatzung - was eine Ordnungswidrigkeit wäre, die auch ein Bußgeld nach sich ziehen könnte.
Also lieber Finger weg!
Gruß florestino

Es gilt „gemietet wie gesehen“. Ein schattiger Gartenplatz dürfte im Übrigen keinen Mangel der Mietsache darstellen. Der Baum steht auch nicht im Eigentum des Mieters, sondern im Eigentum des Vermieters. Handelt der Mieter eigenmächtig und beschädigt das Eigentum des Vermieters, macht er sich schadensersatzpflichtig. Zu beachten wäre auch, das Verhältnis zum Vermieter nicht unnötig zu strapazieren. Allem Anschein nach gibt es nur 2 Wohnungen in dem Haus mit der Folge, dass der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht haben könnte. Jede Streitigkeit sollte daher vermieden werden.

Also kein richtiger Garten, sondern nur Pflastersteine auf dem
sogenannten „Gartenanteil“

Nunja,die gepflasterte Fläche ist ca. 5x5m. Auf dieser stehen Gartentische, Stühle, etc.

wie kann ein Baum eine Fläche zuwuchern ?

Bei dem Baum handelt es sich um ein Haselnussbaum. Im Winter sieht er aus wie tot ( Kahl, sonst nix ), aber im Sommer treibt er aus wie die Sau. Es wächst an allen Ecken und Enden. Ca. 2x2m der Fläche sind dann nicht mehr durch den Mieter zu benutzen ( da dort alles zugewachsen ist )

Dann war es ein Versäumnis des Mieters, sich den Gartenanteil
nicht anzuschauen.

Siehe Text oben

Die Äste waren sicherlich auch schon im Winter da.

Die Äste ja, aber im Sommer wuchert das ganze zu riesigen Ausmaßen an.

Immerhin bezhalt er ja
für die Gartenfläche und möchte diese auch voll nutzen.

Nunja, durch das „wuchern“ kann der Mieter hier keine Gäste einladen, da der Platz erheblich kleiner wird als eigentlich gemietet.

Jedenfalls hätte der Vermieter auf diesen Baum und desen Sommerwucherungen hinweißen müssen. Sodas der Mieter gleich von Anfang an hätte sich das überlegen können

So wie jetzt ist der bezahle Gartenanteil nicht voll benutzbar.

Welche Strafe kann maximal erwartet werden wenn man den Überhang des Baumes kürzt ( fachmännisch von einem Gärtner ) um seinen Gartenanteil voll zu benutzen ?

MfG

Hallo,

nach deinen Antworten zu urteilen, handelt es sich um einen Strauch und nicht um einen Baum.

Aber auch dies hättest Du bei der Besichtigung des Gartens erkennen müssen.

Also bleibt dir nichts anderes übrig, als mit dem Vermieter über eine mögliche Lösung zu reden, oder evt. eine andere Wohnung zu suchen.

Gruß Merger

Bei dem Baum handelt es sich um ein Haselnussbaum. Im Winter
sieht er aus wie tot ( Kahl, sonst nix ), aber im Sommer
treibt er aus wie die Sau. Es wächst an allen Ecken und Enden.
Ca. 2x2m der Fläche sind dann nicht mehr durch den Mieter zu
benutzen ( da dort alles zugewachsen ist )

Hi,

Haselnußsträucher kann man zuschneiden. Hat der Mieter den Vermieter schon gefragt, ob und in welchem Rahmen er zuschneiden darf?

Jedenfalls hätte der Vermieter auf diesen Baum und desen
Sommerwucherungen hinweißsen müssen. Sodas der Mieter gleich
von Anfang an hätte sich das überlegen können

So? Auf welcher rechtlichen Grundlage denn?

So wie jetzt ist der bezahle Gartenanteil nicht voll
benutzbar.

Man mietet wie gesehen.

Welche Strafe kann maximal erwartet werden wenn man den
Überhang des Baumes kürzt ( fachmännisch von einem Gärtner )
um seinen Gartenanteil voll zu benutzen ?

Das käme drauf an. Schlimmstenfalls wird man sich eine neue Bleibe suchen dürfen, zumal der Vermieter in einem selbstgenutzten Zweifamilienhaus ein erleichtertes Kündigungsrecht hat.

Gruß
Tina

Das käme drauf an. Schlimmstenfalls wird man sich eine neue
Bleibe suchen dürfen, zumal der Vermieter in einem
selbstgenutzten Zweifamilienhaus ein erleichtertes
Kündigungsrecht hat.

Was heißt das ? Keine 3 Monate ?

Hallo

… zumal der Vermieter in einem :selbstgenutzten Zweifamilienhaus ein erleichtertes Kündigungsrecht hat.

Was heißt das ?

Dass der Mieter nicht massiv gegen den geschlossenen Vertrag verstoßen bzw. nachweislich Eigenbedarf bestehen muss (wie es normalerweise beim Mietvertrag der Fall ist), bevor der Vermieter ihn kündigen kann.

Viele Grüße

Da die Wohnung im Winter gemietet wurde konnte der Mieter dies
nicht feststellen. Erst letzten Sommer wurde das Problem
erkannt.

Nun will der Mieter das vor diesem Sommer der Baum gestutzt
wird ( Äste die auf gemietete Fläche ragen absägen ) .

