wie wird eigentlich mit Baumängeln umgegangen, die der Bauträger bei der Abnahme selbst festgestellt hat? Ein hypothetisches Beispiel: der Bauträger stellt fest, dass ein Fenster schief eingebaut ist. Das liegt an einer schiefen Vermauerung. Der Bauträger böte an, dafür eine Ausgleichzahlung von 100,- Euro vorzunehmen. Wenn der Mangel baulich behoben werden sollte, wären die Kosten für den Bauträger wesentlich höher und die Fassade wäre nicht mehr so eben verputzt. Könnte man als Käufer einen Betrag verlangen, der den Ausgleichskosten ähnlich wäre?
Alles natürlich nur hypothetisch gesprochen.
Baumangel wäre z.B. bei Übergabeprotokoll vermerkt. Schiefes Fenster ließe sich baulich nur mit großem Aufwand korrigieren. Bauträger böte z.B. 100,- Euro an…wäre eine derart geringe Summe gerechtfertigt? Die Baumaßnahmen zur Korrektur würden mehrere 1000,- Euro zu Buche fallen.