Wir haben bei uns im Garten einen alten Nadelbaum, der uns langsam zu groß wird. Ich weiß ja, dass man bäume im Frühling nicht einfach so fällen darf, aber wir wollen den Baum komplett entästen und die Spitze auf zwei Meter Höhe absägen, so dass der stamm Stehen bleibt.
Gibt es dafür auch irgendwelche rechtlichen Einschränkungen und wenn ja welche?
Hallo,
vielleicht fragst du am besten mal im Gemeindeamt.
Bei uns gibt es, außer für Obstbäume, vom 1.4. bis 30.9. eine Sperrzeit. Dann dürfen Hecken und Bäume nur mit Gemehmigung der Naturschutzbehörde gefällt oder arg beschnitten werden.
LG BB