Baum gefällt / Schaden beim Nachbarn

Liebe wer-weiss-was Gemeinde!
Brauche dringend Euren Rat, vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen, mal angenommen jemand hat ein Grundstück in ländlicher, dörflicher Umgebung mit einem alten Pappelbestand. Die Bäume sind ca. Liebe wer-weiss-was Gemeinde!
50 Jahre alt, ziemlich altersschwach und müssen gefällt werden.

Der Grundstücksbesitzer kann sich die Beauftragung einer Firma finanziell nicht leisten, aufgrund von langer Arbeitslosigkeit. Und beauftragt einen Bekannten welcher sich im Fällen von Bäumen auskennt. Dieser Bekannte fällt nun diverse Bäume und wie der Teufel das will dreht sich ein widerspenstiger Baum und fällt in das Grundstück des Nachbarn. Dieser gefällte Baum richtet jedoch verhältnismäßig geringen Schaden an.

Nun zu meiner Frage: Haftet die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers für eventuell anfallende Schäden? Ebenfalls angenommen der Bekannte hat keine Haftpflichtversicherung und ist auch sonst nicht vermögend. Und kann man die eventuelle Frage der Versicherung „Wer hat den Baum gefällt?“ mit „wir beide“ beantworten?

Wenn Ihr mir zu dem angenommenen Problem weiterhelfen könntet würde ich mich sehr freuen, darum vielen Dank im Voraus.

Ciao
Hartmut

Hallo Hartmut,

grundsätzlich würde ich die Tätigkeit als Gefälligkeit einstufen. Eigenschäden wären somit nicht versichert. Fremdschäden an anderen Grundstücken wären dagegen für mein Verständnis im Rahmen der Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert, da die Tätigkeit durch einen Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen erledigt wurde und der Schaden gewissermaßen dem Herrschaftsbereich des Auftraggebers zuzurechnen ist.

Gruß
Marco

Vielen Dank Marco.

Ciao
Hartmut