Baum- u. Umweltschutz in unserer Gemeinde

AN ALLE!- bitte um Eure Meinung!

vor ein paar Tagen saßen meine Frau und ich auf der Terasse und genossen den frühen Abend bei einem Glas R-Wein.
Als plötzlich lautes Knacken deutlich zu hören war.
Das Geräusch stammte eindeutig von einem umstürzenden Baum.

Ich machte mich auf die Suche, wer denn da wohl der HAND-werker ist, der in der Dämmerstunde Baumfällarbeiten gänzlich ohne Kettensäge macht.
Bald hatte ich das Grundstück in unserer Nachbarschaft ausgemacht, denn darauf stand eine große Hebebühne.
Den ersten, der auf mich zu kam wollte ich die Frage stellen was denn hier vor sich geht, denn auf dem Grundstück standen gar keine großen Bäume- auch vor der Fällaktion nicht.
Das Grundstück grenzt aber an ein kleines sehr nasses Wäldchen (Schwarzerlen…) welches der Gemeinde gehört.
Man sagte mir, dass es sich um eine Aktion auf eigenem Grundstück handelt.
Ich zog wieder ab, weil ich nichts mehr ausrichten konnte.
Zu Hause rief ich unseren Bürgermeister an und berichtete ihn alles. Er versprach, die Angelegenheit zu klären.
Eine Woche nach diesem Gespräch, telefonierte ich mit dem Stellvertreter des Herrn Bürgermeister, um fest zu stellen, was die Gemeinde unternimmt, wenn ein Bürger ohne Auftrag Bäume auf in unserem ausgeschilderten „Vogelschutzgebiet“ fällt.
Der Mann berichtete mir, dass der Anlieger eine Gefahr beseitigt hat, die von einem Baum ausging und der Gemeinde somit einen Dienst erwiesen hätte.
Warum denn diese Aktion fast in Dunkelheit und mit einer Handsäge ausgeführt wurde, konnte mir der stellvertretende Ortsvorsteher auch nicht sagen.
Ich bemerkte nur noch, dass dann wohl der Gemeinde auch noch eine Rechnung für die atemberaubende „Baumpflege“ in der Dämmerstunde und in luftiger Höhe zu gehen wird.
Ich ließ keinen Zweifel, dass ich diese Auskunft für den Gipfel einer verbogenen Wahrheit hielt.
Tatsache ist, dass bereits einigen Bäumen in „zufälliger?“ Umgebung des Anliegers die Kronen fehlen. Ein wirklich toller Anblick.
Die untere Naturschutzbehörde: Das ist Sache des Eigentümers!

Was meint Ihr zu diesem Thema? Darf ein berechtigtes Interesse an Belichtung (obwohl das Wäldchen zu erst da war) solche Kreise ziehen? Was würdet Ihr tun, wenn sowas vor Eurer Tür passiert?

Mit freundlichem Gruß
harry

Hallo !

Sei ganz vorsichtig mit Deiner „Empörung“ und setz Dich nicht in die Nesseln!!

Auch auf unserem Grundstück wurden Eichen und andere Bäume gefällt. Durch den Bauhof der Stadt, weil wir dort einen Wanderweg anlegten.
Auf meinen Einwand, die Bäume werden sicher bei Nacht und Nebel gefällt, sagte mir der Bauhofsleiter : Warum das? Nur Bäume die als schützenswert eingetragen sind, dürfen nicht gefällt werden. Alle anderen können wir lang legen.
Und so ist es auch! Das Gerücht, jeder Baum, ab einem bestimmten Durchmesser ist geschützt, stimmt nicht!!

Also Vorsicht beim Klagen oder Beklagen!

Grüße Max.

Hallo Max,

Sei ganz vorsichtig mit Deiner „Empörung“ und setz Dich nicht
in die Nesseln!!

guter Tip!

Das Gerücht, jeder Baum, ab einem
bestimmten Durchmesser ist geschützt, stimmt nicht!!

Es stimmt das es kein Gesetz dazu gibt. Allerdings haben viele Gemeinden eine Baum(schutz)satzung, in der genau dies drin steht.

Tschuess Marco.

Hallo !

Ja, stimmt. Diese Baumschutzsatzung haben wir nicht und die wenigsten Städte. Sie hüten sich, diese zu erklären, denn dann wären viele Arbeiten innerhalb der Städte blockiert.
Das hat mir der Leiter des Bauhofes bestätigt.

Grüße Max.

Hallo !

