NICHT fällen!!
Hallo!
Hallo!
Das Grundstück gehört dir nicht! Es ist Gemeinschaftseigentum, welches du nutzen (!) darfst. Der Baum gehört der WEG! und die WEG bestimmt, ob der Baum gefällt wird oder nicht. Ob dies ein Fall der „ordentlichen Verwaltung“ ist (und damit einfache Mehrheit) oder „bauliche Veränderung“ kann hier ggf. vernachlässigt werden [btw -> WO ist euer Verwalter, wenn man ihn braucht???]
WENN die Gemeinde die Gefährlichkeit des Baumes bestätigt und eine Fällgenehmigung erteilt, DANN würde ich (mit ein wenig Bauchgrimmen) sagen, es könnte sich um „ordentl. Verw.“ handeln und du brauchst nur ne Mehrheitsentscheidung.
Solltest du - wie vom Vorredner gefordert - den Baum fällen, ergeben sich ZWEI schlimme Folgen. Einerseits ist die Fällung von Bäumen in den allermeisten Gemeinden durch eine kommunale Gehölzschutzsatzung verboten (bei „ohne Genehmigung fällen“ drohen empfindliche (!) hohe Ordnungsstrafen bis zu 50.000 € PRO Baum) und zweitens bist du als „Fäller“ der WEG (als Eigentümer des Baumes) gegenüber als Verursacher erheblich Schadenersatzpflichtig!
ALSO: zur nächsten ETV einen Antrag (TOP) stellen zur Fällung des Baumes unter Beifügung der Fällgenemhigung bzw. der (schriftlichen?) Stellungnahme der Gemeinde, dann die Kosten selbst übernehmen und schon wirds was mit der Fällung - alles !!! andere birgt mehr Gefahren, als von der „Krüppelkiefer“ JEMALS ausgehen kann! Zudem die Schäden am Dach etc durch die WEG zu tragen sein werden …
es grüßt herzlich
Ralf
Wenn in meinem Garten ein Baum steht und ich die
Genehmigung zum Fällen habe, ist mir doch völlig egal, was der
Nachbar sagt.
Umkippen und dann fragen!
NEIN!!!
Deine Antwort ist sowas von falsch! bei allem Respekt - geht garnicht!
Liebe Experten, ich benötige Informationen…
wir haben uns eine Eigentumswohnung mit Sondernutzungsrecht
des dazugehörenden Garten gekauft. Es gibt nur eine weitere
Partei die über uns wohnt.
Im Garten steht eine riesige Zeder 25m(?)die viel Dreck macht
und eine Gefahr darstellt.Dies sieht die Stadt ebenso, denn es
gab keinerlei Einwände als das Fällen beantragt wurde. Der
Vorbesitzer bekräftigte im Vorfeld, dass die andere Partei
zustimmt. Das Haus wurde vorher von 2 Familien bewohnt
(Schwestern).Die obere Wohnung steht ebenfalls zum Verkauf und
das schon seit 8 Monaten.Als dann der jetzige Eigentümer mal
da war sprachen wir über die erteilte Fällgenehmigung und er
fiel aus allen Wolken. Zum einen war ihm nicht bekannt, dass
der Baum gefällt werden soll, zum anderen lehnt er es ab bzw
meint sobald ein Kaufvertrag unterzeichnet ist sollten wir
schnell fällen …
Wir möchten nun wissen, ob das Sondernutzungsrecht für den
Garten auch freies Schalten und Walten beinhaltet. Wir tragen
die Kosten selbst und müssen auch den Dreck selbst weg machen.
Alle 3 Tage fallen 4 Schaufeln Dreck an, außerdem steht der
Baum 3m vom Haus entfernt und sollte bei Sturm ein Ast
abbrechen liegt der im Wintergarten. Was für Möglichkeiten
bleiben uns?
Danke für eure Antworten mamapingu