angenommen Nachbar A hat vor 30 Jahren einen Baum ca. 1m an die Grenze von Nachbar B gepflanzt.
dieser wurde nun zum Leidwesen von Nachbar A im Rahmen einer Grenzmauersanierung gefällt.
NachBar B war dies Recht da nun wieder Licht in seinen Hof kommt.
Nun treibt der Baumstumpf von Nachbar A wieder aus und dieser will den Bau wieder hochziehen.
Kann sich Nachbar A auf den Bestandsschutz für Bäume berufen?
in welchem Bundesland wohnen Nachbar A und B. In MV sind Bäume je nach Baumart ab 40cm Stammumfang in 1,30m Höhe geschützt. Mehrstämmige Bäume ab 30cm Stammumfang von einem Stämmling in 1,30m Höhe.
Was ist es für ein Baum? Gibt da auch noch aus Artschutzgründen Unterschiede, z.B. Wenn geschützte Arten dort leben, bei Weiden z.B. Der Moschusbock.
das es bei Bäumen Grenzabstände zu Gebäuden oder dem Nachbarn gibt, ist mir nicht bekannt. Mag aber auch von Bundesland zu Bundesland anders sein. Ob ein Wiederaustrieb von einem Baumstamm langfristig Erfolg hat, ist auch von der Baumart abhängig. Bestimmte Ahornarten und Pappelarten sind da recht erfolgreich.
So wirklich helfen kann ich dir so leider nicht
. Falls du noch genaueres weißt, einfach melden.
Liebe Grüße Antje
Hallo Markus!
In Österreich darf man 1 m neben der Grenze einen Baum pflanzen. Der Nachbar darf alles was über die Grundgrenze wächst, ober- und unterirdisch, nutzen, d.h. sachgerecht entfernen ohne die Pflanze in ihrem Bestand zu gefährden. Pflanzt jedoch ein Nachbar den Baum so, dass z.B. die Solar- oder PV-Anlage beeinträchtigt wird, so wird es problematisch. Ebenso wird es problematisch, wenn der Rasen des Nachbars übergebühr vermoost oder der Nachbar bei Sonnenschein das Licht im Wohnzimmer einschalten muss.
l.g.
Bernhard