Baumassnahmen, informationszeit

Hallo,

angenommen es werden durch kabelfernsehenarbeiten maßnahmen zum bauen vorgenommen.
wielange vorher müsste man vorher informiert werden?
Mal angenommen es handelt sich um Gewerberäume die davon gar nicht betrofen sind aber durch die man durchmüsste, dadurch würde sich für den ladeninhaber erhebliche räumarbeiten ergeben können weil die räume als lager benutzt würden.
im lager könnten sich wichtige dinge befinden so dass man die arbeiter da nicht alleine lassen könnte, wenn nun der ladeninhaber alleine sein würde, müsste dieser ja sein geschäft zu machen um hinten nach dem „rechten“ zu schauen, was dann?

würde es reichen wenn der vermieter dieses nur 10 tage vorher ankündigen würde oder müsste die frist länger sein können?

so, ich hoffe vor lauter 3. person ist der text noch verständlich :smile:

sonja
die sich über antworten freuen würde

Hallo,

angenommen es werden durch kabelfernsehenarbeiten maßnahmen
zum bauen vorgenommen.
wielange vorher müsste man vorher informiert werden?
Mal angenommen es handelt sich um Gewerberäume die davon gar
nicht betrofen sind aber durch die man durchmüsste, dadurch
würde sich für den ladeninhaber erhebliche räumarbeiten
ergeben können weil die räume als lager benutzt würden.

Betrag fordern für die eigene Einschränkung in der Zeit.

im lager könnten sich wichtige dinge befinden so dass man die
arbeiter da nicht alleine lassen könnte, wenn nun der
ladeninhaber alleine sein würde, müsste dieser ja sein
geschäft zu machen um hinten nach dem „rechten“ zu schauen,
was dann?

Kaution fordern bis die arbeiten fertig sind. für e.v. auftretende Schäden.
Betrag fordern für die Beaufsichtigung. ??? Stunden ???
Jakob

würde es reichen wenn der vermieter dieses nur 10 tage vorher
ankündigen würde oder müsste die frist länger sein können?

so, ich hoffe vor lauter 3. person ist der text noch
verständlich :smile:

sonja
die sich über antworten freuen würde

ich danke dir für die antwort.
wie ist es aber mit der ankündigungszeit, wielange vorher müsste ein mieter informiert werden?

liebe grüsse von
sonja

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Hallo,

hat der VM die Massnahme als angebliche Modernisierung angekündigt ( ist es aber nicht ) wären es mindestens drei Monate zuvor. Ansonsten ist es Verhandlungssache. Es muss aber klar sein, wenn der baulichen Massnahme zugestimmt wird, die Handwerker in die Wohnung dürfen, dass dann auch eine Zustimmung zum Umstellung unterstellt wird. Also muss hier zuerst vertraglich geregelt werden, dass kein Anschlusszwang ausgeübt wird und das bisherige System erhalten bleibt.

Werden finanzielle Forderungen erhoben, sei es Kaution für möglichen Schaden oder Diebstahl oder für Wachpersonal, dann sind die Kosten vorher zu klären und zwar schriftlich. Ein Stundenlohn von mehr als 5 EURO ist aber hier nicht angemessen.

Grüsse Günter

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