Baum mitten auf Grundstücksgrenze gepflanzt

Hallo,
Familie A und B haben sich jeder ein Reihenhaus gekauft, sind gute Nachbarn. Familie A pflanzt am Grenzzaun einen Tannenbaum. Im Laufe von 30 Jahren wechseln die Eigentümer bei Haus B so an die 5 mal. Nun sieht sich Neu-Eigentümer B einer 6-8 Meter hohen Tanne gegenüber, welche im Überhang auf seinm Grundstück ist, der neu verlegte Rasen darunter bekommt kein Wasser bei Regen ab und trocknet aus. Wie liegt die rechtliche Situation bei B, kann er die Äste abschneiden die auf sein Grundstück reichen auch in der Luftlinie?
Gruß
Cash

Hallo,

frag mal Tante Gugel nach „Grenzbaum“ und „Baum auf Grenze“ - die Liste der Treffer ist lang.

Also:

  • Es gibt im BGB den §910 „Überhang“ http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
    Allerdings ist die Hürde den Satz „die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen“ von den Gerichten relativ hoch gesetzt.

  • Es gibt in den meisten Bundesländern (zumindest in Bayern :smile: ein „Ausführungsgesetz zum BGB“ oder ein Nachbarschaftsrecht. Dies regelt meist, dass ein Baum, der nahe der Grenze höher als 2m ist und dort über fünf Jahre geduldet wurde nicht mehr wegzuklagen ist.

Die Frage ist nun: Ist der Baum schon länger als fünf Jahre höher als 2m? Dann hilft nur noch illegal nächtlich versprühte Chemie oder eine Packung Kupfernägel (Achtung, Ironie).

Aber: So eine Tanne mag ja im kleinen noch niedlich ausschauen, aber wenn sie groß wird, wird sie ziemlich schnell „drückend“ und macht die Zimmer (auch des Nachbarn) dunkel. Hier kann vielleicht dann doch mal ein nettes Gespräch mit dem Nachbarn bei einem gepflegten Bier weiterhelfen.

Viele Grüße

Lumpi

§ 923 BGB
Hallo

  • Es gibt im BGB den §910 „Überhang“

Mir erscheint hier der § 923 Abs. 2 eher einschlägig und somit auch hilfreicher:
http://dejure.org/gesetze/BGB/923.html

Gruß
smalbop

2 „Gefällt mir“

Hallo smalbop,

da kann ich nur ein Sternchen geben.
Man lernt nicht aus…

Viele Grüße
Lumpi