Baum vorm Fenster

Hallo, wie sieht es aus wenn mann im Ergeschoß wohnt und ein Baum vorm Fenster ist der kaum noch Licht in das Zimmer lässt.
mfg Karl-Heinz

Hallo, wie sieht es aus wenn mann im Ergeschoß wohnt und ein
Baum vorm Fenster ist der kaum noch Licht in das Zimmer lässt.

Dunkel.
Grüße
Ulf

Dann ist es ziehmlich dunkel
Hallo Karl-Heinz,

ich hoffe mal, dass der Baum bei Deinem Einzug noch ganz klein und süss war.Sonst hätte Dich der Baum ja schon bei Deinem Einzug stören müssen,oder?

Also eine Einschattung der Wohnung muss der Mieter akzeptieren, wenn nicht die GESAMTE Wohnung betroffen ist.

Sollte jedoch die gesamte Wohnung eingeschattet sein, kann der Eigentümer eine Fällung beim zuständigen Amt für Naturschutz einreichen.Der arme Baum.

Ist aber immer schwer durchzubekommen, da die Mitarbeiter des Naturamtes sich mit einer Fällgenehmigung für einen GESUNDEN Baum logischerweise schwertun.

Allternativ kann auch ein Kronenrückschnitt beantragt werden,wirklich hell wird die Wohnung dadurch aber nicht oder nicht lang.

ein mit dem Baum zitternder

Peter Peschel

Der Baum war wohl zuerst da …

Ansonsten bleibt das Problem der städtischen Baumschutzsatzungen und das Problem der anderen Mieter und die Eigentümer, die vermutlich nichts gegen den Baum haben und ihn vielleicht als sogar „werterhöhend“ für das Objekt betrachten.

Hallo, wie sieht es aus wenn mann im Ergeschoß wohnt und ein
Baum vorm Fenster ist der kaum noch Licht in das Zimmer lässt.
mfg Karl-Heinz

mit etwas gutem willen kann man das problem durch geschicktes entasten lösen,allerdings sollte man das durch einen fachmann in absprache mit dem vermieter erledigen lassen—wird etwas kosten.

mit etwas gutem willen kann man das problem durch geschicktes
entasten lösen,allerdings sollte man das durch einen fachmann
in absprache mit dem vermieter erledigen lassen—wird etwas
kosten.

Hallo Hans,
wer soll das machen? Deine Antwort bringt nur zusätzliche Fragen?
Wem gehört der Baum? Möchte der Eigentümer etwas an dem Baum ändern? Darf er das? (Baumschutzsatzung). Wer sucht Argumente? Mieter, Vermieter, Eigentümer, Nachbar?
Ich denke, dass ich unten so umfassend geantwortet habe, wie es möglich war. Alles andere sind Spekulationen.
Bei deinen Entastungsaktionen möchtest du bitte darauf achten, dass jeder Baumart standortspezifisch anders reagiert. Was bei der einen Art geht, zerstört die andere.
Dein Weizen wird auch nicht wie Grünland gemäht.
Grüße
Ulf

Hallo!

Bist Du Mieter oder Eigentümer?

Wenn Du Eigentümer in einer WEG bist und der Baum in Deinem Sondernutzungsbereich steht, kannst Du die Fällung zunächst bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.
Der Ausgang ist vollkommen offen, einfach versuchen.

Dann musst Du Dich noch mit den übrigen Eigentümern einigen. Das kann schon schwieriger werden.
Schiessen sie quer, sprich, erreichst Du einen Ja-Anteil von unter 75%, bleibt der Klageweg.
Es gibt hierzu zahlreiche Urteile aus der gesamten BRD, einen Trend vermochte ich bislang noch nicht zu erkennen.

Man hat schon ein Recht auf Sonne, die anderen über Dir aber auch eines auf Sichtschutz…

Evtl. kann man vor Gericht eine Kappung durchsetzen.

Optimalerweise einigt man sich jedoch, sonst dauert das ewig. ich selbst habe seit 2003 mit einem solchen Fall zu tun.
Der Verlauf hat mich zu der Ansicht gebracht, dass man in Deutschland besser nicht in einer WEG Wohneigentum kauft und auch nicht vermietet, egal welche Art Wohnung.

Aber das ist nur meine persönliche Ansicht.

Grüße,

Mathias

Baum vorm Fenster ist der kaum noch Licht in das Zimmer lässt.

Hallo,
um es mal positiv zu formulieren, wie es in Angeboten fuer Wintergaerten angewendet wird:
Ein Baum mit Blaettern schattet im Sommer angenehm ab und vermindert die direkte Sonneneinstrahlung, dagegen im Winter bei weniger Sonne laesst er das gesamte Sonnenlicht in die Fenster, voellig automatisch ohne Baumassnahmen und Kosten wie es ein Wintergartenrollo haette.
Du Gluecklicher, hoffentlich hat Dein Baum Blaetter, laesst sie zum Winter abfallen und steht im Sueden der Fenster.
Gruss Helmut