Ja, stimmt. Diese Baumschutzsatzung haben wir nicht und die
wenigsten Städte.

hi max,
die wenigsten städte?? bei uns in der gegend (raum karlsruhe, mannheim, heidelberg) ist es eher so, dass die MEISTEN städte und gemeinden eine haben, trotzdem sie sich dadurch tatsächlich auch selbst blockieren. aber es ist immer noch möglich, aus einem baum eine ‚gefahr‘ zu machen, und die verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. oder es gibt noch den passus des ‚überwiegenden gemeinwohls‘ oder so ähnlich, dass gegebenenfalls jeder baum fallen kann, geschützt oder nicht. klar ist es in schutzgebieten oder geschützten grünbeständen schwieriger, aber rechtlich möglich ist alles.

viele grüsse, muschel

hallo harry,

Was meint Ihr zu diesem Thema? Darf ein berechtigtes Interesse
an Belichtung (obwohl das Wäldchen zu erst da war) solche
Kreise ziehen? Was würdet Ihr tun, wenn sowas vor Eurer Tür
passiert?

also als erstes: was würde ich tun? ich würde, da es sich scheinbar um ein vogelschutzgebiet handelt, bei der unteren naturschutzbehörde anrufen und fragen, ob die aktion genehmigt ist. genehmigungsinstanz für arbeiten in ausgewiesenen schutzgebieten ist die untere naturschutzbehörde oder die entsprechende stelle beim regierungspräsidium (hier in ba-wü). wenn sie genehmigt ist, könnte man theoretisch nach der genehmigungsgrundlage fragen und bei der nächsthöheren stelle beschwerde einreichen. ob dies wegen ein paar baumkronen erfolgsversprechend ist, wage ich zu bezweifeln. die naturschutzbehörden sind personell unterbesetzt und haben sich - verzeih mir (ich verstehe allerdings deinen ärger) - um grössere probleme zu kümmern.

mal angenommen, es liegt keine genehmigung vor (diese muss vorliegen, denn wir befinden uns jetzt ausserhalb der zeiten, die die meisten - oder gar alle - bundesländer für gehölzrückschnitt freigeben), dann bekommt die gemeinde als eigentümerin des grundstückes ärger, den sie wiederum an den verursacher weitergeben kann.

wenn eine genehmigung vorliegt, wirst du wenig machen können. du hast die auskunft erhalten: es geht eine gefahr von dem baum aus. du wirst kaum mit für dich vertretbarem aufwand nachweisen können, ob dem tatsächlich so ist.
wenn es gar nicht nachvollziehbar ist (zum beispiel, weil kein öffentlicher weg dort ist), dann kannst du - wenn keine genehmigung der unteren naturschutzbehörde vorliegt - wiederum dort dampf machen.
wenn die untere naturschutzbehörde allerdings sagt: das ist sache des eigentümers, dann hat sie damit recht. verkehrssicherung IST sache des eigentümers. bäume, von denen gefahr ausgeht, können ohne genehmigung ‚bearbeitet‘ (rückschnitt, fällen etc.) werden. allerdings ist das meistens bei der unteren naturschutzbehörde gemeldet worden, vor allem in schutzgebieten. wenn allerdings eine gemeinde bei der unteren naturschutzbehörde meldet, dass ein baum weg muss, weil er nicht mehr standsicher ist o.ä., dann wird die naturschutzbehörde meistens einen teufel tun und die verantwortung übernehmen, dass das gegenteil der fall ist.

grundsätzlich liegt natürlich der verdacht nahe, dass da einer nur den schatten von seinem grundstück weghaben wollte. wer sagt eigentlich, ob der nicht gut mit dem bürgermeister oder seinem stellvertreter kann? wer sagt, dass die gemeinde glücklich darüber ist, da ein schutzgebiet zu haben? vielleicht sind die froh darum, wenn das schutzgebiet zunehmend seinen schutzzweck verliert und so eines tages entwidmet werden könnte?

dass das ganze bei nacht und nebel stattgefunden hat, da würde ich eher meinen, dass dann einer günstig den hubsteiger bekommen konnte, weil der ja tagsüber gebraucht wird. das ist kein indiz für illegalität, denke ich mal. es KÖNNTE sogar sein, dass es aufgrund der brutzeit der vögel eine auflage für die genehmigung des eingriffes in die gehölzstruktur handelt.

ein anderer weg, den du gehen kannst ist der, örtliche naturschutzverbände anzusprechen. dort kann dir auch gesagt werden, ob der ‚eingriff‘ überhaupt relevant ist. erfahrungsgemäss machen diese verbände schon druck auf die zuständigen behörden, wenn es sich um einen erheblichen eingriff in die dortige vogelpopulation handelt. naturschutzverbände haben da eine wesentlich grössere macht als du als einzelbürger, der halt mal beim bürgermeister luft macht. ‚ich werde mich drum kümmern‘ ist ein bequemer satz, wenn du anrufst.
des weiteren bleibt dir natürlich der weg, über die lokale presse zu gehen. wenn da was negatives drinsteht, ist der bürgermeister bzw. die gemeinde genötigt zu reagieren.

dass dir der anblick nicht gefällt, das ist jedenfalls kein hinreichender grund für konsequenzen.

viele grüsse von muschel

  • in dem metier tätig und ziemlich abgeklärt