Baumängel nach "Renovierung" mit fälschlich gezahlter Rechnung

Hallo, liebe Experten,

nach einer Fassaden-und Balkonsanierung stellten sich erhebliche Mängel heraus. Die Firma hat diese Mängel nicht beseitigt bzw.nur teilweise beseitigt, so dass im September ein Gutachter eingeschaltet wurde.
Bis dahin wurden mit Einverständnis der WEG zwei von drei Teilrechnungen beglichen.
Der Gutachter erschien mit der Abschlussrechnung, die der WEG bzw. dem Beirat, der sonst die REchnungen einsah und bestätigte, nicht vorlag.
Bis dahin wurde also davon ausgegangen, dass ein Teil der Gesamtrechnung noch offen ist. Im Oktober, nachdem beim Verwalter nachgehakt wurde, stellte sich aber heraus, dass dieser die letzte Rechnung bereits vor Monaten ohne das Wissen und Prüfen der Wohnungseigentümergemeinschaft überwiesen hat.
Es erfolgte auch keine Abnahme der Arbeiten - diese wurden von Anfang an bemängelt und auch nach dem Gutachten stellt die Firma sich quer, obgleich der Gutachter die Mängel in seinem Gutachten aufgeführt hat.

Nun meine Frage: wie geht man am besten vor - kann auch der Verwalter belangt werden, weil er ohne Abnahme und Wissen der WEG das Geld überwiesen hat?

Vielen Dank
Andrea

Liebe Andrea,
für diese Frage bin ich der verkehrte Ansprechpartner, da es sich um Baumängel handelt, wovon ich keine Ahnung habe.
Viel Erfolg trotzdem
Gruß Geoli

Das ist keine Sache für einen Bauexperten … eher eine Sache für einen Anwalt.

Grüße Mathias

Hallo Andrea,
ich bin auch der Meinung, dass Ihr Euch an einen versierten Anwalt (Baurecht) wenden müßt, um Erfolg zu haben.
Gruß
Axel

Hallole,

dazu kann ich leider nichts sagen. Üblicherweise wird ein Teil der Schlußrechnung zur Sicherheit einbehalten. Der Sachverhalt ist eher Sache eines Rechtsanwalts.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo, liebe Experten,

war auch unüberlegt von mir :smile:
Dennoch ganz lieben Dank für die Antworten…

Schönes Wochenende,
Andrea

Hallo Andrea,
da empfehle ich dringend einen Anwalt,
bzgl. dem Verwalter hängt es ab welche Vollmachten er von der WEG hat, dies sollte die WEG prüfen können, um einzuschätzen, ob er die Vollmachten missbraucht hat oder nicht- ansonsten, sorry, da muss ich passen.
Trotzdem viel Erfolg,
El Mare