Baumaterial auf strasse abstellen

hallo,
wenn man in einer sackgasse im landkreis göppingen (bawü) wohnt und die eigene einfahrt sanieren will, darf man dann für ein paar tage die paletten mit den steinen, mit denen man die auffahrt machen will ausserhalb vom grundstück (auf dem grundstück geht ja wegen der sanierung nicht) auf/an der strasse abstellen oder muss man das irgendwo genehmigen lassen?

danke und gruss

Hallo

das darf man natürlich nicht. Man muss bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung für die Nutzung der Straßenfläche im Zusammenhang mit Bauarbeiten beantragen. Man fragt am besten im Rathaus nach; die können verbindlich Auskunft geben. Die Genehmigung ist kostenpflichtig, aber es kostet nicht die Welt (eine gewisse Firma hat als Bauträger ca. 600 Euro für sechs Monate Bauzeit an Sondernutzungsentgelt gezahlt).

Grüße
EP

hallo,
so weit ich weiss ist das Ordnungsamt dafür zuständig.
viel Spaß noch

ich würde es einfach machen
hallo
was sollte denn passieren wenn man es einfach macht? im schlimmsten fall kommt das ordnungsamt und schreibt vor, dass die steine innerhalb einer angemessenen zeit wieder verschwinden müssen.
aber sie sollten ja eh nur einige tage dort verbleiben.

im allerschlimmsten fall gibt es noch eine 10 euro knolle und gut ist.

gruß bruno

Hallo,

erstmal danke für eure Antworten.
@bruno
naja, schlimmstenfalls könnte jemand mit dem Auto gegen die Paletten fahren und dann entsteht ein Schaden, den wir tragen müssten, da ja privates auf einer öffentlichen Straße ohne Erlaubnis abgestellt wurde…werde heute einfach mal bei der Stadt anrufen. Sicher ist sicher.

Gruß
keinplan1

1 Like

setze ich voraus
hi planlos
nun ja, erstens schriebst du sackgasse - also nur nachbarschaftsverkehr dürfte die straße nutzen - zweitens: ein flatterband solltest du schon anbringen. safe ist safe.

aber das man grundsätzlich ärger bekommt der einem schmerzt, halte ich für unwahrscheinlich.

gruß bruno
viel spaß beim pflastern!

Hi
die Knolle wird aber erheblich teuerer als die 10 EUR.
Hinzu kommt die Sondernutzungsgebühr - die bei vielen Behörden erheblich teuerer ist, wenn eine erforderliche Genehmigung nicht eingeholt wurde (hier wird verdoppelt)

Gruß
HaWeThie