Hallo, liebe Experten,
nach einer Fassaden-und Balkonsanierung stellten sich erhebliche Mängel heraus. Die Firma hat diese Mängel nicht beseitigt bzw.nur teilweise beseitigt, so dass im September ein Gutachter eingeschaltet wurde.
Bis dahin wurden mit Einverständnis der WEG zwei von drei Teilrechnungen beglichen.
Der Gutachter erschien mit der Abschlussrechnung, die der WEG bzw. dem Beirat, der sonst die REchnungen einsah und bestätigte, nicht vorlag.
Bis dahin wurde also davon ausgegangen, dass ein Teil der Gesamtrechnung noch offen ist. Im Oktober, nachdem beim Verwalter nachgehakt wurde, stellte sich aber heraus, dass dieser die letzte Rechnung bereits vor Monaten ohne das Wissen und Prüfen der Wohnungseigentümergemeinschaft überwiesen hat.
Es erfolgte auch keine Abnahme der Arbeiten - diese wurden von Anfang an bemängelt und auch nach dem Gutachten stellt die Firma sich quer, obgleich der Gutachter die Mängel in seinem Gutachten aufgeführt hat.
Nun meine Frage: wie geht man am besten vor - kann auch der Verwalter belangt werden, weil er ohne Abnahme und Wissen der WEG das Geld überwiesen hat?
Vielen Dank
Andrea
