baumängel

Hallo,

wir wohnen in einer alleinstehenden DHH. Jetzt soll in den nächsten Tagen angebaut werden. Unsere freistehende Wand haben wir damals mit 10 cm Styropor dämmen lassen, der Keller wurde standardmäßig mit 6 cm gedämmt.

Nun interessiert uns wie der Schallschutz zum anderen Haus nach DIN erfolgen muss - dass wir unser Haus damals dämmen haben lassen, bedeutet nicht, dass wir auf den gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutz verzichten wollen.

  1. Da der Bauträger mit im Werk fertig gemauerten Wänden arbeitet, möchten wir wissen, wie bzw. bei wem die Trennwände (welche Stärke) angebracht werden müssen?

  2. Erfolgt der Schallschutz auch zwischen den Kellergeschossen? Worauf müssen wir achten, da unsere Hauswand dicker gedämmt ist als die Kellerwand und dadurch unterirdisch eine Kante entstanden ist?

  3. Müssen wir beim Dach- an Dachanbau etwas beachten?

  4. Gibt es sonst noch etwas was wichtig wäre???

Leider hatten wir bereits beim Hausbau mit dem damaligen Bauträger einige Probleme. Daher möchten wir beim Anbau schon im voraus besser gewappnet sein.

Schon einmal ganz herzlichen Dank für die Antworten

Viele Grüße

Tanja

Hallo,

ich kann aus der Ferne folgendes anmerken.
Für den Schallschutz ist die Dicke und die Rohdichte verantwortlich. Das heißt je stärker die Wand und je schwerer der Stein, desto weniger hört man.
Es wird empfohlen eine einen Schallschutzwert von
Rw67 db einzuhalten. Die Vorschrift kommt jedoch mit 57 db aus.
Es ist wichtig das zwischen Alt- und Neubau keine Kontaktpunkte entstehen. Diese sind Schallbrücken.
Es ist auch auf den Brandschutz zu achten. Normal muss die Dämmung entfernt werden, da diese brennen oder zumindest schwelen kann.
Es gibt sehr schöne Informationen unter www.kalksandsteine.de
Hier muss man in den Downloadbereich unter Planung Konstruktion Ausführung gehen. Dort wird auch für Leihen anhand von Bildern gezeigt, worauf zu achten ist.
So das war ein Kräschkurs aus der Ferne, am besten aus den Bekanntenkreis einen Fachmann holen, der mal nachschaut, was der Nachbar oder dessen Bauträger so treibt. Es gibt nicht nur Chaoten sondern auch Fachmänner und gute Baufirmen.

Die Stärke der Wand ist materialbhängig. Der Schallschutz fängt bei den getrennten Fundamenten an und hört bei der Dachpfanne auf . Alles muss sauber von Ihrem Haus getrennt sein und darf auf keinen Fall Kontakt haben.
Leider kannich keine Dateianhänge machen sonst hätte ich einige interessante Anlagen als Bildübersichten

Gruß Bernd

wir wohnen in einer alleinstehenden DHH. Jetzt soll in den
nächsten Tagen angebaut werden. Unsere freistehende Wand haben
wir damals mit 10 cm Styropor dämmen lassen, der Keller wurde
standardmäßig mit 6 cm gedämmt.

Nun interessiert uns wie der Schallschutz zum anderen Haus
nach DIN erfolgen muss - dass wir unser Haus damals dämmen
haben lassen, bedeutet nicht, dass wir auf den gesetzlich
vorgeschriebenen Schallschutz verzichten wollen.

  1. Da der Bauträger mit im Werk fertig gemauerten Wänden
    arbeitet, möchten wir wissen, wie bzw. bei wem die Trennwände
    (welche Stärke) angebracht werden müssen?

  2. Erfolgt der Schallschutz auch zwischen den
    Kellergeschossen? Worauf müssen wir achten, da unsere Hauswand
    dicker gedämmt ist als die Kellerwand und dadurch unterirdisch
    eine Kante entstanden ist?

  3. Müssen wir beim Dach- an Dachanbau etwas beachten?

  4. Gibt es sonst noch etwas was wichtig wäre???

Leider hatten wir bereits beim Hausbau mit dem damaligen
Bauträger einige Probleme. Daher möchten wir beim Anbau schon
im voraus besser gewappnet sein.

Schon einmal ganz herzlichen Dank für die Antworten

Viele Grüße

Tanja

Hallo,

danke für die Antwort und insbesondere für den Link!!!

Viele Grüße

Tanja