vor ein paar Jahren habe ich ein Haus gebaut, welches eine wahre Flut von Mängeln hat. Mittlerweile sind die meisten Mängel per gerichtlichen Gutachten festgestellt und gesichert worden.
Daraufhin gingen ein paar Schreiben an die ausführenden Firmen raus, da der Bauträger nicht mehr existiert und die Firmen laut Werkvertrag die Gewährleistung übernehmen mussten.
Eine der Firmen beharrt nun darauf, dass die Fehlanschlüsse der Oberlichtschachtsentwässerung im Auftrage des Architekten geschehen ist, und dieser für den Mangel (Wert 10.000 Euro) verantwortlich sei.
Da eine Streitverkündung an beide Parteien, Firma und Architekt, für mich finanziell nicht mehr tragbar ist, muss ich wissen, wer Schuld trägt:
a: Der Architekt, der den Auftrag für den Mangel gab. Unter anderem Verstoß gegen die Abwassersatzung.
b: Die ausführende Firma, die darüber Kenntniss hätte haben müssen und die Arbeit hätte verweigern sollen
Für eine Rückmeldung und eventuelle rechtliche Quellen wäre ich sehr dankbar!!
Da kann m.E. nur ein Rechtsanwalt Auskunft geben, und das auch nicht Sicher, sondern, wie gehabt, Gutachten, nochmal Gutachten und dann sagt der Richter, wer den schwarzen Peter hat.
Hallo blade226,
wenn der Architekt die Bauleitung hatte, ist er Sachwalter des Bauherrn, d.h. er ist verantwortlich für die Bauausführung. Leider ist die Rechtsprechung so, daß der Architekt für so ziemlich alles haftet, was auf dm Bau passiert. Wenn sie gegen den Architekten vorgehen, kann er von sich aus den Handwerker in die Mithaftung nehmen.
Als Architekt - jetzt Rentner - habe ich diese leidvollen Erfahrungen am eigenen Leib erlebt.
Mit freundlichen Grüßen
J.J.H.
Dipl.-Ing. Fachrichtung Architektur
Die Frage ist so auf Anhieb schwer zu beantworten. Aus meiner Erfahrung (30 Jahre) als Architekt und Projektsteuerer, sind beide haftbar. Sie können mich unter [email protected] erreichen und mir mehr dazu schildern wenn Sie möchten.
Ihre Fragen sind baurechtliche. Vor Gericht geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Gesetze und Verstöße dagegen. Wenn diese unklar sind, muss ein Baurechtsfachmann her. Der bin ich leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Look,
Architekt - Dipl.Ing.