Baum liegt auf Nachbargrundstück - wer muss ihn wegräumen?

Hallo,
in der Beispielsituation sägt die Feuerwehr einen zum Nachbargrundstück herüberhängenden Baum ab - wer muss den dort liegenden Baum dann beseitigen? Der Nachbar auf dessen Grundstück der Baum gewachsen ist oder der Nachbar auf dessen Grundstück der Baum dann liegt?

Das Absägen durch die Feuerwehr wurde von dem Nachbarn veranlasst auf dessen Grundstück der Baum dann gefallen ist.

Gruß und Dank

Desperado

Hallo,
hat denn der Baum eine Gefahr für den Nachbarn dargestellt?
Wenn nicht, hätte er ihn nicht ohne Absprache fällen lassen dürfen. In diesem Fall hat der Nachbar den Baum selbst weg zu räumen.
War der Baum eine Gefahr, dann muss ihn wohl der Besitzer wegräumen (lassen).
Gruß Michael

Hallo,
Danke für die Antwort. Laut dem Nachbarn war der Baum halb umgestürzt und stellte somit wohl eine Gefahr da.

Gruß
Desperado

Der Besitzer hat die tatsaechliche Verfuegungsgewalt, also zB ein Dieb mit der Ware auf der Flucht. Ein Eigentuemer hat das Recht an der Ware, die der Dieb soeben geklaut hat.
Dein „Besitzer“ ist also der, auf dessen Grundstueck das abgesaegte Teil liegt?
.
Ein Zusammenhang wie bei Obst, haengend oder Fallobst, darf vermutlich nicht gezogen werden. Dort ist das Haengende Eigentum des einen, Abgefallenes wechselt den Eigentuemer, der andere darf es noch nicht mal zurueckholen.

Noch eine kurze Frage:
Ändert sich die Situation wenn Nachbar A (dessen Baum es war) ein Schreiben vom Anwalt von B mit Aufforderung zur Beseitigung des Baumes bekommen hat - er diesen Anwalt zur Klärung der Sache angerufen hat aber erst nachdem die Frist verstrichen war vom Anwalt zurückgerufen wurde? (Die Sekretärin des Anwalts versprach einen Rückruf, dieser fand aber erst 2 Wochen später statt).

Brauchst Du nicht zu erklären, es ist selbstverständlich. Oder wieso wäre da die Feuerwehr gekommen ?
"Sägt mir mal den Nachbarbaum ab, der verschattet mir alles, der muss weg " ?

Ja, die Situation ändert sich. Der träge Herr A, der sich frühestens rührt, wenn ihm Nachbarn per Anwalt auf den Pelz rücken, hat neben dem Entfernen seines Baums von einem fremden Grundstück nun auch noch den Advokaten zu bezahlen.

Kann mir nur schwer vorstellen, dass die Frage ernst gemeint war. Wenn von einem Grundstück eine Gefahr ausgeht, hat der Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Gefahr zu sorgen.

Gruß
Wolfgang

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