Baumfällverbot

Hallo liebe Baumfreunde,

wie schätzt Ihr folgenden Fall ein: (A) will einen Baum (Stärke 0,8 m) vor´m Haus fällen. Das hat er sich für den Monat Juni vorgenommen. Weils draußen eben nicht immer dauernd regnet. Gerade steht er unter der Baumkrone. Nicht dass über ihm im Baum sich zahlreiche Brutgelege befinden würden, aus denen viele besorgte Vogeleltern in Sorge um ihre Brut nach unten schauen und sich laut beschweren. „Phhh“ sagt (A), „mir völlig schnuppe“. Das beobachtet (B)aus sicherer Entfernung, und sieht, wie (A) zum großen Schlag ausholen will. (B)tritt hervor und zögert aber doch wieder, weil er eben nicht weiß, ob er (A) an seinem Werk hindern darf, oder? Vielleicht kann (B) aber auch Unrecht haben? Wer kann (B)rechtskundig helfen und ihm sagen ob (A) gegen´s Gesetz verstößt. Wenn ja, gegen welches?

Danke für Eure Antworten.

Grüße mki

Hallo,

fraglich wäre, ob hier einerseits eine vom Land festgelegte Brut- und Setzzeit zu beachten ist (bei uns in Nds. bis 15.07.), und andererseits, ob der besagte Baum ggf. unter eine kommunale Baumschutzsatzung fällt. Und dann mag es da noch andere kommunale Regelungen geben. Daher im Zweifelsfall immer im Rathaus nach der zuständigen Stelle fragen, und sich da erkundigen, ob so einem Vorhaben etwas entgegen stehen könnte.

Gruß vom Wiz

Hallo,
A wird (bundesweit :wink: ) arge Probleme mit dem §39 (5) Bundesnaturschutzgesetz und in der Folge mit der örtlichen Unteren Landschaftsbehörde bekommen, wenn sie es mitbekommt oder B es dieser mitteilt :wink:

Darüber hinaus könnten B und die ULB auch auf die Idee kommen, ihn zusätzlich mit den Ordnungsgeldern und Ersatzpflanzungspflichten der kommunalen Baumschutzsatzung zu traktieren, wenn vorhanden.

Gruß vom
Schabel