Baum schneiden vor dem Balkon

Wenn ein Mieter oder Eigentümer einen Baum vor dem Balkon hat, der über die Jahre zügig wächst und so Licht wegnimmt, die Nutzung des Balkons einschränkt und hauptsächlich die Wohnung sehr dunkel macht, darf der Wohnungsinhaber diesen Baum dann auf Balkonhöhe zurecht stutzen? Wenn nicht: Welche Voraussetzungen mus er erfüllen (z.B. Bechluß der Eigentümerversammlung) um gegen den störenden Bewuchs vorzugehen?
Für jede Hilfe/Tip im Voraus besten Dank!
MfG
Uwe

Hallo Uwe,

ein Recht auf Licht hat - soweit ich weiss - niemand. D.h. aus diesem Grund kann ein Baum nicht z.B. gefällt werden.

Anders sieht es mit der Beeinträchtigung aus. Diese muss aber im Einzelfall nachgewiesen werden.

Es gibt für jedes Bundesland sogenannte Baumsatzungen in denen Bestimmung über das Fällen von Bäumen festgehalten werden. Evtl. auch über das Beschneiden?

Im Prinzip aber sollte eine Beschneidung in der Form, dass ein Balkon wieder genutzt werden kann „drin“ sein, bzw. sogar gefordert werden. Ein Mieter z.B. der seinen Balkon nicht mehr oder nicht mehr gefahrlos nutzen könnte, könnte sonst die Miete kürzen.

Gruß
Nita

Hallo,

ein Recht, den Baum zu beschneiden könnte sich aus § 910 BGB ergeben. Alerdings nur in Bezug auf die Teile, die auf das eigene Grundstück überhängen.

Auf die Entfernung des ganzen Baums könnte eventuell ein Anspruch bestehen, wenn er z.B. zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Bei einem Wachstum „über die Jahre“ mit der beschriebenen Beeinträchtigung ist allerdings von Verjährung auszugehen.

Ein Anspruch auf Rückschnitt könnte aber auch aus § 1004 BGB bestehen. Allerdings wird nach herrschender Meinung keine abwehrbare Eigentumsstörungen angenommen, wenn durch eine negative Einwirkungen ein natürlicher Vorteil von einem anderen Grundstück abgehalten wird.

Einen Anspruch auf Baumkürzung kann ich momentan nicht sehen.
Und selbst wenn der Eigentümer/die Eigentümerversammlung eine Baumkürzung beschließt, könnte es sehr gut sein, dass eine Baumschutzsatzung gravierende Veränderungen an der Krone des Baumes verbietet.

Grüße,
Dietmar

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