Wir haben mehrere sehr (etwa 15 m) hohe Tannen im Garten, etwa 1 - 1,5 m vom Zaun entfernt. Gepflanzt wurden sie vor 25-30 Jahren noch von meinen Schwiegereltern. Würde jetzt, bei Sturm o.ä., einer dieser Bäume entwurzelt werden und auf das Nachbarhaus fallen, gäbe es eine Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommt?
Hallo Pumuckl,
Das ist ziemlich weitschweifig und vor allem hängt ein ziemlicher Rattenschwanz an dieser Frage.
Hierbei handelt es sich um Sturm und der ist normalerweise Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Also leistet die Wohngebäudeversicherung des Geschädigten. Spielt erstmal keine Rolle, von wem der Baum ist… wir haben Sturm… 
Die möglichen Folgeschäden sind dann durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Hausratversicherung. Und einiges ist trotzdem nicht versichert. Wie zum Beispiel das Aufräumen des kaputten Baumes.
Das Zersägen und Abtransportieren wird nicht bezahlt, da keine versicherte Sache. Und dann noch einige Ausschlüsse, was vertraglich individuell ist und daher hier
a: zu lang wäre und
b: nicht genau gesagt werden kann…
Müsstest du in deinen Bedingungen nachlesen. Dort steht es genauer… unter Umständen ist der Baum auch bis zu einer Höchstsumme mitversichert. Sonst vielleicht einschließen lassen. Findest du aber alles bei versicherte Kosten in der Wohngebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung könnte unter Umständen bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Baumeigentümers einen stillen Regress vornehmen. Dürfte dem Geschädigten aber egal sein.
Da prüfen aber beide Versicherer, inwieweit da eine Pflicht besteht.
Haben die Geschädigten auch nix mit zu tun.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben…
In diesem Sinne…
Marco
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Hallo Pumuckl,
Kurz und bündig JA -
Sturmschäden werden generell von den Gebäudeversicherungen übernommen die die Aufräumarbeiten mit einschließt.
Wessen Gebäudeversicherung bezahlt ob EURE oder des NACHBARN wird im Schadensfall, der hoffentlich nicht eintrifft, geregelt.
Bei der Gebäudeversicherung bleibt die Schuldfrage aussenvor.Lediglich bei Schadensfall einer Haftpflichtversicherung
(Ihr wollt einen Baum fällen und dieser fällt dann auf das Haus des Nachbarn) wird nach der Haftung (Schuld) gefragt und die MÜSST Ihr dann auf euch nehmen sonst zahlt keine Haftpflichtversicherung. ALSO bei Haftpflichtschäden immer mit freudiger Stimme sagen ICH HABE SCHULD !!!
Hallo Pumuckl,
es kommt darauf an, wann Deine Gebäudeversicherung abgeschlossen worden ist.
Fast alle Versicherer bieten aber inzwischen die Möglichkeit, die Aufräumkosten für umgestürzte Bäume gegen Prämienzuschlag mitzuversichern.
Hin und wieder sollte man sich aber im allgemeinen über geänderte Bedingungen informieren. Solche Informationen kann man auf Wunsch auch direkt bei seinem Versicherer anfordern, wenn man Angst hat, sich mit seinem Betreuer oder wie auch immer man ihn nennen will, zu unterhalten.
Gruß
Norbert
Den Schaden beim Nachbarn ersetzt beim Einfamilien- bzw. Reihenhaus die Private Haftpflicht und beim Mehrfamilienhaus die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Die Gebäudeversicherung leistet vor, bei Sturmschaden aber nur ab Windstärke 8. D.h. fällt Deine Tanne auf Grund Altersschwäche um und beschädigt jemand anderen, dann ist es immer Sache der Haftpflicht und nicht von Sturmschaden.
In dem Fall, wenn die Tanne auf Dein Haus fällt, zahlt auch Deine Gebäudeversicherung nach deutschen VGB-Bedingungen nicht - bei Windstärke unter 8, ausser Du hast eine All-Gefahrendeckung abgeschlossen - welche übrigens auch billiger als die bisherige Deckung ohne Allgefahrendeckung sein kann.
siehe http://home.t-online.de/home/EBauder/homepage.htm unter Angebote Sachvers/AllSafe/Wohngebäude
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Vielen Dank allen, die mir geantwortet haben. Klar ist jetzt, dass es auf alle Fälle eine Versicherung gibt, die zahlen würde. Hoffen wir nur, dass es nie dazu kommt.
Pumuckl
Soweit ich es gelernt habe, muß, bevor die Haftpflichtversicherung eintritt, ein Verschulden vorliegen. Es dürfte ziemlich schwierig werden, mir die Schuld für das Umstürzen eines altersschwachen Baumes nachzuweisen.
Norbert
Soweit ich es gelernt habe, muß, bevor die
Haftpflichtversicherung eintritt, ein Verschulden vorliegen.
Es dürfte ziemlich schwierig werden, mir die Schuld für das
Umstürzen eines altersschwachen Baumes nachzuweisen.
Nichts leicher als das
) Wenn der Baum morsch ist, weshalb hast Du wegen Deiner Verkehrssicherungspflicht nichts getan ?
Einmal durchsägen des Stammes und der Beweis ist erbracht
(