Baum im Auftrag fällen - bei ungewissem Eigentümer

Hallo liebe WER-WEISS-WAS Gemeinde,
Person A ist angefragt worden bei einem „Bekannten 2.Grades (Person B)“ einige Bäume zu fällen. Macht er gerne, Holz fürn Kamin.
Meine Frage ist - was macht A wenn es nicht das Grundstück von B ist auf dem gefällt werden soll?
Der Eigentümer © des Nachbargrundstücks ist nicht leicht rauszufinden. Nur über Kataster usw.Ausserdem möchte B die Bäume ja da weck haben… Das das Teuer werden kann hat A Ihm schon gesagt, aber das ist B egal.

Die Grundstücksgrenzen sind nicht klar zu finden, und B sagt zu A:„Du handelst in meinem Auftrag - das geb ich Dir Schriftlich!“

Ist A da Rechtlich noch in Gefahr?
Was müsste A als Auftragnehmer sonst noch tun um Sicher zu sein?

Dann macht A sich gleich in mehrfacher Hinsicht strafbar:

  1. er betritt unerlaubt ein fremdes Grundstück.
  2. er beseitigt Bäume, die im Eigentum eines Dritten stehen. Hier könnte Schadenersatz drohen.
  3. könnten die Bäume möglicherweise unter die Baumschutzsatzung fallen - dann bekommt er auch noch Ärger mit der Unteren Naturschutzbehörde, die erhebliche Bußgelder verhängen kann.

Diese Haftbarkeit kann A auch nicht umgehen, indem er sich von B einen ‚Persilschein‘ ausstellen lässt.
A lässt also am besten die Finger davon.

Wenn B die Bäume weg haben will, bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks in Verbindung zu setzen. Alles andere ist rechtswidrig.

Gruß florestino

Hallo, Grundsatz ist, wenn der Baum vom Eigentümer gefällt wird ist das ok.
Fällt ihn jemand ohne dessen Erlaubnis ist es Sachbeschädigung und bei Abtransport des Holzes Diebstahl.Strafrecht und Zivilrecht findet Anwendung.Schadenersatz kann in die Zehntausende gehen.Wer fällt, obwohl er weiß, dass die Eigentumsverhältnisse unklar sind, ist selber an den dann folgenden Problemen schuld.

Gruss eure Baumprofis

baumprofis.com

gibts eigentlich so große Weckgläser für Bäume oder Baumschnitt ?

fragt sich
duck313

Hallo Chriss,

B sagt zu A:„Du handelst in meinem Auftrag - das geb ich Dir Schriftlich!“

Ist A da Rechtlich noch in Gefahr?

Ich glaube, mit etwas Nachdenken wird A diese Frage selbst beantworten können. Einen kleinen Anstoß möchte ich aber trotzdem geben.

B sagt zu A: „Zersteche an dem Auto meines Nachbarn die Reifen. Ich gebe dir schriftlich dass du in meinem Auftrag handelst

Müsste A jetzt wirklich noch lange überlegen ob er sich rechtlich in Gefahr begibt wenn er diesen Auftrag ausführt?

Gruß
N.N

Nur um das klarzustellen, A weiß nicht wo die Grenze verläuft. A weiß nur von B das B die Bäume gehören. Doch was passiert wenn B lügt?

Hallo,

den Fall gab es tatsächlich schon im wahren Leben. Auch in diesem Fall war die Grenzlage angeblich unklar. Er hat allen Beteiligten- außer dem Baumeigentümer - ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Diebstahl sowie eine Schadenersatzforderung von ca. 5000 € eingebracht. Den beauftragten Baumfäller rettete letzlich nur seine glaubhafte Darlegung, dass er wirklich nichts von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen gewusst hatte und auch nicht wissen konnte. Der Auftraggeber musste letztlich alles zahlen - round about 10.000 €.

In dem geschilderten Fall dürfte sich der Fäller nicht auf gutgläubiges Handeln berufen können, er hinge mit am Haken.

Gruss

P.

Hallo Chriss,

A weiß nur von B das B die Bäume gehören. Doch was passiert wenn B lügt?

natürlich diskutieren wir hier nur fiktive Fälle :smile: Aber auch da macht es wenig Sinn wenn die fiktiven Umstände solange angepasst (verändert dargestellt) werden bis man die erwünschten Antworten erhält.

Im Ursprungsbeitrag hieß es

was macht A wenn es nicht das Grundstück von B ist auf dem gefällt werden soll?

Der Eigentümer © des Nachbargrundstücks ist nicht leicht rauszufinden

Die Grundstücksgrenzen sind nicht klar zu finden

Das das Teuer werden kann hat A Ihm schon gesagt, aber das ist B egal

Das ganze klingt nicht so als wenn A von B „angelogen“ wurde, gutgläubig der Meinung wäre die Bäume würden B gehören und deswegen den Auftrag annehmen möchte.

Unterschiedliche Darstellungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die bisher gegebenen Antworten bezogen sich auf die Darstellung im Ursprungsbeitrag.

Gruß
N.N

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