Hallo!
Unser Haus steht direkt am Wald und dort haben wir eine alte morsche Eiche stehen, die bei jedem Sturm immer mehr Äste verliert und wir befürchten nun, wenn einmal der ganze Baum umfällt, dieser unser Haus trifft. Die Stadt wäre angeblich nicht für diesen Baum zuständig und er steht nicht auf unserem Grundstück. Wir möchten diesen Baum gerne fällen lassen, wissen aber nicht mehr, wen wir noch fragen sollen. Darum unsere Frage, was tun, um diesen morschen Baum zu fällen? Danke für ihre Hilfe.
Das ist eine heikle Angelegenheit und ich würde vorerst an Ihrer Stelle eine verbindliche Rechtsauskunft einholen. Da ich keine Erfahrung mit diesem Thema habe kann ich leider nicht mehr sagen. Gruß Rolf
am besten einen landwirt zu hilfe holen
Hallo Nillsen,
die Rechtslage ist hier eindeutig:
Sie müssen den Eigentümer des Grund und Bodens ausfindig machen, auf dessen Grund die Eiche steht.
Ist die Eiche wirklich überaltert und morsch ist dieser Eigentümer für die Fällung verantwortlich. Sie können sich beim Umweltamt Verstärkung und Rückendeckung verschaffen.
Ist der Eigentümer aus finanziellen Gründen nicht dazu in der Lage oder bereit diesen Baum zu fällen, können Sie mit ihm ein Arrangement treffen, dass Sie die Kosten übernehmen oder es selbst erledigen und dafür das Holz im eigenen Kamin verheizen odes es Freunden schenken.
Nehmen Sie doch auch einmal Kontakt zur örtlichen Forstbehörde auf und holen Sie sich dort einen Rat ein.
Auf keinen Fall sollten Sie eigenmächtig handeln. Es kann Ihnen großen Ärger einbringen!!!
Auf dass der Eichenbaum bis zu der von Ihnen veranlassten Aktion nicht umfällt!
Beste Grüße von
r.s.eichenkamp
Zuerst muss die Frage geklärt werden, wem das Grundstück gehört auf dem der Baum steht. Der Grundstückeingentümer ist für die Verkehrssicherheit seiner Bäume verantwortlich. Sollte der Baum zum Waldbestand gehören, ist der zuständige Förster ihr Ansprechpartner. Ist die Eigentümerfrage geklärt, bleibt noch die Beurteilung des Baumes übrig. ISt der ganze Baum morsch oder reicht es, wenn das Totholz aus dem Baum entfernt wird. Dazu ist eine Besichtigun des Baumes unerlässlich.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
PS: Grundtückseigentümer kann man beim Katatsteramt erfragen.
Hallo, ich weiß zwar nicht in welchem Bundesland Ihr wohnt, aber normalerweise ist das Landratsamt für solche Sachen zuständig. MfG
Finde raus wo euer zuständiger Förster ist und Frag den.
Hallo,
die „Stadt“ ( Katasteramt )oder Forstamt muß einem doch mitteilen können, wer ist der Eingentümer von dem Grundstück ist. Einfach den Baum fällen lassen – das kann teuer werden. Frage außerdem: gibt es eine Baumschutzsatzung der Stadt, d. h. es dürfen Bäume nur gefällt werden, wenn besondere Gründe vorliegen und nur nach vorheriger Genehmigung!!! Ich bekam vor vielen Jahren eine Strafandrohung über 100.000 DM, weil ich 2 Bäume fällen ließ, weil dort eine Straße gebaut werden sollte. Als Ersatz mußte ich dann mehrere Bäume neu pflanzen.
Kennen die anderen Nachbarn nicht den Besitzer?
Tschüss
Nun ich weiß nicht wie die Gesetze in Deutschland sind. aber hier dürfte ich nicht einen Baum fällen, der nicht auf meinem Grundstück steht.
Grundsätzlich würde ich meinen dass Gefahr im Verzug ist, die das Fällen notwendig macht. Können Sie nicht herausfinden, wem der Wald gehört und dann mit ihm vereinbaren, dass Sie den Baum fällen können. Meinem Gefühl nach müssten Sie jedoch für die Kosten aufkommen.
Hallo Nillsen,…
Für jeden Wald müsste es eigentlich ein zuständiges Forstamt oder einen Förster geben (evtl. weiss auch der Wildhüter wer zuständig ist). Das wäre die eine Möglichkeit.
Es kann auch sein, dass es ein Privates Waldgrundstück ist, dies könnte man auf dem „Grundbuchamt“ herausfinden (zumindest ist dies bei uns in der Schweiz so).
Dies sind die beiden am naheliegensten Möglichkeiten.
Wenn auf diesen Wegen nichts zu erreichen sein sollte, würde ich mich evtl. mal ganz nett und nachfragend mit der Polizei (oder auch Feuerwehr) in verbindung setzen, da diese am ehesten an solche Infos herankommen könnten oder Pläne besitzen müssten über Eigentümer von Obiekten und Anlagen.
Gruss Thomas
Hallo Herr Nielsen,
Die Besitzer von Grundstücken sind bei uns im Grunbuchamt verzeichnet.
Dort kann man den Besitzer ausfindig machen und ihn daraufhinweisen daß er für den Schaden, den seine Eiche verursacht, aufkommen muss.
Die Sache am besten auch schriftlich machen, den wenn er keine Haftpflicht hat, muss er selbst haften,und das ist eine schwierige juristische Sache.
Ich musste bei mir eine alte Eiche fällen lassen. Die war so morsch, da hat sich weder mein Freund noch ich
getraut die Hand anzulegen. Als Sie gefällt war, konnten wir aber feststellen, dass das Kernholz mit
50cm Durchmesser noch ganz gesund war, so dass ich mir überlege, ob ich den Stamm aufsägen lassen soll.
Mit herzlichem Gruss,
Bieneneckard.
Abschließend von hieraus schlecht zu sagen. Aber ich würde mal unter Baumfällungen im Branchenbuch schauen. Die (sollten) wissen wer zuständig ist. In welchem PLZ Bereich steht den der Baum? Ich kenne nämlich auch jemanden, der das kann…
Gruß M. Großmann
Wenn Du nah am Wald wohnst ist es der Staatsforst und Du mußt Deinen zuständigen Förster fragen.
MfG
Hans Knapp
Hallo,
vielleicht weiss das Grundbuchamt, wem das Grundstück oder der Wald gehört? Oder beim Förster nachfragen. Manchmal wissen auch alte Nachbarn oder Landwirte der Umgebung genau, wem welches Stück Land gehört.
Viel Erfolg.
Moin,
ich habe keine ahnung, ich lebe in Argentinien.
Ich empfehle euch mal beim Forstamt nach zu fragen wem der Baum gehört und vieleicht fällen die ihn ja