Hallo, ich habe ein großes Haftpflicht-Problem:
Habe einer Firma den Auftrag gegeben, einen Baum an der Grundstücksgrenze zu fällen.
Leider fiel der Baum auf das Nachbargrundstück und hat dort Schaden angerichtet.
Die Baumfäll-Firma scheint keine Haftpflichtversicherung zu haben und weigert sich für den Schaden aufzukommen.
Wozu bin ich jetzt verpflichtet??
Bin ich als Auftraggeber verpflichtet, den Schaden des Nachbarn beseitigen zu lassen?
Wenn ich die Reparatur-Rechnung dann an die Baumfäll-Firma schicke,
und sie nicht bezahlt wird,
dann werde ich die Rechnung selbst bezahlen müssen,
und dann versuchen müssen, das Geld von der Baumfäll-Firma einzuklagen.
Der Nachbar sagt, daß ich dazu verpflichtet bin. Stimmt das?
Oder ist es so, daß der Nachbar selbst seinen Schaden reparieren lassen muss,
und dann von der Baumfäll-Firma fordern, daß sie die Rechnung bezahlt?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir Informationen geben könntet.
Gruß, Bernd S.
Hallo Bernd,
meiner bescheidenen Meinung nach (IANAL) bist du nicht haftbar zu machen. Warum auch? Hast du den Baum gefällt? Siehst du!
Dein Nachbar darf sich also mit der von dir beauftragten Firma rumärgern (wobei ich fast nicht glauben kann, dass diese für solche Fälle keine Betriebshaftpflicht hat).
Oder du bemühst deine „kleine Rechtschutzversicherung“ - so sehe ich die Haftpflichtvericherung. Übergibt das ganze deiner Haftpflicht. Die werden dann den Schaden ablehnen, da du nicht haftbar bist. Damit bist du dann raus.
Grüße von
Tinchen
Hallo,
Die Baumfäll-Firma scheint keine Haftpflichtversicherung zu
haben und weigert sich für den Schaden aufzukommen.
Mit welcher Begründung denn ?
Bin ich als Auftraggeber verpflichtet, den Schaden des
Nachbarn beseitigen zu lassen?
Das hängt von Eurem Vertrag ab. Ich habe es schon gesehen, dass Baumfäll-Firmen vertraglich ihre Haftung in einem solchen Fall ausgeschlossen haben.
Ich würde den Schaden der Privathaftpflicht melden und bitten, die Haftungsfrage zu klären. Vorausetzung ist natürlich, dass Deine Privathaftpflicht das Haus- und Grundbesitzerrisiko deckt und Du in Deinem eigenen Haus wohnst.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
Die Baumfäll-Firma scheint keine Haftpflichtversicherung zu
haben und weigert sich für den Schaden aufzukommen.
Mit welcher Begründung denn ?
Die Firmeninhaberin behauptet, ich hätte den Auftrag nicht ihr, sondern der 1-Mann-Firma ihres 18-jährigen Sohnes gegeben.
Und der scheint keine Versicherung zu haben und ist möglicherweise auch noch verschuldet.
Bin ich als Auftraggeber verpflichtet, den Schaden des
Nachbarn beseitigen zu lassen?
Das hängt von Eurem Vertrag ab. Ich habe es schon gesehen,
dass Baumfäll-Firmen vertraglich ihre Haftung in einem solchen
Fall ausgeschlossen haben.
Die Haftung wurde nicht ausgeschlossen.
Ich habe vorher schriftlich auf die Haftung hingewiesen.
Ich würde den Schaden der Privathaftpflicht melden und bitten,
die Haftungsfrage zu klären. Vorausetzung ist natürlich, dass
Deine Privathaftpflicht das Haus- und Grundbesitzerrisiko
deckt und Du in Deinem eigenen Haus wohnst.
Ich habe eine Haus-und Grundbesitzer-HP-Versicherung vom Siedlerbund.
Der Firma habe ich schon geschrieben, daß ich den Schaden beseitigen lasse, und dann die Rechnung an sie weiterleite.
Mir ist es peinlich, daß ich dem Nachbarn indirekt den Schaden verursacht habe, und wollte deshalb selbst den Auftrag für die Reparatur geben.
Sollte ich das machen, oder nicht?
Sollte ich jetzt trotzdem noch zu meiner HP-Versicherung gehen,
und ihr den Fall melden?
Gruß, Bernd
Die Haftung wurde nicht ausgeschlossen.
Ich habe vorher schriftlich auf die Haftung hingewiesen.
Dann bist Du wahrscheinlich aus dem Schneider.
Der Firma habe ich schon geschrieben, daß ich den Schaden
beseitigen lasse, und dann die Rechnung an sie weiterleite.
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Also auf keinen Fall den Auftrag erteilen, Du könntest auf den Kosten sitzen bleiben.
Mir ist es peinlich, daß ich dem Nachbarn indirekt den Schaden
verursacht habe
Du bist weder direkt, noch indirekt für den Schaden verantwortlich.
