Hallo,
ein Mieter mietet eine Wohnung im EG mit Gartenanteil. Der Gartenanteil ist eine mit Pflastersteinen ausgelegte Fläche im gemeinsamen Garten ( 2 Famillienhaus ).
Da die Vermieter über eine Dachterrase verfügen sind sie eigentlich nie im Garten.
Nun ist es aber so das ein Baum der genau an der Stelle steht die dem Mieter gehört ( Pflastersteinfläche ) und im Sommer die halbe Fläche zuwuchert ( nicht durch Mieter nutzbar ).
Da die Wohnung im Winter gemietet wurde konnte der Mieter dies nicht feststellen. Erst letzten Sommer wurde das Problem erkannt.
Nun will der Mieter das vor diesem Sommer der Baum gestutzt wird ( Äste die auf gemietete Fläche ragen absägen ) .
Der Vermieter möchte das aber nicht ( weil er seinen Baum liebt ).
Kann der Mieter hier sowas verlangen ? Immerhin bezhalt er ja für die Gartenfläche und möchte diese auch voll nutzen. Durch den Baum sind fast 50% nicht benutzbar
MfG