Baumängel im Fenster- und Rollladenbereich

Hallo,
ich bin Bauherr und habe im Rahmen der Bauabnahme Mängel festgestellt, die kaum reparierbar sind und nicht mehr repariert werden sollen. Deswegen möchte ich hier gerne nach einer typischen Schadensersatzhöhe fragen. Allgemein:
Der Innenbereich ist bereits geputzt und gemalert, der Außenbereich hat einen fertigen Vollwärmeschutz mit Anstrich. Also alles fertig.

#1
Die Justage eines Rundbogenfensters würde bereits mehrfach versucht. Fazit, es schließt nur dicht, wenn es sich kaum öffnen/schließen lässt oder es ist mit normalerm Kraftaufwand zu öffnen/schließen, lässt dann aber Zugluft durch.
Weiterhin ist das obere Band des Fensters zu tief montiert (im direkt Vergleich deutlich sichtbar), was mit erheblich größeren Kräften und Drehmomenten einhergeht, welche die Lebensdauer ggf. reduzieren.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?

#2
Diverse Rollläden schließen (im oberen Bereich) nicht lichtdicht, es bleiben Lichtspalte, die Vertraglich ausgeschlossen sind.
In welcher Höhe kann ich hier pro Rollladen Schadenersatz fordern?

#3
Die vertikalen, seitlichen Rollladenführungsschienen sind nicht parrallel montiert, so dass der Panzer im unteren Bereich problemlos (schnell) herausgebrochen werden kann. Der Einsatz eines 6 mm breiteren Panzers (bezogen auf 2 m Breite) schlug bereits fehl.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?

#4
An vier Fenstern wurden zu breite Rollladenführungsschienen verbaut, so dass der geschlossene Panzer bei Wind schlackert, da er mäanderförmig aufbaut.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?

Vielen Dank fürs Mitlesen und Beantworten im Voraus.

Gruß
Herbert

ich bin Bauherr und habe im Rahmen der Bauabnahme Mängel
festgestellt, die kaum reparierbar sind und nicht mehr
repariert werden sollen. Deswegen möchte ich hier gerne nach
einer typischen Schadensersatzhöhe fragen.

Schadenersatz gibt es begrifflich nur, wenn kein Schaden entstanden ist. Hier soll vielmehr ein Minderwert ermittelt werden. Dies ist objektabhängig von einem Sachverständigen im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens beider Parteien - oder nach Klageeinreichung - vorzunehmen. Hier irgendwelche Zahlen zu ermitteln ist völlig unmöglich, wenn man die vertraglich geforderte Qualität, die gelieferte Qualität und die vertraglichen Preise nicht kennt.

Abgesehen davon, dass diese Fragestellung so häufig ist, dass Leute ganz gut dafür bezahlt werden, sie zu beantworten.

smalbop

Moin,

ich bin Bauherr und habe im Rahmen der Bauabnahme Mängel
festgestellt, die kaum reparierbar sind und nicht mehr
repariert werden sollen. Deswegen möchte ich hier gerne nach
einer typischen Schadensersatzhöhe fragen.

Wenn ich als Handwerker wüsste, dass Du Nachbesserungen generell nicht willst, würde ich nichts anbieten.

Zum Anderen: Willst Du wirklich in einem Haus leben, das nach der Schilderung der diversen Mängel bereits beim Einzug auf dem Niveau einer Bruchbude zusammengeschustert wurde? Mir wäre Schadenersatz in JEDER Höhe nicht ausreichend, um mich an den Mängeln lebenslang zu ärgern . . .

…ich meinte natürlich: Schadenersatz gibt es begrifflich nicht, wenn kein Schaden entstanden ist.

erst mal müssen sie den Handwerker die Möglichkeit geben nachzubessern, ist er dazu nicht in der Lage können sie eine andere Firma damit beauftragen. die Kosten trägt der Handweker.
Ist keine Nachbesserung möglich, kann ihnen nur ein Sachverständiger weiter helfen