Baumassnahmen der Stadt

Hallihallo,

durch eine Städtebauliche Massnahme ist die Straße, in der mein Geschäft liegt, seit mehreren Monaten gesperrt. Darüber hinaus war es für einige Wochen auch nicht möglich, diese Straße von einer Seite zu Fuss zu erreichen.

Gibt es Urteile dazu, wo den betroffenen Händlern eine Entschädigung zugesprochen wurde? Bei Baubeginn wurde uns eine Fertigstellung der Massnahme Ende Mai zugesagt…

Leicht genervte Grüße
Rolf

Hallo Rolf,

so einfach wie Du Dir das vorstellts geht es nicht. Grundsatz bleibt Allgemeinwohl geht über individuelles Wohlergehen (Dein Ärger kann ich verstehen !).

Zuerst kläre einmal die Zuständigkeit (Stadt, Land, Regierungspräsidium oder Bund - je nachdem was für eine Straße es ist).

Dann versuche aufzuklären, warum ein Verzug in der Fertigstellung vorliegt. (Ursache bei der Baufirma, bei der Planungsgesellschaft oder beim Investor usw.)

Dann formuliere für Dich gerichtsfest den Schaden (sprich hier der Gewinnausfall) der eingetreten ist und versuche den Schaden zu belegen. Jetzt wirst Du merken, daß Du das erste mal richtig Schwierigkeiten hast den Schaden substantiert aufzustellen und nachzuweisen und genau das wird der Aufhänger der gegnerischen Partei sein. Okay doch geschafft. Jetzt melde den Schaden bei Investor (Stadt, Regierungspräsidium, Land, Bund) an und warte ab der Dinge die da kommen werden. Ich sage Dir schon jetzt, daß geht aus wie das Hornberger Schießen.

Parallel geh einmal zum Rechtsanwalt. Alle Fälle die ich kenne waren erfolglos. Trotzdem viel Glück.

Christian

…hatte ich befürchtet…
Hi Christian,

Parallel geh einmal zum Rechtsanwalt. Alle Fälle die ich kenne
waren erfolglos. Trotzdem viel Glück.

Genau das war es. Wenn es einen positiven Fall gegeben hätte würde ich es mir überlegen aber so?

Trotzdem vielen Dank!

Rolf