Der Vermieter möchte das aber nicht ( weil er seinen Baum
liebt ).

Kann der Mieter hier sowas verlangen ? Immerhin bezhalt er ja
für die Gartenfläche und möchte diese auch voll nutzen. Durch
den Baum sind fast 50% nicht benutzbar

erschreckend, dass hier manche raten, man solle sich eine neue wohnung suchen. das kann nur ultima ratio sein…

der mieter kann sich auf den standpunkt stellen, dass im zeitpunkt des mietvertragsabschlusses (im winter/ herbst ?) für ihn nicht erkennbar war, dass der strauch/baum bereits die hälfte des platzes überwuchert. er sei davon ausgegangen, dass für die nutzung der angemieteten fläche der baum/strauch in der richtigen jahreszeit geschnitten wird und es sich nur um einen vorübergehenden zustand handelte.
das sich resultierende minderungsrecht des mieters steht natürlich auf tönernen füßen. der vermieter könnte nämlich genau so argumentieren, wie unten zu lesen ist (§ 536b bgb, zum zeitpunkt erkennbar etc.). im streitfall müsste dies ein gericht klären. die beweislast über die kenntnis trägt übrigens der vermieter.

unabhängig davon wächst ein baum/strauch weiter und der vermieter hat dafür zu sorgen, dass nicht die restliche vermietete fläche vereinnahmt wird. dieser anspruch ist wohl unstrittig (auch wenn er im zweifel nur soweit reicht, wie der zustand im zeitpunkt des vertragschlusses).
insofern ist der vermieter zur beseitigung innerhalb einer angemessenen frist aufzufordern (§ 536c bgb) und anschließend kann der mieter den überhang selbst beseitigen, § 536a II bgb (mindern oder für das fachmännische entfernenlassen die kosten ersetzt verlangen).

die obigen ausführen gelten natürlich nur, wenn im mietvertrag nicht eine anderweitige regelung über die gartenpflege zu finden ist.

Die rechtlichen Argumente wurden ja schon erwähnt. Wie ein Weiterverfolgen ausgehen würde, hängt womöglich vom botanischen Grundwissen des Richters ab, wenn der Vermieter nicht der Einfachheit halber von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch macht, um Ruhe zu haben.

Wenn man sich mit Wohnung samt Haselnuss länger anfreunden möchte sollte man sich bewusst machen:
Unter die Gattung „Strauch“ fällt so einiges, was bis 9 Meter hoch wird.
Da manche bei der Pflanzung nicht von diesem Umstand wissen, gibt es viele, die im normal-kleinen Garten so ihre Probleme damit haben, die anfangs ganz putzigen „Sträucher“ im Zaum zu halten. Wenn dann noch zur Unzeit geschnitten wird (wachstumsanregend=Winterschnitt), wird so ein schöner Strauch schnell zum Übel (so 2-3 Meter Neutrieb in einer Wachstumsperiode sind bei Haselnuss ganz normal).
Vielleicht hat der Vermieter=Mitbewohner=Strauchbesitzer da schon so seine Erfahrungen und wäre ganz froh um jemanden, der ihm behilflich ist :wink:

Überhang des Baumes kürzt ( fachmännisch von einem Gärtner )

Ob der Gärtner Fachmann ist, wird sich zeigen - zur Wuchstumsbegrenzung dürfte keinesfalls jetzt geschnitten werden und ja kein Überhang gekürzt, sondern eher an der Basis komplett weggenommen. Bestenfalls sollte erst nach dem Johannistrieb im Sommer Schnittarbeiten vorgenommen werden - es sei denn man wolle sich einen „Dauerauftrag anlegen“ :wink:
Kurzfristiges Ergebnis JETZT, hätte jedenfalls auf einige Jahre dauerhaft Arbeit/Schnitt=Kosten zur Folge, bis der arme Strauch sich wieder etwas beruhigt hätte.
Wer würde dafür bezahlen wollen/sollen/müssen?
Wenn das eigentliche Ziel Wachstumsbeschränkung wäre, wäre ein wachstumsanregender Schnitt m.E. ganz klar Sachbeschädigung.

hi

Die Äste waren sicherlich auch schon im Winter da.

Die Äste ja, aber im Sommer wuchert das ganze zu riesigen
Ausmaßen an.

Es sollte eigentlich jedem klar sein, daß Äste zwar im Winter eher kahl aussehen können, daß das aber nicht das ganze Jahr so bleibt - soferne der Baum oder Strauch nicht abgestorben ist.

Gruß
Edith

Nein, die Kündigungsfrist erhöht sich auf 6 Monate, dafür braucht der VM aber keinen besonderen Grund für die Kündigung:

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Der Vermieter muss keinen Grund angeben und kann mit einer verlängerten Kündigungsfrist „einfach so“ kündigen. Ich finde es allerdings eigenartig, dass man nicht eine Lösung mit dem Vermieter sucht und anstatt dessen auf Teufel komm raus den Vermieter vor vollendete Tatsachen stellen will. Viele Eigentümer hängen sehr an den Bäumen und an den Pflanzen - der Ärger ist vorprogrammiert. Mir persönlich wäre es nicht wert, das Eigentum des Vermieters zu zerstören, vielleicht auch noch die Kündigung zu kassieren, nur um die Grenzen auszuloten.