Sollte ich jetzt trotzdem noch zu meiner HP-Versicherung
gehen, und ihr den Fall melden?
Würde ich machen und wenn es nur deswegen ist, dass die Dir Deine rechtliche Position erklären.
Mir ist es peinlich, daß ich dem Nachbarn indirekt den Schaden verursacht habe, indem ich diese unfähige Firma genommen habe.
Deshalb wollte ich selbst den Auftrag für die Reparatur geben.
Sollte ich das machen, oder nicht?
Sollte ich jetzt trotzdem noch zu meiner HP-Versicherung gehen,
und ihr den Fall melden?
Grüße, Bernd
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Hallo Bernd,
an anderer Stelle habe ich bereits auf Dein Post geantwortet - daher nur in Kurzform.
Meines Erachtens wird sich Dir die Option mit der Privathaftpflichtversicherung nicht auftun, da ausschlaggebend für den Schaden die Baumfällarbeiten waren = eine gewerbliche Tätigkeit. Eine Anlehung an die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung würde ich ebenfalls verneinen - weshalb? Der Schaden ist in keinsterweise auf Deine Eigenschaft als Grundstücksbesitzer oder dessen Sicherungspflichten zurückzuführen.
Überzeuge Dich - um Geld zu sparen - telefonisch von der Leistungspflicht Deiner Haftpflichtversicherung. Sofern man Dir dort das gleiche wie „oben“ erzählt kannst Du weitere Bemühungen mit der Versicherung unterlassen.
Ich würde an Deiner Stelle direkt an der Firma ansetzen. Ich habe so recht noch gar nicht verstanden, wer jetzt eigentlich wem hier den Auftrag erteilt hat. Im Innenverhältnis kann es Dir ja egal sein, wer den Auftrag ausführt - da es sich nur um den Subunternehmer handelt. Es bleibt somit zu klären, wer von Dir den Auftrag angenommen hat? Gibt es keine schriftlichen Papiere, Angebote, oder dergleichen?
Beste Grüße
Andreas-Christoph Amm
www.ammundpartner.com
Hallo Andreas-Christoph,
Hallo Bernd,
an anderer Stelle habe ich bereits auf Dein Post geantwortet -
daher nur in Kurzform.
Meines Erachtens wird sich Dir die Option mit der
Privathaftpflichtversicherung nicht auftun, da ausschlaggebend
für den Schaden die Baumfällarbeiten waren = eine gewerbliche
Tätigkeit. Eine Anlehung an die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung würde ich ebenfalls
verneinen - weshalb? Der Schaden ist in keinsterweise auf
Deine Eigenschaft als Grundstücksbesitzer oder dessen
Sicherungspflichten zurückzuführen.
Überzeuge Dich - um Geld zu sparen - telefonisch von der
Leistungspflicht Deiner Haftpflichtversicherung. Sofern man
Dir dort das gleiche wie „oben“ erzählt kannst Du weitere
Bemühungen mit der Versicherung unterlassen.
Inzwischen habe ich mit einem Rechtsanwalt gesprochen
(kostenlose Erstberatung vom Siedlerbund)
Er hat Anfragen an die HP-Versicherung und die Rechtsschutzversicherung geschickt, ob sie den Fall übernehmen.
Ich würde an Deiner Stelle direkt an der Firma ansetzen. Ich
habe so recht noch gar nicht verstanden, wer jetzt eigentlich
wem hier den Auftrag erteilt hat. Im Innenverhältnis kann es
Dir ja egal sein, wer den Auftrag ausführt - da es sich nur um
den Subunternehmer handelt. Es bleibt somit zu klären, wer von
Dir den Auftrag angenommen hat? Gibt es keine schriftlichen
Papiere, Angebote, oder dergleichen?
Dann versuche ich mal kurz zu beschreiben, wie es ablief:
Den Auftrag hatte ich bei My-Hammer zur Auktion eingestellt.
www.my-hammer.de/project_details.php?id=84222
Ein Gebot von 300 EUR wurde von „gärtnereivoss“ abgegeben.
Bei gärtnereivoss standen folgende Benutzerdaten:
Firmenname: Gärtnerei Voss
Geschäftsführer/Inhaber: Anne Voss
Firmensitz: 59069 Hamm
Qualifikation: Meisterbetrieb
Gründungsjahr: 1927
Anzahl der Angestellten: 4-9
Betriebshaftpflicht: Ja
Ich habe dann dieses Gebot ausgewählt, indem ich auf „Akzeptieren“ geklickt habe.
Dem Sohn der Gärtnerei-Inhaberin mit 2 anderen jungen Leuten ist dann der beschriebene Schaden passiert.
Später sagt Frau V. am Telefon, daß Ihr Sohn das Gebot abgegeben hätte, für seine eigene (vermutlich 1-Mann-) Firma. Sie (Die Gärtnerei V.) hätte damit nichts zu tun.
Daß es soetwas gibt, hätte ich mir vorher nicht vorstellen können.
Grüße, Bernd