Hallo Experten,
nehmen wir mal ein Unternehmen. Dieser verfügt über einen Baustoff Drive In. Der Kunde kann direkt mit seinem Auto vor das Regal fahren, seine Produkte aufladen und über eine Schranke nach Hause fahren.
Mich interessieren folgende Fälle:
Fall A:
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Kunde lädt sich seine Ware selbst in sein Auto oder Anhänger, sichert sie aber nicht, bezahlt und verlässt den Unternehmensparkplatz. Fahrer wird auf öffentlicher Straße angehalten, und es wird eine Überladung und / oder mangelnde Ladungssicherung festgestellt. Bei der Ware handelt es sich um ein X-Produkt ohne Gefahrgutkennung (zb. Gas).
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Wer ist haftbar für dieses Vergehen, und warum?
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Wer tritt als Verlader auf?
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Hat der Baumarkt in diesem Fall alles Richtig gemacht, wenn Nein, was hätte er tun müssen, wenn ja, warum?
Fall B:
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Der Kunde lässt über einen Mitarbeiter des Unternehmens Ware auf einen Anhänger oder in das Auto laden. Dazu wird ein Stapler, oder die Hände benutzt um die Ware an die entsprechende Position zu befördern. Eine entsprechende Ladungssicherung seitens des Unternehmens findet nicht statt. Auf öffentlicher Straße wird das Auto angehalten und die Ladungssicherung und / oder Überladung festgestellt.
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Wer ist haftbar und warum?
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Wer ist der Verlader?
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Hat der Baumarkt alles Richtig gemacht?
Oder lassen sich vielleicht beide Fälle ganz einfach über die StVO. erklären?
Zum Schluss: Welche Pflicht hat der Baumarkt, welche Pflicht hat der Fahrzeugführer?
Vielen Danke für Eure Hinweise.
Zeonteck